Bei Hausdurchsuchung: Kiffer tritt und beißt Polizisten
Handel und Besitz von Rauschgift sowie vorsätzliche Körperverletzung an einem Vollzugsbeamten – deswegen stand ein 26-jähriger Holzkirchner nun vor dem Miesbacher Amtsgericht.
„Ich hatte in der Schule eine schwere Zeit, und auch zuhause gab es Probleme“, erzählte der 26-jährige Mann vor Gericht. „Deshalb habe ich mit circa 16 Jahren mit dem Kiffen angefangen.“ Als der damalige Azubi das erste Mal auffällig wurde, wohnte er mit zwei Freunden in einer WG, „wo wir öfters einen Joint geraucht haben.“ Bis zu drei Gramm am Tag habe er zu dieser Zeit konsumiert.
Im Oktober 2014 bestellte er im Darknet 60 Gramm Marihuana für rund 600 Euro. Der Drogenbesitz kam auf, als die Polizei aufgrund einer Auffälligkeit eines Mitbewohners die Wohnung durchsuchte. Damals versuchte der 26-Jährige, einen Zettel mit dem Zugangscode für eine Darknet-Adresse herunterzuschlucken. Als der Auszubildende der Aufforderung des Polizeibeamten, das Papier auszuspucken, nicht nachkam, wurde der Beamte angeblich handgreiflich. Er soll den jungen Mann mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und gewürgt haben. „Ich hatte Panik und habe keine Luft mehr bekommen,“ beteuerte der Angeklagte. Mit Um-sich-Treten und dem Biss in den Finger des Polizisten habe er diesen nicht vorsätzlich verletzen, sondern sich lediglich befreien wollen.
Bereits in der polizeilichen Vernehmung hatte der Holzkirchner den Besitz und teils auch den Handel mit Marihuana sowie die Körperverletzung eingeräumt. Anders verhielt es sich mit dem dritten Vorwurf, der durch ein an den Angeklagten adressiertes Päckchen aufkam. Es sollte an eine Packstation in Holzkirchen geliefert werden, jedoch existierte die angegebene Nummer nicht. Da eine Auslieferung somit unmöglich war, wurde das Päckchen zum Absender zurückgeschickt – die Adresse gab es jedoch auch nicht. So öffnete ein Post-Mitarbeiter das Paket und fand darin 260 Gramm Haschisch. Geschätzter Wert: 2000 Euro.
„Jeder hätte meinen Ausweis aus der Jacke nehmen und damit etwas bestellen können“, sagte der Angeklagte. „Ich war das nicht.“ Da keine weiteren Hinweise vorlagen und der Holzkirchner zu diesem Zeitpunkt finanziell eingeschränkt war, wurde er in diesem Punkt freigesprochen. „Außerdem wäre niemand so blöd, anonym übers Darknet zu bestellen und dann den eigenen Namen anzugeben“, sagte Amtsrichter Walter Leitner.
Anders bei den anderen beiden Anklagepunkten: Wegen Körperverletzung und des Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. „Er selbst trug auch Verletzungen davon, und Marihuana ist eine weiche Droge“, begründete Leitner das Urteil. Doch wegen eines Zettels, mit dem die Polizei wahrscheinlich eh nichts anfangen hätte können, solch einen Aufstand zu machen, war in Leitners Augen ein wenig übertriebe.
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