Kuriose Wendung: Polizei muss festgenommenem „Kiffer“ am Ende Geld zahlen
In München machte die Polizei das Cannabis eines Mannes unbrauchbar, nachdem sie ihn zuvor umstellt und beleidigt hatten. Dabei durfte dieser die Droge aus medizinischen Zwecken einnehmen.
München - Christoph N. ist ein Cannabispatient. Das bedeutet, er darf die normalerweise verbotene Droge als Medikament einnehmen ohne dafür bestraft zu werden - sollte man eigentlich meinen. Doch als der junge Mann von der Polizei aufgehalten wurde, schienen die sich nicht für seine offizielle Erlaubnis interessiert zu haben.
Wie huffingtonpost.de berichtet, nahm der junge Mann am Ufer der Isar in München am Freitag, den 8. Dezember, gerade seine Medizin ein, als er von der Polizei umstellt und durchsucht wurde. Dabei seien die Beamten laut eigenen Aussagen von Christoph N. mit ihm umgegangen, als sei er kriminell: “Deren Ausbilder Tobias S. ignorierte mein mitgeführtes Betäubungsmittelrezept, beleidigte mich als ‚Junkie‘ und ließ mich und anwesende Unbeteiligte durchsuchen”. Die Durchsuchung endet damit, dass die Zivilstreife eine Konsumeinheit Cannabisblüten unbrauchbar machte.
Der Mann traute sich zunächst nicht, etwas zu unternehmen
Christoph N. war nach dem Vorfall zunächst verunsichert. Zuerst hat er sich nicht getraut, gegen die Beleidigung sowie die unberechtigte Entscheidung der Polizei vorzugehen. Doch schließlich fasste der junge Mann den Mut, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen: “Nach dem Vorfall war ich wochenlang verängstigt und habe mich erst spät entschieden, Beschwerde einzureichen. Ich wollte nicht akzeptieren, dass Patienten als Kollateralschaden einer ohnehin verfassungsrechtlich fragwürdigen Jagd auf Cannabis-Konsumentinnen werden und sich entweder entsprechend dem Wunsch des Beamten dauerhaft in Ihren Wohnungen verstecken oder regelmäßige körperliche Durchsuchungen über sich ergehen lassen müssen. Dass dabei auch noch Medikamente zerstört werden, ist gerade in Anbetracht der seit Monaten nicht sichergestellten Versorgung in den Apotheken einfach unerhört“.
Christoph N. hat Erfolg
Christoph N. hatte mit seiner Beschwerde Erfolg: Die Polizei teilte ihm mit, ihm die Kosten der Konsumeinheit Cannabis in einer Höhe von 6,60 Euro zu erstatten. Diesen Betrag möchte der junge Mann aber nicht selbst behalten, sondern dem Deutschen Hanfverband spenden.
Michi Greif, Sprecher der Münchener Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbandes, äußerte sich ebenfalls zu dem Vorfall: „Somit sollte nun auch für die bayerische Polizei deutlich sein, dass Cannabis-Patienten keine Kriminellen sind. Sollten dennoch weitere Patienten betroffen sein, können sich diese gerne bei uns melden“.

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