Mittwoch, 13. Dezember 2017

Gesetzliche Krankenkasse: Hohe Hürden für die Cannabis-Therapie


Gesetzlich Kranken­versicherte haben seit März 2017 bei schweren Krankheiten Anspruch darauf, dass die Kasse die Kosten für Cannabis erstattet. Dabei muss die Aussicht bestehen, dass sich die Therapie spür­bar positiv auf den Krank­heits­verlauf oder die Symptome auswirkt. Es darf keine anerkannte Therapiealternative mit herkömm­licher Medizin geben. Die Hürden sind hoch: Das Hessische Landes­sozialge­richt hat den Anspruch auf Kosten­erstattung bei einer Fibromyalgie abge­lehnt (Az. L 8 KR 366/17 B ER), bei der Kranke unter einer nied­rigen Schmerz­schwelle und zahlreichen schmerzhaften Druck­punkten leiden. Die Richter argumentierten, der Versicherte habe keinen spür­bar positiven Cannabis-Einfluss dargelegt.

https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenkasse-Hohe-Huerden-fuer-die-Cannabis-Therapie-5260723-0/

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