Mittwoch, 15. November 2017

Rückschlag für Hanf-Feldversuche

 
FORSCHUNG ⋅ Das Bundesamt für Gesundheit verweigert einer Cannabisstudie der Universität Bern die Bewilligung. Die beteiligten Städte reagieren konsterniert. Die Legalisierungsfrage bleibt dennoch virulent.
 
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) pfeift die Universität Bern zurück. Diese hatte im Mai ein Gesuch für ein Forschungsprojekt eingereicht, in dessen Rahmen Apotheken in Bern Cannabis verkauft hätten. Die Studie hat zum Ziel, Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Konsum- und Kaufverhalten, das Befinden der Probanden und den Schwarzmarkt zu gewinnen. Luzern, Biel und Zürich wollten sich dem Pilotprojekt anschliessen.
Das BAG hat am Dienstag mitgeteilt, dass für eine solche Studie die gesetzliche Grundlage fehle. Das Betäubungsmittelgesetz verbiete den Verkauf von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken, argumentiert das Bundesamt. Um wissenschaftliche Studien wie die in Bern geplante zu ermöglichen, müsse das Gesetz mit einem «Experimentierartikel» ergänzt werden. Unklar ist, was der Entscheid für ähnliche Projekte in Basel und Genf bedeutet. Die Basler Ethikkommission hat just gestern grünes Licht für eine Cannabisstudie gegeben.

«Grosser Dämpfer für die Cannabisforschung»

Die Uni Bern hat nun 30 Tage Zeit, um vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den BAG-Entscheid einzureichen. Sven Trelle, Co-Direktor des klinischen Studienzentrums der Universität, wollte sich gestern nicht festlegen, ob man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird: «Wir müssen die Begründung des BAG zuerst genau analysieren und werden dann entscheiden.» Er spricht von einem «grossen Dämpfer für die Forschung zur Cannabisregulierung.» Denn: Sowohl eine Gesetzesänderung als auch ein Beschwerdeverfahren dürften Jahre in Anspruch nehmen.
Entsprechend konsterniert sind die beteiligten Städte. Allen voran die Stadt Bern, die beim Projekt federführend war. Die zuständige Gemeinderätin Franziska Teuscher (Grüne) sagt: «Ich bin enttäuscht und auch erstaunt über den Entscheid.» Ein renommiertes Institut habe die Studie sorgfältig ausgearbeitet, und auch die Ethikkommission des Kantons Bern stehe hinter dem Projekt. «Es wurden zwei Rechtsgutachten erstellt, die besagen, dass die Studie im heutigen gesetzlichen Rahmen hätte durchgeführt werden können», so Teuscher. Sie spricht von einer «verpassten Chance» und einem «mutlosen Entscheid aus Bundesbern». Sie persönlich würde eine Beschwerde begrüssen, sollte diese juristisch sinnvoll sein. «Das müssen wir jetzt prüfen.» Auch der Luzerner Sozialdirektor Martin Merki (FDP) zeigt sich überrascht vom Entscheid. Weshalb das BAG zu einem anderen Befund komme als die Rechtsgutachter, müsse man nun im Detail klären. Verständnis für das BAG hat die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel: «Cannabis soll für medizinische Zwecke erforscht werden und nicht als Genussmittel.» Es gehe auch um die Frage, wie man Forschungsgelder einsetze. Und da gebe es einen «grossen Bedarf im medizinischen Bereich». Sie vermutet, dass hinter der geplanten Studie der Versuch stecke, eine Legalisierung von Cannabis zu rechtfertigen. Dabei habe man ja genügend Erfahrungen aus Ländern wie Holland, wo Cannabis legalisiert sei.
Klar ist, dass das Thema Cannabislegalisierung die Schweiz auch in Zukunft beschäftigen wird. So haben die Grünen im Mai eine parlamentarische Initiative eingereicht, die verlangt, dass ein Gesetz für die Regulierung von Cannabis ausgearbeitet wird.

http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/luzerner-apotheken-koennen-kein-cannabis-verkaufen;art9641,1138367

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen