Dienstag, 30. Juli 2019

Cannabidiol: Verkauf an Privatpersonen verboten


Seit der Zulassung von Cannabis als Arzneimittel im Jahr 2017 hat sich ein Parallelmarkt mit Produkten aus Nutzhanf etabliert. Im Gegensatz zu Medizinalhanf hat er keine berauschende Wirkung. Seit März ist der Verkauf an Privatpersonen verboten.
Hanf ist nicht gleich Hanf. Es gibt zum einen den sogenannten Medizinalhanf, der in Deutschland seit 2017 als Arzneimittel zugelassen ist. Er enthält das Cannabinoid THC (Tetrahydrocannabinol), das eine psychoaktive Wirkung hat und eine gewisse Suchtgefahr birgt. Zum anderen gibt es den sogenannten Nutzhanf. Er darf laut EU-Vorgaben weniger als 0,2 Prozent THC enthalten und wirkt deshalb nicht berauschend. Wird dieser Grenzwert eingehalten, bestehen laut Bundesinstitut für Risikobewertung nach aktuellem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Bedenken.

CBD soll schmerz- und entzündungshemmend sein

Für Produkte aus Nutzhanf hat sich in den vergangen zwei Jahren ein schnell wachsender Markt etabliert. Konkrete Umsatzahlen dieser jungen Branche liegen noch nicht vor. Experten bescheinigen ihr aber großes Potential. Vor allem "CBD-Öl" ist sehr gefragt, weil es den Ruf hat, schmerz- und entzündungshemmend zu sein.
CBD-Öl wird als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Die Anbieter dürfen deshalb weder eine Dosierung empfehlen, noch eine Wirkung versprechen. Die Verbraucher tauschen sich aber über ihre Erfahrungen aus – in Kundenbewertungen von Online-Shops zum Beispiel, oder in einschlägigen Social-Media-Gruppen. Demnach setzen wohl viele CBD-Öl erfolgreich ein, etwa bei Arthrose-Schmerzen, Migräne, Schlaflosigkeit oder Depressionen.

Bisher kaum wissenschaftliche Studien

CBD-haltige Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel sind relativ neue Produkte. Belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse gibt es noch kaum. "Es gibt einfach sehr wenige Studien bisher zum Hanf und deshalb kann man die ganzen Wirkungen, die dem Hanf im Moment nachgesagt werden, einfach noch nicht durch Studien untermauern", sagt Ernährungsmedizinerin Kathrin Hausleiter dem Bayerischen Rundfunk. Auch eventuelle Nebenwirkungen, so Hausleiter, seien nicht ausreichend erforscht.
Seit März dieses Jahres gelten CBD-haltige Produkte laut einer EU-Verordnung als "Novel Food", also als neuartiges Lebensmittel. Die Abgabe an private Verbraucher ist nicht erlaubt.

Erstes CBD-Öl exklusiv für Verkauf in Apotheken

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL) bezeichnet CBD-haltige Produkte deshalb aktuell als nicht verkehrsfähig. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Verkauf entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.
Für kleine Start-ups wird diese Hürde voraussichtlich an den finanziellen Mitteln scheitern. Vor wenigen Tagen aber wurde bekannt, dass nun die erste deutsche Pharmafirma CBD-Öl als Nahrungsergänzungsmittel für den exklusiven Verkauf in Apotheken auf den Markt bringen wird.

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/cannabidiol-verkauf-an-privatpersonen-verboten,RXWItlb

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