Sonntag, 31. Dezember 2017

Cannabis-Shops: Marihuana gibt es in Kalifornien ab 1. Januar 2018 legal zu kaufen


Größtes Kiffer-Paradies der Welt entsteht
Ab 1. Januar ist Kalifornien ein Kiffer-Paradies. Denn dann öffnen die staatlichen Verkaufshops, in denen Kunden Marihuana legal erwerben können. Kalifornien mit seinen 39 Millionen Einwohnern wird so über Nacht zum größten legalen "Marihuana-Staat" der Welt.    

28,5 Gramm Marihuana darf man erwerben

Kalifornien ist nicht der erste US-Bundesstaat, der Marihuana legalisiert, aber eben der größte. Im vergangenen Jahr hatte sich die Bevölkerung von Kalifornien in einem Volksentscheid, dem sogenannten 'Proposition 64', für die Legalisierung entschieden. Bürger ab 21 Jahren dürfen nun in den staatlichen Shops kleine Mengen Marihuana kaufen und zu Hause auch bis zu sechs Cannabis-Pflanzen anbauen. Immerhin 28,5 Gramm darf man bei sich haben. Das ist nicht wenig.
Viele Marihuana-Freunde werden am 1. Januar aber wohl noch vor verschlossenen Türen stehen, denn viele Städte haben noch keine Lizenzen vergeben und bremsen die Legalisierung so aus, berichtet die 'Bild'-Zeitung.

https://rtlnext.rtl.de/cms/cannabis-shops-marihuana-gibt-es-in-kalifornien-ab-1-januar-2018-legal-zu-kaufen-4137764.html

Marihuana im Maisfeld bleibt ohne Besitzer


Baut man in der Natur heimlich Cannabis an, besteht leider immer die Gefahr, dass Außenstehende von dem Wachstum der verbotenen Früchte erfahren und im schlimmsten Fall die Polizei alarmieren. Wenn Waidmänner durch ihre Jagdgebiete ziehen und auf illegale Hanfpflanzen stoßen, kann sogar auch mal martialische Selbstjustiz mit von der Partie sein, die diesen dann auch noch eine Verdienstmedaille beschert. In Altomünster hatte ein Outdoorgrower im September trotz der Beteiligung eines ausgebildeten Jägers etwas mehr Glück, denn bis heute hat die alarmierte Staatsmacht keine heiße Spur, wem die rund 190 eingesammelten Gewächse der gemeinen Gattung Hanf gehören. Das Marihuana im Maisfeld bleibt ohne Besitzer.

Auf dem Grundstück eines Landwirtes standen die illegalen Cannabispflanzen inmitten von mannhohem Mais umgeben und über eine 300 Meter lange Strecke verteilt. Genau 420 Kilogramm sollen die Gewächse gewogen haben, welche von Beamten der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck vom Maisfeld in stundenlanger Arbeit entfernt wurden. Nach der Trocknung des Pflanzenmaterials soll dann insgesamt eine Menge von 60 Kilogramm verwertbaren Cannabisknospen zutage gekommen sein, die laut Medien immerhin ungefähr einen Staßenverkaufswert von 60000 Euro besessen hätten, wären sie auf den Schwarzmarkt gelangt. 300000 Joints hätten mit dem Cannabis aus der Ortschaft Schmelchen gut und gerne gerollt werden können, wäre die Polizei dem bisher unbekannten Grasgärtner nicht durch einen doofen Zufall zuvor gekommen.
Da seit September keine heiße Spur zu dem talentierten Outdoorgrower führte, hoffte man seitens der ansässigen Polizei, durch Zeugenhinweise aus der Bevölkerung noch Näheres zu erfahren. Doch nur eine einzige eingegangene Information von außen wäre trotz der medialen Beachtung seither zu vermerken gewesen, die sich nach ihrer Überprüfung auch noch als unnütz herausstellte. Aus diesem Grund werden auch weitere Hinweise von der Polizei Fürstenfeldbruck aufgenommen, die zu dem möglichen Outdoorgrower führen sollen, dessen Arbeitsweise – im Gegensatz zu der der zwingend handelnden Beamten – in angesehenen deutschen Tageszeitungen als außerordentlich hochwertig angepriesen wird.

Sicherlich zum großen Ärger aller Beteiligten …

https://hanfjournal.de/2017/12/29/marihuana-im-maisfeld-bleibt-ohne-besitzer/

Cannabis-Aktien - Wird das DER Boom in 2018?


Abseits der Kryptowährungen läuft im Dezember noch eine ganz andere Rally - in Deutschland weitgehend unbemerkt, aber nicht weniger dynamisch: Cannabis-Aktien schießen in Nordamerika reihenweise nach oben.

Die Charts der nordamerikanischen Marihuana-Indizes erinnern stark an den Neuen Markt Ende der 90er Jahre oder die Kryptowährungen in 2017. Und tatsächlich scheint hier der nächste Schwung die Goldgräberstimmung anzuheizen, nachdem es in den vergangenen Jahren bereits immer wieder Ausschläge nach oben gab.

Mit ein Grund für den Hype dürfte die Vorfreude auf die Legalisierung im bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat Kalifornien sein, wo ab dem 1. Januar 2018 der vollständig legale Verkauf von Marihuana startet. Zu den US-Staaten Washington, Oregon, Nevada, Colorado, Maine und Massachusetts sowie dem District of Columbia mit insgesamt rund 29,6 Millionen Einwohnern gesellen sich jetzt rund 39,5 Millionen Kalifornier, was der amerikanischen Cannabis-Wirtschaft nochmals erheblichen Aufwind bringen dürfte. Hinzu kommen zwanzig weitere US-Bundesstaaten, wo der medizinische Einsatz von Cannabis erlaubt ist - Tendenz steigend.

https://www.godmode-trader.de/analyse/cannabis-aktien-wird-das-der-boom-in-2018,5673448

Berliner liefert Polizei ungewöhnliche Begründung für Cannabis-Plantage


Mit einer ungewöhnlichen Begründung für seine Cannabis-Plantage hat ein Mann in Berlin auf das Verständnis der Polizei gehofft. Der 32-Jährige sagte den in seine Wohnung gekommenen Beamten, er benötige die Pflanzen, um seine Familie zu ernähren. Nach Polizeiangaben ließen die Ordnungshüter die Erklärung aber nicht gelten: Der Mann sei festgenommen, die Drogenplantage sowie diverse Betäubungsmittel, Feinwaagen und Bargeld beschlagnahmt worden.
Nachbarn hatten am späten Donnerstagabend wegen lauter Musik in der Wohnung des 32-Jährigen die Polizei gerufen. Als die Beamten eintrafen, fanden sie eine offene Wohnungstür vor und stellten einen verdächtigen Geruch fest. Im Wohnzimmer entdeckten sie zwei Männer beim Konsum diverser Drogen, in einem Nebenzimmer eine Plantage mit rund 150 Cannabispflanzen. Auch gegen den 35 Jahre alten Bekannten des Mieters wurden den Angaben zufolge Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

https://www.dailysabah.com/deutsch/deutschland/2017/12/29/berliner-liefert-polizei-ungewoehnliche-begruendung-fuer-cannabis-plantage

Angehöriger des Elternkreises Ingelheim bekämpft Symptome des Tourette-Sydroms mit Cannabis-Tropfen und wird drogenabhängig


INGELHEIM - Das Tourette-Syndrom ist eine Erkrankung, die sogenannte „Tics“ verursacht. Das können Muskelzuckungen ebenso sein wie unwillkürliche Laute. In der Außenwelt stoßen die Betroffenen oft auf Irritation und Unverständnis. Die „Tics“ können aber auch noch andere gravierende Folgen haben, nämlich dass sich die Betroffenen verletzen – beispielsweise wenn der Kopf unkontrolliert irgendwo anschlägt. Die Behandlung des Tourette-Syndroms ist schwierig, eine Standard-Medikation gibt es nicht. Für Eltern betroffener Kinder bedeutet das häufig eine Odyssee. So war es auch im Falle der Mutter, die sich seit einigen Jahren im „Elternkreis Ingelheim“ engagiert, eine Selbsthilfegruppe für Mütter und Väter drogenabhängiger Kinder.
„Unser Sohn wurde immer mit starken Medikamenten behandelt“, berichtet die Mutter. Verschiedene Präparate wurden ausprobiert, darunter Medikamenten-Cocktails, von denen einige massive Nebenwirkungen hatten. „Er war sehr schwer einzustellen“, erinnert sie sich. Einmal sei es bei ihrem Sohn fast zu einem Herzstillstand gekommen. Mit elf Jahren wurde wieder etwas Neues ausprobiert. Der Junge bekam Cannabistropfen, die ihm deutlich besser halfen. „Er selbst wusste nicht, was drin war“, sagt seine Mutter. „Er hat nur gemerkt, dass er nicht mehr so tickt.“

Eltern standen vor Gewissensfrage
Das ging einige Jahre gut, bis den Eltern auffiel, dass mit ihrem Kind etwas nicht stimmt. Darauf angesprochen, beichtete der Schüler, dass er Drogen ausprobiert hatte – gewissermaßen als Medizin. Durch die Drogen hatte sich die Symptomatik so verbessert, dass er plötzlich ein vergleichsweise „normales Leben“ führen konnte. „Ich würde alles dafür tun, dass dieser Schluckauf im Kopf aufhört“, habe der Sohn gesagt. Die Eltern standen nun vor einer Gewissensfrage: Sollten sie ihrem wohlbehütet aufgewachsenen Kind etwas wegnehmen, was ihm hilft, um dadurch Schlimmeres zu verhindern?

Eine Frage, die bei sogenannten „Doppeldiagnosen“ keine Seltenheit ist, also wenn die Kinder Drogen nehmen, um die Symptome einer anderen Erkrankung zu lindern. Nicht nur eine Mutter im „Elternkreis Ingelheim“ kennt das Phänomen, es gibt mehrere Eltern. Bei aller Unterschiedlichkeit der Diagnosen haben die betroffenen Kinder eines gemeinsam: „Sie sind viel gefährdeter“, sagt die Mutter, „denn die Probleme, die sie mitbringen, lassen sie schneller zu Drogen greifen“. Die Kinder versuchten, auf diese Weise „die Defizite wegzuputzen“. So war das auch in ihrer Familie. „Unser Sohn war immer sehr zurückgezogen und schüchtern“, blickt die Mutter zurück. Er konnte sich nicht konzentrieren, ließ sich leicht ablenken und lebte irgendwie in seiner eigenen Welt. Nach der Diagnose ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) entschieden sich die Eltern erst mal gegen Medikamente und versuchten es mit Lerntherapie, was auch recht gut funktionierte.
Doch als sich die Symptome verstärkten, rieten die Ärzte zu Medikamenten, die freilich auch nicht besser halfen. Mit 15 begann der Sohn zu kiffen. Die Drogen hatten für ihn einen positiven Effekt, die Symptome ließen nach. Plötzlich war er nicht mehr der schüchterne, ängstliche Junge, der sich am liebsten verkriechen würde, sondern fühlte sich gut und anerkannt. Mit der Zeit aber rutschte der Schüler immer mehr in die Abhängigkeit hinein; er probierte alles aus, von LSD bis Ecstasy.
Mütter rufen zur Wachsamkeit auf
„Die Drogen verändern einen Menschen total“, sagen beide Mütter. „Den Jungen, den wir hatten, gibt es nicht mehr.“ Daher appellieren sie an andere Eltern, wachsam zu sein. Ein großes Problem sehen die Vertreterinnen des Elternkreises darin, dass es Kindern heutzutage sehr leicht gemacht wird, an Drogen zu kommen – sei es am Bahnhof oder auf dem Schulhof. Selbst in kleinen Gemeinden gebe es Plätze, wo Drogen verteilt und konsumiert würden. „Cannabiskonsum“, sagen beide, „wird oft verharmlost“. Das Phänomen aber sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Denn am Ende kann jeder Joint eine Einstiegsdroge sein, die zu fatalen Folgen führt.

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/ingelheim/ingelheim/angehoeriger-des-elternkreises-ingelheim-bekaempft-symptome-des-tourette-sydroms-mit-cannabis-tropfen-und-wird-drogenabhaengig_18419970.htm

Warum ein Nordfriese wohl ungestraft mit seiner Hanf-Plantage davonkommt

 
Knapp 6.700 Marihuana-Pflanzen – so viele hatte die Polizei erst kurz vor Weihnachten in einem Fabrikkeller in Bremen beschlagnahmt. Die Hanfplantage eines 27-Jährigen aus Bredstedt in Schleswig-Holstein fiel dagegen winzig aus: In drei Zelten züchtete der Mann bei sich daheim Gras und betrieb dafür auch eigene Licht- und Belüftungsanlagen. Davon konnte sich auch die Kriminalpolizei Niebüll überzeugen, als sie bei dem Hobby-Farmer einrückte. Der Verkaufswert einer möglichen Ernte dürfte bei mehreren Tausend Euro gelegen haben. Dennoch wurde der Mann jetzt, drei Jahre nach dem Polizeieinsatz bei ihm Zuhause, vom Schöffengericht Husum freigesprochen, berichtet die SHZ. Die Schuld daran trägt die Staatsanwaltschaft Flensburg, die den Fall am 12. November 2014 übernommen hatte und sich dann einen schwerwiegenden Verfahrensfehler leistete. Aufmerksam war die Polizei auf den Hanfzüchter geworden, weil der offenbar seine Kohlefilter nicht richtig installiert oder erst gar keine eingebaut hatte: Der süße Geruch seiner Pflanzen drang ungehindert aus der Wohnung und damit in die Nasen von Nachbarn und seinem Vermieter. Die nordfriesische Hausgemeinschaft zeigte sich wenig tolerant und rief die Polizei, die wiederum schaltete Kripo und Staatsanwaltschaft ein.
 
https://www.vice.com/de/article/paqamk/warum-ein-nordfriese-wohl-ungestraft-mit-seiner-hanf-plantage-davonkommt

So führte die Dieselspur zur Cannabis-Plantage

 

Was zunächst allein wie eine Umweltverschmutzung durch Dieselkraftstoff aussah, entpuppte sich schnell als heiße Spur zu einer Cannabis-Plantage. Im Glashüttener Ortsteil Schloßborn staunten Einsätzkräfte jedenfalls nicht schlecht, als sie eine unscheinbare Gartenhütte betraten. Zwei andere Personen hatten den Ort indes fluchtartig verlassen.


Glashütten. 
Es war 22.30 Uhr, als bei Linda Godry am Mittwochabend das Telefon klingelte. Von der Feuerwehr erhielt die Erste Beigeordnete von Glashütten einen alarmierenden Anruf. In der südöstlich gelegenen Feldgemarkung von Schloßborn bahne sich eine Umweltkatastrophe an, lautete die Information. Und so zog Godry sich Gummistiefel und Regenjacke an und machte sich auf den Weg in die Nacht – es sollte für die SPD-Frau eine lange und ereignisreiche werden.
Die Feuerwehr hatte ihrerseits einen besorgniserregenden Anruf von einem Anwohner erhalten. In dessen Teich war Öl gelaufen, außerdem roch es stark nach Diesel. Als die Einsatzkräfte mit Lampen der Spur des Kraftstoffes folgten, kamen sie zu einem Grundstück, der vermutlichen Quelle des Übels. Was sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ahnen konnten: Die Umweltverschmutzung war nicht der einzige Grund, warum es dringenden Handlungsbedarf gab. In ihrer Pressemitteilung sollte es die Polizei in Bad Homburg am folgenden Tag kurz und bündig auf den Punkt bringen: „Cannabis-Plantage entdeckt.“
Doch der Reihe nach. Am Eingang des Grundstück entdeckten die Feuerwehrleute zwei große Öl-Lachen und verschafften sich Zutritt, um der Sache auf den Grund zu gehen. „Weiter hinten konnte man schummriges Licht sehen“, berichtet Godry, die zwischen den Jahren Glashüttens Bürgermeisterin Brigitte Bannenberg vertritt. Außerdem habe man das Geräusch eines laufenden Stromaggregats hören können. Das konnte jetzt alles Mögliche bedeuten, also informierten die Feuerwehrleute sicherheitshalber die Polizei. Doch noch bevor die Unterstützung eintraf, zeigten sich zwei dunkel gekleidete männliche Personen. „Sie gaben sich zunächst unwissend und flüchteten nur kurze Zeit später vom Ort des Geschehens“, schildert die Polizei den weiteren Verlauf der ungewöhnlichen Begegnung.

Über 200 Pflanzen

Die überstürzte Flucht erklärte sich wenig später, als Beamte der Polizei Königstein die Hütte in Augenschein nahmen. Dort standen in Reih’ und Glied über 200 Cannabis-Pflanzen. Die sogenannte Indoor-Plantage war nach Angaben Polizei die größte Menge an Cannabis-Pflanzen, die von der Polizei im Hochtaunuskreis in diesem Jahr sichergestellt werden konnte. Allerdings waren die rund 1,50 Meter hohen Pflanzen in einem „noch nicht erntefähigen Zustand“. Und zur Ernte wird es auch nicht mehr kommen – die grünen Gewächse wurden abtransportiert und dürften demnächst vernichtet werden.
In der Hütte befanden zudem mehrere große Behälter mit Kraftstoff, der offenbar für den Betrieb des Stromaggregats gebraucht wurde und die massive Umweltverschmutzung auslöste. Mit Ölabscheidern und Dämmen versuchte die Feuerwehr die Verunreinigung von Erdreich und Gewässern in den Griff zu bekommen. Unterstützt wurde sie dabei von Mitarbeitern des Fachbereichs Wasser- und Bodenschutz des Hochtaunuskreises.
Die betroffene Gemarkung ist laut Godry ein Wasserschutzgebiet, in dem sich unter anderem auch zwei große Teiche befinden, an denen das traditionelle Anglerfest stattfindet. Nach Angaben aus dem Landratsamt besteht „keine unmittelbare Gefahr für Natur und Umwelt“. Die Kreis-Mitarbeiter hätten daher auf dem Grundstück zunächst der Spurensicherung das Feld überlassen.
Zu den beiden Männern, die das Gelände fluchtartig verlassen hatten, machte die Polizei gestern keine näheren Angaben. Das Rauschgiftkommissariat der Kriminalpolizei Bad Homburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise zu den Plantagenbetreibern unter der Telefonnummer (0 61 72) 12 00. Auch über die Eigentümer des Grundstücks wurden bislang keine weiteren Angaben gemacht. Wie aus Glashütten zu erfahren war, soll es sich um eine Erbengemeinschaft handeln.

http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/vordertaunus/So-fuehrte-die-Dieselspur-zur-Cannabis-Plantage;art48711,2865035

Bundesregierung lehnt Freigabe weiter ab


Eine Legalisierung von Cannabis wird es in Deutschland in nächster Zeit nicht geben. Die Bundesregierung lehnt dies weiterhin entschieden ab. Das Verbot diene dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Berlin - Die Bundesregierung lehnt eine Legalisierung von Cannabis weiterhin entschieden ab. Die Gesundheitsgefahren durch Cannabis-Missbrauch gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden seien medizinisch erwiesen, heißt es laut Bundestag-Pressedienst vom Donnerstag in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Eine kürzlich veröffentlichte Studie habe die Risiken des Cannabis-Konsums zu Rauschzwecken erneut bestätigt, so die Regierung. Das Cannabis-Verbot diene dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Nach Angaben der Bundesregierung haben bislang zwei Kommunen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel beantragt: der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und die Stadt Münster. Beide Anträge seien abgelehnt worden. Die Modellprojekte trügen weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei, noch könnten sie den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie Drogenabhängigkeiten verhindern.


Rund 630 000 Bürger konsumieren Cannabis mindestens 60 Mal im Jahr

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, konsumieren schätzungsweise rund 1,2 Millionen Bürger im Alter zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis mindestens zehn Mal im Jahr. Rund 630 000 Bürger davon konsumieren Cannabis mindestens 60 Mal im Jahr.

Der Bundestag beschloss im Januar 2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die reguläre Ausgabe von Cannabis als Medizin ermöglicht. Demnach könnten schwer kranke Patienten auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.cannabis-bundesregierung-lehnt-freigabe-weiter-ab.98e2d4e8-b93f-4f7d-940b-ac139b098ff0.html

IRW-News: Veritas Pharma Inc. : Tochter von Veritas Pharma erhält von Health Canada Händlerlizenz


28. Dezember 2017, Vancouver, B.C. - Veritas Pharma Inc. (CSE:VRT) (OTC:VRTHF) (Frankfurt:2VP) (VRT oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass Health Canada seiner Forschungs- und Entwicklungstochter Cannevert Therapeutics Ltd. (CTL) eine Händlerlizenz (Nr. 2018/6970) gemäß Abschnitt 9.2. des von Health Canada eingeführten Suchtmittelgesetzes (Narcotic Control Regulations oder NCR) ausgestellt hat. Mit dieser Lizenz wird die Genehmigung für Besitz, Herstellung, Analyse, Verkauf, Versand, Transport und Zustellung von Cannabis, Hanf und den dazugehörigen Produkten erteilt.

Dies ist insofern ein bedeutender Schritt für CTL als das Unternehmen in Verbindung mit der Entdeckung und Entwicklung neuer therapeutischer Cannabisstämme damit auch als kommerzieller Dienstleister auftritt und chemische und biologische Screenings für lizenzierte Hersteller gemäß den Richtlinien von Health Canada durchführen kann.

Veritas-CEO Dr. Lui Franciosi meint dazu: Wir sind begeistert, dass die Forschungsexperten von Cannevert dank einer Importgenehmigung neben den verschiedensten Cannabisstämmen und dazugehörigen Produkten zahlreicher lizenzierter Hersteller in Kanada nun auch Zugriff auf solche aus anderen Ländern der Welt haben. Sie werden damit auch in der Lage sein, Cannabis-Flüssigextrakte herzustellen und diese mit einer Exportgenehmigung sogar in andere Teile der Welt zu versenden, wo diese weiteren Labortests unterzogen und in klinische Studien eingebunden werden können.

https://www.boerse.de/nachrichten/IRW-News-Veritas-Pharma-Inc-Tochter-von-Veritas-Pharma-erhaelt-von-Health-Canada-Haendlerlizenz/7844935

Samstag, 30. Dezember 2017

Am 1. Januar öffnet der größte Kiffermarkt der Welt


Amerikas Kiffer-Revolution steht vor einem weiteren Meilenstein: Am 1. Januar startet der legale Verkauf von Marihuana in Kalifornien – im bevölkerungsreichsten US-Staat (39 Mio. Einwohner). Es könnte der größte legale Marihuana-Markt der Welt werden.
Die Legalisierung des berauschenden Grünzeugs wurde bei einer Volksabstimmung („Proposition 64”) im November 2016 mit 57 zu 43 Prozent der Stimmen erlaubt.
Jetzt tickt der Countdown vor dem großen „M-Day”, „Marihuana-Day”: Vor den Läden, dekoriert mit dreiblättrigen Kiffer-Symbolen, werden am Neujahrstag lange Schlangen erwartet.
Allerdings stehen viele Städte noch auf der Bremse. Nur wenige Verkaufs-Lizenzen wurden bislang vergeben, in vielen Orten (rund 70 Prozent) sind die Neuerungen noch nicht durch die Mühlen der Verwaltung gelaufen.

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/marihuana/kalifornien-wird-am-januar-kiffer-paradies-marihuana-legal-54315492.bild.html

Schlechtes Gewissen erhöht offenbar die Schrittgeschwindigkeit - Polizei stellt Marihuana sicher -Scheibenklirren ruft Polizei auf den Plan - Eine Person zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen -

 

Schlechtes Gewissen erhöht offenbar die Schrittgeschwindigkeit - Polizei stellt Marihuana sicher Marburg: Zwei ähnliche Vorfälle, jedoch mit unterschiedlichem Ausgang, ereigneten sich in der Nacht auf Donnerstag, 28. Dezember im Marburger Stadtgebiet.
Kurz nach Mitternacht beschlich einen 22-Jährigen beim Anblick eines Streifenwagens in der Wettergasse offenbar ein ungutes Gefühl. Er und zwei Begleiter erhöhten deutlich, allerdings auch vergeblich, die Schrittgeschwindigkeit. Die Ordnungshüter stellten bei der anschließenden Durchsuchung des jungen Mannes insgesamt fünf Gramm Marihuana sicher. Der 22-Jährige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Gegen 2.50 Uhr sahen zwei junge Männer am Pilgrimstein eine Streife und entfernten sich eilig in Richtung Deutschhausstraße. Als am Firmaneiplatz eine Kontrolle des Duos erfolgen sollte, versuchte einer der beiden vergeblich "Reißaus" zu nehmen. Die Gründe dafür bleiben wohl im Dunkeln, denn die anschließende Kontrolle verlief ergebnislos.
Scheibenklirren ruft Polizei auf den Plan - Eine Person zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen
Marburg: Das Scheibenklirren ließ einen Anwohner am Donnerstag, 28. Dezember gegen 00.40 Uhr im Karlsbader Weg hellhörig werden. Die alarmierte Polizei traf wenig später vor einer Schule auf fünf Personen. Zwei Männer flüchteten sofort beim Anblick der Streife und wurden wenig später in der Sudetenstraße gestellt. Die alkoholisierten, äußerst aggressiven Männer konnten nur durch das Anlegen der Handschellen unter Kontrolle gehalten werden. Letztendlich landete ein 20-Jähriger, der die eingesetzten Beamten zudem heftig beleidigte, zur Ausnüchterung im Polizeigewahrsam. An der Schule stellten die Ordnungshüter eine beschädigte Scheibe fest. Die drei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 22 Jahren äußerten sich hierzu allerdings nicht. Die Ermittlungen dauern an.
Streifenwagen bespuckt und beschädigt
Marburg: Den hinteren Scheibenwischer eines abgestellten Streifenwagens riss ein unbekannter Mann am Mittwoch, 27. Dezember in der Bahnhofstraße ab und verursachte einen Schaden von 250 Euro. Wie berichtet wurde, agierte der mutmaßliche Täter gegen 22.40 Uhr aus einer Gruppe von vier Personen, darunter zwei Frauen, heraus. Er spuckte gegen den Streifenwagen und ging dann ans Werk. Der Verdächtige ist etwa 20 Jahre alt, schlank und zirka 185 cm groß. Er hat blonde, kurze Haare und trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe sowie eine dunkle Baseballmütze. Das Quartett entfernte sich anschließend in Richtung Innenstadt. Hinweise zu den Personen nimmt die Polizeistation Marburg, Tel. 06421- 4060, entgegen.
Unfall an Engstelle - Polizei sucht nach rotem Kleinwagen
Marburg: An der scharfen und engen Spitzkehre "Rotenberg/Barfüßer Tor" kam es am Samstag, 23. Dezember gegen 17.30 Uhr zu einem Unfall mit einem Schaden von 4000 Euro. Wie berichtet wurde, war der bis dato unbekannte Fahrer eines roten Kleinwagens, eventuell VW Golf, in der Straße Rotenberg unterwegs und fuhr trotz Wartepflicht in den Einmündungsbereich ein. Dabei touchierte er die linke Seite eines entgegenkommenden silberfarbenen Audi Sportback und fuhr anschließend weiter. Der Fahrer des gesuchten Wagens ist im mittleren Alter, hat eine ovale Gesichtsform und keine oder wenig Haare. Hinweise zu dem roten Kleinwagen und dem Fahrer nimmt die Polizeistation Marburg, Tel. 06421- 4060, entgegen.
Beifahrertür zerkratzt
Marburg: In der Herrmannstraße zerkratzte ein Randalierer zwischen Montag, 18. Dezember, 17 Uhr und Samstag, 23. Dezember, 11 Uhr den Lack eines schwarzen BMW. Der Schaden beträgt 350 Euro. Hinweise bitte an die Polizeistation Marburg, Tel. 06421- 4060.

https://www.focus.de/regional/polizei-marburg-biedenkopf-schlechtes-gewissen-erhoeht-offenbar-die-schrittgeschwindigkeit-polizei-stellt-marihuana-sicher-scheibenklirren-ruft-polizei-auf-den-plan-eine-person-zur-ausnuechterung-in-gewahrsam-genommen_id_8135685.html

+++ Dumm gelaufen! Mit 19 Kilo Haschisch im Auto auf Teneriffa voll in Polizeikontrolle geraten +++


Dumm gelaufen auf Teneriffa! Auch in den Städten und Gemeinden auf den Kanarischen Inseln gehören Routinekontrollen der Polizei zum alltäglichen Stadtbild.
  
Sind bei diesen Kontrollen die Fahrzeugpapiere in Ordnung und auch kein Alkohol oder gar Drogen im Spiel, dauern diese polizeilichen Maßnahmen auch nur einen kurzen Moment.
Wie die Policia Nacional auf Teneriffa nun mitteilt, wurde bei einer kürzlich durchgeführten Kontrolle in Höhe des Freizeitparks La Higuerita die Fahrerin eines Kleinwagens angehalten und festgenommen. Der Grund für die Festnahme waren 19 kg Haschisch die im Kofferraum der Frau gefunden wurden. Damit endete dann die Reise für die Frau, bei der es sich nach polizeilichen Angaben um eine spanische Staatsangehörige im Alter von 48 Jahren handelt in Handschellen. Sie wurde der zuständigen Gerichtsbarkeit der Gemeinde Puerto de la Cruz überstellt.
 
 

Professionelle Indoorplantage für Cannabis in Bad Lobenstein

 


Nach Hinweis der bayerischen Polizei konnte in den Nachtstunden des 21.12.2017 in Bad Lobenstein eine professionelle Indoorplantage mit Cannabispflanzen festgestellt werden.

In der Anlage befanden sich mehr als 100 erntereife Cannabispflanzen, Reste vorheriger Ernten sowie mehrere Kilogramm verkaufsfertiges Marihuana. Der Tatverdächtige, ein 53-jähriger Mann, war in der Nacht nicht mehr festzustellen. Er stellte sich in den Nachmittagsstunden des 22.12.2017 mit einem Anwalt der Polizei. Der bereits erlassene Haftbefehl wurde durch den Ermittlungsrichter in Vollzug gesetzt und der Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen. Mit großem Kräfteeinsatz dauerten die Beweissicherung und der Plantagenabbau bis in die Abendstunden des 22.12.2017. Ein weiterer Tatverdächtiger konnte ebenfalls ermittelt werden. Auch bei ihm erfolgte am 22.12.2017 im Bayerischen eine Wohnungsdurchsuchung.

https://www.focus.de/regional/thueringen/landespolizeiinspektion-saalfeld-professionelle-indoorplantage-fuer-cannabis-in-bad-lobenstein_id_8123325.html


Cannabis-Therapie wird stark genutzt


Seit März können Ärzte Schwerstkranken Cannabis auf Kosten der Versicherung verschreiben. Die Ablehnungsrate ist geringer, als erste Zahlen erwarten ließen. Problematisch bleiben Lieferengpässe.

Der Titel kommt dröge daher, doch der Inhalt bedeutet eine kleine Revolution: Dank des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften“ können Ärzte seit Anfang März Schwerstkranken Cannabis auf Kosten der Krankenversicherung verschreiben. Während es am Anfang noch zahlreiche Schwierigkeiten beim Umgang mit dem Gesetz gab, scheint sich neun Monate nach Inkrafttreten die Lage zu normalisieren. Das zeigen neueste Zahlen der Krankenkasse Barmer, die der Frankfurter Rundschau vorliegen.
Nach Angaben der Barmer haben bis Ende November 2857 Patienten bei der Kasse eine Therapie mit Cannabis beantragt. Die meisten Anträge wurden in Nordrhein-Westfalen gestellt (605), es folgte Bayern (567) und danach Berlin (230). In Hessen gab es 186 Anträge. Die Zahl der Anträge pendelte sich pro Monat auf etwa 400 ein. Die Barmer bewilligte 1732 Anträge, also fast zwei Drittel. Ein Drittel (1125 Anträge) wurde abgelehnt.
Die Ablehnungsrate ist damit geringer, als erste Zahlen aus dem Sommer erwarten ließen: Damals hieß es, die Kassen hätten bis zu zwei Drittel der Anträge negativ beschieden. Begründet wurde das unter anderem mit dem fehlenden Nachweis, dass Behandlungsalternativen erfolglos probiert wurden oder gar nicht infrage kommen.

Patienten benötigen eine Ausnahmegenehmigung

Das gab nun auch die Barmer als häufigen Ablehnungsgrund an. Sie wies Anträge auch dann zurück, wenn sie der Ansicht war, dass angesichts des Krankheitsbildes nicht nur der Hausarzt, sondern auch ein Facharzt konsultiert werden muss. „Medizinischer Cannabis ist aus der Versorgung schwer kranker Menschen heute nicht mehr wegzudenken. Es ist aber kein Allheilmittel“, sagte Barmer-Chef Christoph Straub dieser Zeitung. Daher bleibe es immer eine individuelle Entscheidung, bei der für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden müssten. Nach seinen Angaben wurden zwei Drittel der Anträge mit Hilfe des unabhängigen Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bewertet.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes benötigten Patienten eine Ausnahmegenehmigung, um Medizinalhanf in der Apotheke zu bekommen – auf eigene Kosten. Nur etwa 1000 Schwerstkranken gelang es, eine derartige Genehmigung zu erhalten. Erst nachdem Patienten vor dem Bundesverwaltungsgericht durchsetzten, Cannabis auch selbst anbauen zu dürfen, reagierte die große Koalition: Durch die Neuregelung dürfen Cannabis-Präparate von jedem Arzt verschrieben werden, wenn alle übrigen Behandlungswege ausgeschöpft wurden.
Konnten früher nur Fertigarzneimittel mit Cannabis-Wirkstoffen verschrieben werden, sind seit der Gesetzesänderung im März per Rezept auch Cannabisblüten oder flüssige Cannabisblütenextrakte erhältlich. Eine Monatstherapie kostet im Schnitt um die 500 Euro.

Lieferengpässe aus den Niederlanden

Die Wirksamkeit von Cannabis ist wissenschaftlich nicht eindeutig belegt. Patienten berichten jedoch, dass chronische Schmerzen und die Nebenwirkungen von Chemotherapien gelindert werden. Cannabis wird aber auch bei Appetitlosigkeit, Depressionen und Spastiken erfolgreich eingesetzt.
Problematisch ist nach wie vor, dass es Lieferengpässe bei Cannabis gibt, weil die Produkte aus Kanada oder den Niederlanden importiert werden müssen. Cannabisblüten aus Deutschland wird es nicht vor 2019 geben. Dazu hat die neue Cannabis-Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) für den Zeitraum zwischen 2019 und 2022 den Anbau von jährlich etwa 1,5 Tonnen Cannabis ausgeschrieben. Die Ernte wird dann von der Agentur aufgekauft und an Hersteller und Apotheken abgegeben.
Ob die Menge ausreicht, ist unklar. Nach Angaben der Regierung benötigten die 1000 Patienten, die eine Ausnahmegenehmigung hatten, 365 Kilogramm Cannabis im Jahr. Rechnet man die Barmer-Zahlen auf die gesamte gesetzliche Krankenversicherung hoch, dann wurden bisher gut 12.000 Anträge bewilligt. Daraus ergibt sich ein Bedarf von mehr als vier Tonnen pro Jahr. Die Cannabisagentur hat aber schon versichert, dass die Unternehmen, die den Zuschlag für den Anbau erhalten, bei Bedarf auch größere Mengen liefern können. Zudem sei der Import weiterhin möglich.

http://www.fr.de/wirtschaft/neue-zahlen-cannabis-therapie-wird-stark-genutzt-a-1415504

A9 / LEUPOLDSGRÜN – Berauscht zum Weihnachtsfest


A9 / LEUPOLDSGRÜN, LKR. HOF – Auf dem Weg zum Weihnachtsbesuch geriet am Sonntagnachmittag ein Berliner in eine Verkehrskontrolle auf der Autobahn. Polizeibeamte zogen den unter Drogeneinfluss stehenden Mann aus dem Verkehr und stellten zudem Rauschgift bei ihm sicher.
Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollierten den Peugeot aus Berlin am Parkplatz Lipperts. Der 51-jährige Berliner war auf dem Weg nach Heidenheim, um seine Mutter zu besuchen. Hinter dem Beifahrersitz fanden die Beamten eine Druckverschlusstüte mit Haschisch und Marihuana.
In einer Gummidose war zudem noch ein Brocken Haschisch versteckt gewesen. Während der Kontrolle zeigte der Mann noch Auffälligkeiten, die auf einen frischen Drogenkonsum hindeuteten. Er gab dann schließlich zu, erst vor kurzer Zeit mehrere Joints geraucht zu haben.
Ein diesbezüglicher Drogentest verlief positiv, so dass sich der Mann einer Blutentnahme unterziehen musste. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt, gegen den Mann ist ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden.
Mit der gemeinsamen Feier am Heiligen Abend in Heidenheim klappte es trotzdem, der Mann setzte die Reise mit dem Zug fort.
***
Bayrische Polizei


http://www.franken-tageblatt.de/a9-leupoldsgruen-berauscht-zum-weihnachtsfest-49491

Cannabis zunächst am besten per Privatrezept verordnen!


Bei der Verordnung von Cannabis auf Rezept herrscht immer noch große Unsicherheit. Hier einige Tipps von Experten.

DÜSSELDORF. Wenn Ärzte einem Patienten Cannabis verordnen, sollten sie das zunächst auf einem Privatrezept tun und es nach der Genehmigung durch die Krankenkasse durch ein Kassenrezept ersetzen. Bislang gehen die Kassen eher restriktiv mit der seit dem 10. März 2017 erlaubten Verordnung von Cannabisblüten und Cannabisextrakt zu medizinischen Zwecken um.

Nach der erstmaligen Verordnung durch den Arzt müssen Patienten das Rezept zur Genehmigung bei ihrer Kasse einreichen, die in der Regel den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschaltet. "Nach unserer Kenntnis werden im Moment rund 60 Prozent aller Anträge abgelehnt", berichtete Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, auf dem Symposium "Cannabis auf Rezept? Cannabinoide in der Medizin" der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) in Düsseldorf.

Reges Interesse bei Ärzten

Die Veranstaltung war auf eine große Resonanz gestoßen, rund 350 Ärztinnen und Ärzte hatten sich angemeldet. "Es herrscht eine große Unsicherheit", sagte Dr. Anne Bunte, Leiterin des Kölner Gesundheitsamtes. Rund um die Verordnung von Cannabis gebe es noch eine Reihe ungeklärter Fragen.
Wenn Patienten ein Betäubungsmittel-Rezept in der Apotheke einreichen, müssten die Apotheker nicht prüfen, ob es auch erstattungsfähig ist, betonte Preis. Lehnt die Kasse die Erstattung ab, das Rezept ist aber schon eingelöst, drohen dem Arzt Probleme. "Er sollte erst dann ein GKV-Rezept ausstellen, wenn die Genehmigung da ist", empfahl Preis.
In Nordrhein hat der MDK einen Fragebogen erarbeitet, mit dem er vom Arzt eine Begründung einfordert, warum er ein Cannabinoid verordnet hat, berichtete Dr. Monika Schutte, Referentin in der Arzneimittelberatung der ÄKNo. "Der MDK will wissen, warum der Arzt eine Erkrankung für schwerwiegend hält und warum es keine Alternative gibt", nannte sie Beispiele.
Ungeklärt sei, ob bei einer Veränderung der Dosierung oder einem Wechsel des Präparats eine neue Genehmigung notwendig ist. "Da es sich um eine Einzelgenehmigung handelt, empfiehlt die KV Nordrhein, eine neue Genehmigung einzuholen", sagte die Ärztin.

Steigende Verordnungszahlen

Dr. Mustafa Temmuz Oglakcioglu vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie der Universität Erlangen empfahl Ärzten, sich mit den Begutachtungskriterien des MDK vertraut zu machen. "Sie können ihre Stellungnahme dann entsprechend ausrichten." Die Angabe, der Patient wünsche eine Behandlung mit Cannabis, sei jedenfalls nicht ausreichend, betonte der Jurist. Auch der Verweis auf Therapieerfolge genüge nicht. "Der Arzt hat eine konkrete Diagnose zu stellen, die zu der entsprechenden Verordnung führt, die Verordnung muss indiziert sein."
Bei Indikationen, bei denen Patienten in der Vergangenheit eine Ausnahmeerlaubnis nach Paragraf 3, II Betäubungsmittelgesetz erhalten konnten, bewegten sich Ärzte auf sicherem Terrain, schätzt Oglakcioglu. Das sind Multiple Sklerose, Tourette-Syndrom, Depressive Störungen und ADHS. Das strafrechtliche Risiko von Ärzten bei der Verordnung von Cannabinoiden hält er zurzeit für "eher gering". Bei der Verordnung müssten sie sich allerdings an die Höchstmenge halten. Ärzte dürfen innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als 100 000 Milligramm Cannabis in Form von getrockneten Blüten verschreiben. "Ein Verstoß kann als Straftat sanktioniert werden."
Seit März habe die Zahl der Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich zugenommen, berichtete Apotheker Preis. "Die Zahlen werden aber nicht so stark weiter steigen, weil wir mit erheblichen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen haben." Zurzeit werden Cannabisblüten hauptsächlich aus den Niederlanden und Kanada importiert. Es werde noch dauern, bis medizinisches Cannabis in ausreichendem Maß in Deutschland produziert und durch die "Cannabis-Agentur" in Verkehr gebracht wird. "Wir werden frühestens 2019 eigenes Cannabis in Deutschland haben", prognostizierte Preis.
Wenn eine Sorte nicht lieferbar sei, halte der Apotheker in der Regel Rücksprache mit dem Arzt, ob er eine andere Sorte besorgen soll. "Sie müssen dann ein neues Rezept ausstellen und das alte vernichten", sagte er den Ärzten. Wegen der Lieferschwierigkeiten könne es passen, dass die Sieben-Tage-Frist für die Gültigkeit der BtM-Rezepte verstreicht. "Auch dann müssen Ärzte ein neues Rezept ausstellen, sonst zahlen die Krankenkassen nicht."

https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/954750/erstverordnung-cannabis-besten-per-privatrezept-verordnen.html

Cannabis tötet Krebszellen


Bisher wurde Cannabis bei Krebs-Therapie wegen seiner schmerzlindernden und appetitanregenden Wirkung verwendet. Neue Studien zeigen, dass es sogar Krebszellen töten kann.
Wie Focus Online berichtet, wurden diese neuen Erkenntnisse auf der Informationswebsite des US-Gesundheitsministeriums zu Krebserkrankungen offiziell bestätigt:
Unter Laborbedingungen konnte gezeigt werden, dass Cannabis Krebszellen abtötet.
 Besonders vielversprechend seien die Studien bei Leber- und Brustkrebs gewesen. Die Erkenntnisse stammen allerdings noch nicht von Tests mit menschlichen Patienten, sondern von Untersuchungen an Mäusen im Labor. Deshalb wird Cannabis als Medikament für Krebspatienten noch nicht offiziell empfohlen. Trotzdem wird es in der Krebs-Therapie bereits jetzt eingesetzt. Zum einen wegen seiner schmerzlindernden Wirkung, zum anderen, weil es appetitsteigernd wirkt, was vor allem für Patienten von Chemotherapien hilfreich sein kann.

Neben der Krebs-Therapie wird Cannabis wegen seiner die entzündungshemmenden Wirkung und der Fähigkeit Muskelkrämpfe zu lösen als mögliches Heilmittel bei Nervenerkrankungen wie Multiple Sklerose als vielversprechend angesehen. Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit von Cannabis in der Schmerztherapie, bei Übelkeit, Erbrechen und Kachexie. Darüber hinaus weisen zahlreiche, meist vorklinische Studien an Tiermodellen auf ein mögliches arzneiliches Potential von medizinischem Cannabis hin, z.B. bei:
- Schlafstörungen und Epilepsie,
- psychischen Erkrankungen (z. B. Angststörungen, ADHS, bipolarer Störung oder Depression)
- entzündlichen Schmerzsyndromen (z. B. Colitis ulcerosa, Arthritis),
- sowie Autoimmunerkrankungen (z. B. Morbus Crohn)

https://wize.life/themen/kategorie/gesundheit/artikel/65078/gesundheitsministerium-bestaetigt-cannabis-toetet-krebszellen

Marapharm Ventures Inc. rüstet seine Cannabisanlage in Las Vegas auf


Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) arbeitet mit Hochdruck an den noch ausstehenden Bauarbeiten in seiner Anlage in Las Vegas, um den Aufzucht- und Produktionsbetrieb auf 10.000 Quadratfuß Grundfläche fertigzustellen und alles für die Aufzucht, Extraktion, Produktion und den Verkauf von Cannabis vorzubereiten. Marapharm hat 565.000 US-Dollar in ein Klimatisierungssystem investiert, um die Effizienz des Betriebs zu steigern und die Betriebskosten zu senken. Die Systemkomponenten wurden bereits angeliefert und werden derzeit installiert. Die Rigipswände und auch alle übrigen Mieterausbauten können nun fertiggestellt werden. Die Installation der Sprinkleranlage für den Brandschutz wurde abgeschlossen. Die gentechnischen Arbeiten schreiten voran und es wurden bereits Klone für die Züchtung von Phänotypen hergestellt. Zwei Klone ein und derselben Mutterpflanze werden bis zur vollständigen Reife hochgezüchtet um feststellen zu können, welcher Phänotyp für die Dauerproduktion in Frage kommt. Die Pflanzen werden im Januar 2018 von den temporären Aufzuchtbereichen in die dauerhaften Räumlichkeiten verlegt.
 
Eine Sicherheitsumzäunung in Form eines schwarzen Maschendrahtzauns (8 Fuß) wird angebracht, der Zugang mittels Passiercode erfolgt über ein Schiebetor (24 Fuß), eine Doppelschwingtür und Fußgängerpforten.
 
Derzeit wird das Fundament für das von American Buildings in Carson City (Nevada) in Auftrag gegebene Gebäude mit 65.625 Quadratfuß Grundfläche errichtet. Es ist das dritte Gebäude, das auf dem Grundstück errichtet wird. In der Endausbauphase soll das Grundstück insgesamt vier Gebäude mit einer Gesamtfläche von rund 380.000 Quadratfuß beherbergen.
 
„Wir haben es bald geschafft! Bei der Anlieferung wichtiger Anlagenteile hat es zwar Verzögerungen gegeben, aber jetzt ist alles vor Ort. Marapharm wird schon bald mit der Aufzucht von Cannabis im gefragtesten Weltmarkt für Genussmittelzwecke beginnen! Der Spotpreis für Marihuana liegt in Nevada im Schnitt bei 2520,00 US-Dollar pro Pfund; das ist landesweit der höchste Preis. Die Nachfrage in Nevada ist so groß wie nie zuvor.“ Linda Sampson, CEO, Marapharm
 

Freitag, 29. Dezember 2017

Kiloweise Marihuana: Inhaber der Cannabis-Plantage bei Bad Lobenstein in U-Haft


Des illegalen Drogenanbaus und -verkaufs verdächtigt ist der 53-jährige Bewohner des Hauses, der in der Nacht zum Freitag nicht angetroffen worden war. Dieser stellte sich im Verlauf des Freitagnachmittags in Begleitung eines Anwalts bei der Polizei.

Bad Lobenstein. Die Polizei bestätigte am Mittwoch, dass Ende voriger Woche einer der größten Drogenfunde in der Region gelungen ist. Diese Zeitung hatte berichtet, dass in der ehemaligen Waschbretterfabrik zwischen Bad Lobenstein und Lemnitzhammer eine Cannabis-Plantage ausgehoben worden war.
Inzwischen ist bekannt, wer der Tipp-Geber gewesen ist: Es gab einen Hinweis von der Polizei aus Bayern, worauf zunächst eine Polizei-Streife in der Nacht zum Freitag das Objekt aufsuchte, den einzigen Bewohner des Hauses aber nicht vorfand. Gemeinsam mit Einsatzkräften der Bad Lobensteiner Feuerwehr waren dann das Außengelände beleuchtet und ein Zugang geöffnet worden, um das ehemalige Fabrikgebäude durchsuchen zu können. Hierbei stießen Polizei und Feuerwehr auf die „professionelle Indoorplantage mit Cannabispflanzen“, wie es jetzt in einer Mitteilung der Polizei heißt.
In der Anlage, die aus Pressspanplatten in einer Halle aufgestellt worden war, befanden sich laut Polizei mehr als 100 erntereife Cannabispflanzen, Reste vorheriger Ernten sowie „mehrere Kilogramm verkaufsfertiges Marihuana“. Über den Marktwert wurden noch keine Angaben gemacht.

Des illegalen Drogenanbaus und -verkaufs verdächtigt ist der 53-jährige Bewohner des Hauses, der in der Nacht zum Freitag nicht angetroffen worden war. Dieser stellte sich im Verlauf des Freitagnachmittags in Begleitung eines Anwalts bei der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Haftbefehl gegen den 53-Jährigen vor, der umgehend vollzogen worden ist. Daher verbrachte der Mann Weihnachten hinter Gittern und befindet sich auch weiterhin in Untersuchungshaft.
Ermittelt wird zudem gegen einen weiteren Tatverdächtigen aus Oberfranken, bei dem zeitgleich am Freitag eine Wohnungsdurchsuchung stattfand.
Keine Angaben macht die Polizei bislang zu den Waffen, die ebenfalls in der ehemaligen Waschbretterfabrik sichergestellt worden waren.

http://www.otz.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Kiloweise-Marihuana-Inhaber-der-Cannabis-Plantage-bei-Bad-Lobenstein-in-U-Haft-789195583

Stromversorger jagt Haschisch-Produzenten


In den Niederlanden werden Haschisch-Produzenten nicht nur von der Polizei und der Staatsanwaltschaft gejagt, sondern auch von einem Stromversorger.
Der Stromnetzbetreiber Stedin aus Rotterdam hat nach eigenen Angaben eine Software entwickelt, die von örtlichen Verteilstellen aus den übermäßigen und meist illegalen Verbrauch von großen Strommengen in den großen Städten des Landes relativ genau orten kann. „Wir sehen, dass die Kriminellen beim Verbergen von Hanfplantagen immer innovativer geworden sind“, sagte ein Sprecher des Betreibers. Um das Haschisch-Harz auszubilden, muss Hanf mit Lampen bestrahlt werden, wobei Hitze entsteht. Oftmals wird das Stromnetz illegal angezapft. Weil die Plantagen in Dachböden und anderen Räumen immer besser belüftet und isoliert werden, sind diese immer schwerer mit Wärmebildkameras aus Polizeihubschraubern erkennbar.
Aus Sicht von Stedin sei der verborgene Hanfanbau in Großstädten wegen der Manipulation der Stromleitungen und der Kurzschlussgefahr ein Problem für die Allgemeinheit. Im Jahr 2015 seien 1352 Hanfplantagen entdeckt worden. Stedin wolle mit der präzisen Überwachung des Stromverbrauchs aber nicht nur die Hanfanbauer, sondern alle Stromdiebe treffen.

http://justillon.de/2017/12/stromversorger-jagt-haschisch-produzenten/

Cannabis als Medikament: Fast 2900 Anträge für Hanf-Arzneien bei der Barmer 


Berlin -
Der Gesetzestitel kommt dröge daher, doch der Inhalt bedeutet eine kleine Revolution: Dank des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften“ können Ärzte seit Anfang März Schwerstkranken Cannabis auf Kosten der Krankenversicherung verschreiben. Während es am Anfang noch zahlreiche Schwierigkeiten beim Umgang mit dem Gesetz gab, scheint sich neun Monate nach Inkrafttreten die Lage zu normalisieren. Das zeigen neueste Zahlen der Krankenkasse Barmer, die den Zeitungen der DuMont Mediengruppe vorliegen.
Nach Angaben der Barmer haben bis Ende November 2857 Patienten bei der Kasse eine Therapie mit Cannabis beantragt. Die meisten Anträge wurden in Nordrhein-Westfalen gestellt (605), es folgt Bayern (567) und danach bereits Berlin (230). Die Zahl der Anträge pendelte sich pro Monat auf etwa 400 ein. Die Barmer bewilligte 1732 Anträge, also fast zwei Drittel. Ein Drittel (1125 Anträge) wurde abgelehnt.

Geringere Ablehnungsrate als erwartet

Die Ablehnungsrate ist damit geringer, als erste Zahlen aus dem Sommer erwarten ließen: Damals hieß es, die Kassen hätten bis zu zwei Drittel der Anträge negativ beschieden. Begründet wurde das unter anderem mit dem fehlenden Nachweis, dass Behandlungsalternativen erfolglos probiert wurden oder gar nicht in Frage kommen.

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/cannabis-als-medikament-fast-2900-antraege-fuer-hanf-arzneien-bei-der-barmer-29399696

Wie wird der legale Anbau von Medizinhanf in Deutschland aussehen?

 

Deutschland möchte sich selber versorgen

Lange Zeit wurden in Deutschland keine cannabinoidhaltigen Medikamente an Patienten abgegeben, bis es erst vereinzelt mit Fertigarnzeimitteln wie Dronabinol wieder los ging. Ab 2009 gab es die ersten Marihuanablüten aus der Apotheke. Die Hürden waren hoch, weswegen viele Patienten klagten oder noch immer klagen. Die Bundesregierung hat deswegen reagiert und mit dem Cannabis als Medizin Gesetz die Möglichkeit ab 2017 geschaffen, dass Ärzte ihren Patienten Marihuana auf BtM Rezept verschreiben. In besonders schwerwiegenden Fällen müssen die Krankenkassen dieses Marihuana aus der Apotheke dann auch erstatten. Es wird künftig also deutlich einfacher sein, Marihuanablüten als Medikament zu verwenden. Für die Patienten werden nicht mehr aufwändige Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG notwendig sein. Deswegen wird auch die Nachfrage in den Apotheken schnell steigen, der legale Anbau in Deutschland wird notwendig.

Bislang wird ausschließlich importiert

Derzeit wird Marihuana aus den Niederlanden, aus Kanada und vermutlich bald auch anderen Ländern importiert. Deutschland möchte jedoch nicht auf den Import angewiesen sein. Das wird vermutlich auch den Beweggrund haben, den Anbau, die Qualität und die Verarbeitung in Deutschland besser mit Auflagen kontrollieren zu können, als es in den Niederlanden oder Kanada ginge. Es geht jedoch auch um „Big Business“. Wenn deutsche Unternehmen sich nicht rechtzeitig aufstellen, werden sie sich vom „Cannabiskuchen“ kein großes Stück abschneiden können. Es liegen also ganz rationale Gründe vor, weswegen unsere Bundesregierung gegen ihren eigentlichen Willen beim internationalen Marihuanaboom ein wenig mit macht, womit bald der legale Anbau für Medizinhanf startet.

Der Anbau von Marihuana wäre die ganze Zeit möglich

Wie wird denn der Anbau von Medizinhanf in Deutschland aussehen? Es geht los mit der Single Convention on Narcotic Drugs, die Deutschland wie fast jedes Land der Welt unterzeichnet hat. In dieser gibt es Auflagen, mit denen Cannabis verboten werden muss. Es handelt sich sozusagen um Minimumauflagen, die von Deutschland und vielen anderen Ländern übertroffen werden. Es soll die „Drogenkriminalität“ als Anbau, Herstellung und Vertrieb unterbunden werden. Dabei kann jedoch der Eigenkonsum mit den damit verbundenen Handlungen geduldet werden. Sonst gäbe es keine rechtliche Grundlage für die Cannabis Social Clubs in Spanien oder Belgien und Portugal hätte nicht bereits 2001 alle Drogen für die Konsumenten entkriminalisieren können.
Der Anbau, die Verarbeitung und der Vertrieb von potentem Marihuana ist laut der Single Convention nur dann gestattet, wenn dieses für die Wissenschaft notwendig ist, im öffentlichen oder medizinischem Interesse liegt. Die sinnvollere Versorgung von Patienten wäre hierbei ein Kriterium, mit dem dieser legale Anbau, die Verarbeitung und der Vertrieb laut der Single Convention legitim wären. Das aber nur, wenn vorher eine Cannabisagentur eingerichtet wird. Diese hat als Kontrollorgan alle Vorgaben zu definieren und auch zu prüfen.
Der Spielraum, was alles im öffentlichen Interesse ist, bleibt dabei natürlich eine Definitionsfrage. Es könnte immerhin im öffentlichen Interesse sein, niemanden wegen dem Anbau für die Selbstversorgung mit Cannabis zu belangen. Es könnte aber auch im Interesse der Öffentlichkeit liegen, dass Marihuana selbst als Medikament nur Patienten verabreicht wird, die bereits aufgegeben wurden und vermutlich bald „dahin gegangen“ sind. So schlimm ist es dank dem jahrelangen Kampf vieler Patienten in Deutschland zum Glück nicht mehr.
Auch in anderen Ländern, in denen potentes Marihuana legal angebaut wird, wurde zuerst solch eine Cannabisagentur gegründet. Dieses passierte in Deutschland gerade, um nun erste Anbaulizenzen zu verteilen. Die Deutsche Cannabisagentur darf dabei jedoch nicht mit der „Deutsche Cannabis AG“ verwechselt werden, die äußerst fragwürdig ist.
Leider wird der legale Anbau noch etwas auf sich warten lassen, da das Ausschreibungsverfahren so gestaltet wurde, dass deutsche Unternehmen fast keine Chance haben, womit die ersten dieser Bewerber klagen. Der legale Anbau von Marihuana, jetzt für medizinische Zwecke und später hoffentlich auch für den Genusskonsum, ist immerhin ein Milliardenmarkt, aus dem sich deutsche Unternehmen nicht ausgeklammert sehen wollen.

Sich auf Anbaulizenzen bewerben

Die Unternehmen, die in Deutschland legal Marihuana für die medizinische Nutzung anbauen wollen, müssen sich bei der Deutschen Cannabisagentur vorstellen. Diese wird die Lizenzen mit Bedacht vergeben. Es werden mit Gewissheit nur sehr seriöse Unternehmen mit genügender Finanzkraft angenommen, die glaubhaft versichern können, dass sie mit langem Atem den Marihuanaanbau vorfinanzieren können. Die Auflagen für die Sicherheit und Produktqualität werden so hoch sein, dass die Unternehmen mit einigen Millionen Euro bereit stehen sollten. Weiterhin werden aus besagten Gründen nur Unternehmen eine Lizenz erhalten, die bereits in anderen Ländern am Markt präsent sind und ihre Kompetenz nachweisen können. Für deutsche Unternehmen oder auch kleine Startups wird also vermutlich keine dieser wertvollen Lizenzen ausgesprochen. Wer jedoch nicht rechtzeitig in dem Markt Fuß fassen kann, hat mit Pech die Entwicklung verpasst. In der ersten, von 2019 bis 2022 befristeten Lizenzvergabe, geht es um 6600 Kilo Produktionsmenge, die an zehn Bewerber aufgeteilt werden, die eigentlich bereits jetzt nicht genügen würden.
Wenn ein Unternehmen eine Anbaulizenz erhalten hat, muss es die gesamten Auflagen erfüllen. Hier geht es zuerst einmal um den sicheren Anbau. Ein kostengünstiger Outdooranbau wird nicht möglich sein, nicht einmal der Anbau in einem Glashaus. Das Gebäude muss vor Unbefugten gesichert sein, nicht nur bei der verwendeten Tür. Der legale Anbau von Marihuana bleibt für den Normalbürger also in weiter Ferne.

Regulierung vom medizinischen Anbau

Für den Anbau wird es Regelungen geben, bei denen die Unternehmen jedoch einen gewissen Spielraum haben. Die Blüten dürfen später nicht mit Schimmelsporen, Pestiziden oder anderen Giftstoffen belastet sein und dürfen nach dem Trocknen nur auf gewisse Weise weiter bearbeitet werden. Die weitere Verarbeitung wird den Unternehmen möglicherweise sogar untersagt und findet in Apotheken statt. Wie der Unternehmer die Grenzwerte einhält, kann er aber gewiss zu einem bestimmten Grad selber entscheiden. Er kann auch selber wählen, welche Sorten er anbaut oder ob er auf Erde, hydroponisch oder aeroponisch anbaut. Es wird jedoch Mengenbegrenzungen geben, mit denen er insgesamt kalkulieren kann. Denn wer eine Lizenz erhält, der erhält diese meist nur für gewisse Produktionsmengen.
Wer eine Anbaugenehmigung für die Produktion von Medizinhanf erhält, hat also bereits einen sehr hohen Aufwand. Dieser hohe Aufwand rechtfertigt sich erst bei entsprechenden Produktionsmengen. Die Anbauräume werden deswegen eine gewisse Größe haben und sie werden zugleich auch professionell ausgestattet. Der Anbauraum ist entscheidend, um sehr sicher mit möglichst geringen Ausfällen oder Schwankungen zu arbeiten. Findet sich kein passendes Objekt, muss die Anbauhalle vielleicht sogar neu gebaut werden. Es werden sich allerdings auch vorhandene Gebäude schnell umbauen lassen. Diese müssen für die Beleuchtung über genügend Strom und für die Pflanzen über genügend Frischluft verfügen. Da unterschiedliche Sorten angebaut werden, wird es vermutlich auch mehrere Anbauräume in der Anbauhalle geben. Neben den einfachen Anbauräumen werden Räume für die Materialien, zum Trocknen, zum sicheren Zwischenlagern, für Laborgeräte usw. benötigt.

Wirkstoffschwankungen?

Es kommt also wirklich auf das Know How an, um einen großen Anbauraum so zu gestalten, dass mit sehr stabilen Ergebnissen gearbeitet werden kann. Es wird dennoch „Wirkstoffschwankungen“ geben. Das ist bei anderen Medizinpflanzen nicht anders. Mit einem Anbauraum, der sehr konstante Klimawerte hat, können eine stabile Sorte oder die Stecklinge einer Mutterpflanze mit geringeren Schwankungen angebaut werden. Es wird diese Schwankungen also geben, das ist nicht einmal ein Problem. Wer eine große Menge Marihuana anbaut, der wird auch ein paar stichprobenartige Wirkstoffanalysen bewältigen können. Werden z.B. 10 Kilo von einer Sorte geerntet, dann können 5 Wirkstoffanalysen gemacht werden, um zu sehen, wie hoch die Wirkstoffanteile in der jeweiligen Ernte ausfallen. Diese Wirkstoffmengen werden anschließend auf den Produkteinheiten vermerkt. Dann kann der Patient oder sein behandelnder Arzt trotz geringer Schwankungen sehr sicher mit dem Marihuana umgehen.
Die gesamten Marihuanablüten können auch zerbröselt, gemischt und dann vakuumiert werden, um zugleich noch die Schwankungen von einer Blüte zur anderen auszuklammern. Diese Schwankungen wären im Regelfall jedoch zu vernachlässigen, sowie es diese erreichbare tödliche Überdosis beim Marihuana nicht gibt. Wer doch einmal etwas zu viel nimmt, der kann einfach abwarten, bis die Wirkung wieder abklingt. Er wird dadurch jedoch kaum gesundheitliche Nachteile erfahren, sondern höchstens einen unschönen und unproduktiven Tag haben.
Auch an anderen Stellen werden die Messlatten für den medizinischen Anbau und die medizinische Verarbeitung deutlich höher als für den „Normalgebrauch“ angesetzt. Das bedeutet, dass für den Genusskonsum weniger harte Auflagen als für die medizinische Verwendung gelten würden. Bei dem medizinischen Anbau werden auch die Grenzwerte für Schimmelsporen, Pestizide oder Giftstoffe deutlich niedriger bemessen. Es muss im guten Anbauraum also auch mit gutem Boden, gutem Dünger und gutem Wasser gearbeitet werden sowie die Luft ebenfalls von guter Ausgangsqualität sein soll. Auch im Trocknungsraum darf nichts schief gehen.

Der legale Anbau: Verarbeitung vom Marihuana

Ob der Produzent der Marihuanablüten diese anschließend noch selber verarbeitet oder nur zu den Apotheken liefert, kommt möglicherweise auch auf die Situation an. Genau wie beim Anbau entsteht auch bei der Verarbeitung Aufwand, der sich erst ab einer gewissen Menge rechtfertigt. Deswegen kann es sinnvoll sein, dass der Hersteller der Blüten oder eine zentrale Apotheke direkt größere Mengen mit geringerem Aufwand verarbeitet. Auch hier gibt es Richtlinien, die besagen, dass für die Verarbeitung gewisse Qualifikationen vorliegen müssen. Apotheker erfüllen diese Qualifikationen, Anbauunternehmen jedoch nicht automatisch. Es wäre also sehr wahrscheinlich, dass diese ihre Ernte zu zentralen Apotheken liefern, in denen eine Weiterverarbeitung stattfindet. Es kann sich um die Gewinnung von Vollextrakten oder das extrahieren einzelner Wirkstoffe handeln.
Werden von den Ärzten und Patienten jedoch unverarbeitete Marihuanablüten verlangt, dann kann der Produzent diese auch einem Zwischenhändler liefern, der anschließend die Apotheken beliefert. Aber selbst diese Zwischenhändler müssen gewisse Anforderungen erfüllen, mit denen der sichere Umgang mit dem potenten Marihuana glaubhaft belegt werden kann.

http://www.hanf-magazin.com/kolumnen/wie-wird-der-legale-anbau-von-medizinhanf-in-deutschland-aussehen/

Professionelle Hanf-Plantage entdeckt - Züchter stellt sich der Polizei


  • Polizei entdeckt Cannabis-Plantage in Bad Lobenstein
  • Mehr als hundert Hanfpflanzen angebaut
  • 53-Jähriger in Haft
Mehr als 100 erntereife Cannabis-Pflanzen sowie mehrere Kilogramm verkaufsfertiges Marihuana und Reste vergangener Ernten hat die Polizei in Bad Lobenstein (Saale-Orla-Kreis) entdeckt. "Mit großem Kräfteeinsatz dauerten die Beweissicherung und der Plantagenabbau bis in die Abendstunden an", hieß es von der Polizei am Mittwoch.

Cannabis-Züchter aus Bad Lobenstein stellt sich selbst


Auf die Spur des 53-jährigen Züchters war sie nach einem Hinweis ihrer Kollegen aus Bayern gekommen. Der Mann stellte sich am Freitag vergangener Woche selbst der Polizei, nachdem die Plantage bereits am Donnerstag entdeckt worden war. Er kam in Haft. Den Angaben zufolge wurde auch in Bayern ein Tatverdächtiger ermittelt.
 

Donnerstag, 28. Dezember 2017

Frankreichs Twitter-Nutzer verhöhnen Polizeieinsatz: Mit 24 Beamten für sieben Gramm Hanf ausgerückt


Twitter-Nutzer aus Frankreich haben sich über einen groß angelegten Polizeieinsatz lustig gemacht, dessen Ziel die Beschlagnahme von Drogen in einem der Krankenhäuser im Westen des Landes gewesen sein soll. Im Zuge der Operation, an der sich 24 Sicherheitsbeamte und zwei Diensthunde beteiligten, wurden nur sieben Gramm Hanf gefunden.
             
Der Einsatz wurde am 23. Dezember in der französischen Stadt Nantes durchgeführt. Die Polizisten sollen drei Gebäude der medizinischen Einrichtung durchkämmt, dabei aber nur sieben Gramm Hanf in einem Krankenzimmer entdeckt haben. Als die französische Polizei den Einsatz via Twitter meldete, mokierten sich die Internet-Nutzer über die ungeschickte Operation. Manche fragten die Polizisten, ob sie darauf stolz seien, dass so viele Einsatzkräfte für die Beschlagnahme von nur sieben Gramm der - in manchen Ländern sogar legalen - Droge erforderlich waren. Dabei sollen nach Angaben der französischen Zeitung Parisien seit Anfang Dezember über elf Tonnen Hanf in Frankreich beschlagnahmt worden sein.

https://deutsch.rt.com/newsticker/62808-frankreichs-twitter-nutzer-verhohnen-polizeieinsatz/

Immer mehr schwangere US-Bürgerinnen konsumieren Marihuana – Medien

 
Die Zahl der schwangeren Frauen unter 24 Jahren, die Marihuana rauchen, hat sich im US-Bundesstaat Kalifornien fast verdoppelt. Das berichtet „The Independent“ unter Berufung auf eine neue Studie des Gesundheitskonsortiums „Kaiser Permanente Northern California“.
Wenn zuvor 12,5 Prozent der künftigen Mütter Cannabis zu sich genommen hatten, sind es der Studie zufolge inzwischen bereits 22 Prozent. Die Ursache dieser Tendenz sehen die Journalisten in der Legalisierung dieser Droge in Kalifornien. Mediziner wollen diese Vermutung allerdings noch nicht bestätigen.

2016 hatten die Bewohner des US-Bundesstaates Kalifornien einen Gesetzentwurf unterstützt, wonach die Freigabe von Marihuana zu Heilzwecken erlaubt werden sollte. Die ersten Geschäfte, in denen man diese Drogen kaufen kann, öffneten ihre Türen im laufenden Jahr.

Gegner der Legalisierung von Marihuana fordern von den Produzenten, auf den Marihuana-haltigen Produkten mögliche Schäden bei deren Verzehr – vor allem für Schwangere und stillende Mütter – anzugeben.
Am 21. Dezember war bekanntgeworden, dass im laufenden Jahr 63.600 Amerikaner an einer Überdosis Rauschgift gestorben waren. Das sind 21 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist bislang bereits in 25 Staaten der USA legalisiert. In Washington, Oregon, Alaska, Kalifornien, Colorado, Nevada und Massachusetts ist Marihuana auch für den Eigenbedarf zugelassen.

https://de.sputniknews.com/panorama/20171227318866580-schwangere-usa-marihuana/

Mega News zum Jahresabschluss! Kursverdopplung HEUTE!


Das Unternehmen hat in diesem Jahr schon gewaltige Fortschritte gemacht, aber was nun über den Ticker ging, setzt dieser Entwicklung die Krone auf und wird gleichzeitig die Weichen auf einen noch schnelleren und effektiveren Fortschritt im Jahr 2018 stellen. STRONG BUY: VERITAS PHARMA DEUTSCHLAND: WKN A2AC22 +++

  +++ BREAKING NEWS +++ VERITAS PHARMA SUBSIDIARY RECEIVES HEALTH CANADA DEALER LICENCE Das kanadische Gesundheitsministerium erteilt an Cannevert Therapeutics, dem Research-Zweig von Veritas (80% Besitz), die Lizenz, Cannabis zu erzeugen, verarbeiten, analysieren, senden, transportieren und liefern zu dürfen. Ein Teil dieser Lizenz besteht zusätzlich auch darin, dass es Cannevert erlaubt ist, Cannabis und Cannabis-Produkte zu IMPORTIEREN und auch zu EXPORTIEREN. Die Genehmigung gilt ab dem 1. Jänner 2018.Mega News zum Jahresabschluss! Kursverdopplung HEUTE!

https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10162945-mega-news-jahresabschluss-kursverdopplung-heute

Fahrerin stand unter Drogeneinfluss


Eine 20-jährige Nittenauerin fiel bei einer Verkehrskontrolle auf. Sie hatte 17 Gramm Haschisch in der Handtasche.

Am 21. Dezember gegen 18 Uhr, wurde eine 20-jährige Nittenauerin in Bodenwöhr einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten der Polizeiinspektion Neunburg bemerkten, dass die Frau unter Drogeneinfluss am Steuer saß. Auf Nachfrage gab sie an, am Abend zuvor einen Joint geraucht zu haben. In der Handtasche der Dame wurden noch ca. 17 Gramm Haschisch gefunden. Gegen die junge Frau wird jetzt wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt.

http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/fahrerin-stand-unter-drogeneinfluss-21416-art1598098.html

35-Jähriger ohne Führerschein, dafür mit Cannabis unterwegs


Die Polizei konnte am ersten Weihnachtsfeiertag einen 35-Jährigen aus dem Verkehr ziehen, der ohne Führerschein und mit falschen Nummernschildern unterwegs war. Die Beamten erkannten den bereits bei der Polizei bekannten Mann auf der Querstraße und kontrollierten ihn.

Kamenz

.  Die Polizei konnte am ersten Weihnachtsfeiertag einen 35-Jährigen aus dem Verkehr ziehen, der ohne Führerschein und mit falschen Nummernschildern unterwegs war. Die Beamten erkannten den bereits bei der Polizei bekannten Mann gegen zwölf Uhr auf der Querstraße Ecke Bautzner Straße in einem Skoda und kontrollierten ihn. Er konnte keine Fahrerlaubnis vorzeigen und wurde zudem positiv auf Cannabis getestet. Die Nummernschildern am Skoda waren entwertet und gehörten ursprünglich zu einem anderen Fahrzeug. Der Skoda wurde sichergestelt, der 35-Jährige muss sich nun für mehrere Vergehen verantworten.

http://www.dnn.de/Region/Polizeiticker/35-Jaehriger-ohne-Fuehrerschein-dafuer-mit-Cannabis-unterwegs

Cannabis in Nacht vor Heiligabend


Schleiz. Während einer Feierlichkeit in der Nacht zu Heiligabend wurde der Polizeiinspektion Saale-Orla durch einen Gast einer Kneipe in Schleiz telefonisch mitgeteilt, dass dort Drogen konsumiert würden. Die Beamten nahmen folglich eine Personendurchsuchung einer anwesenden Frau vor, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Dabei wurde Cannabis sicher­gestellt. Nun muss die Beschuldigte mit einer Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz von ­Betäubungsmitteln rechnen, obgleich sich der Konsum nicht ­bestätigte, so die Polizei.

http://schleiz.otz.de/web/schleiz/startseite/detail/-/specific/Cannabis-in-Nacht-vor-Heiligabend-1234460610

Cannabis angebaut: Polizei findet Pflanzen


Wurmannsquick. Beamten der Polizei Eggenfelden haben am Donnerstag ein Anwesen in der Gemeinde Wurmannsquick nach Betäubungsmitteln durchsucht. Dabei wurden sie bei einem 32-jährigen Arbeitslosen fündig. Die Polizisten beschlagnahmten eine Indoor-Aufzuchtanlage mit neun erntereifen Cannabispflanzen sowie weiteres Marihuana nebst dazugehörige Utensilien. Die Gesamtmenge beläuft sich auf mehrere hundert Gramm Marihuana. Die Polizei ermittelt wegen illegalen Anbaus in nicht geringer Menge und illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln. − red

https://plus.pnp.de/lokales/pfarrkirchen/2780133_Cannabis-angebaut-Polizei-findet-Pflanzen.html

Autofahrer outet sich der Polizei gegenüber selbst als Drogenkurier


Eine Streife des Polizeireviers Rheinfelden kontrollierte einen 26-Jährigen Pkw-Fahrer in der Nacht zum Samstag auf der Kreisstraße zwischen Inzlingen und Rührberg.

Hierbei bemerkte der kontrollierende Beamte aus dem Fahrzeuginneren einen starken Geruch nach Marihuana. Der Fahrer gab dem Polizisten von sich aus zu verstehen, „dass er Drogenkurier sei und Marihuana in seiner Jackentasche habe“.
Bei der Durchsuchung des jungen Mannes wurde eine geringe Menge an Cannabis aufgefunden. Der 26-Jährige zeigte zudem Anzeichen, während der Fahrt selbst unter dem Einfluss von Cannabis zu stehen, weshalb im Kreiskrankenhaus Rheinfelden eine Blutentnahme durchgeführt wurde.

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/grenzach-wyhlen/Autofahrer-outet-sich-der-Polizei-gegenueber-selbst-als-Drogenkurier;art372596,9553822

FDP für kontrollierte Abgabe von Cannabis


Der FDP Abgeordnete Dr. Schinnenburg fordert einen wissenschaftlich begleiteten Cannabis-Modellversuch. Die bisherige Repressionsstrategie der Bundesregierung sieht er als gescheitert an.

Anfang Dezember hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Thema war die kontrollierte Abgabe von Cannabis. (Leafly.de berichtete.) Dr. Wieland Schinnenburg von der FDP fragte darin nach den Gründen, wieso bisherige Anträge auf einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis einzurichten, abgelehnt wurden.

Cannabis meistkonsumierte illegale Droge in Deutschland

Cannabis ist nach wie vor die Droge Nummer Eins in Deutschland. Das zeigte kürzlich der jährlich erscheinende „Bericht zur Drogensituation in Deutschland“ (Leafly.de berichtete.) Und auch die Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage der FDP belegt diesen unveränderten Trend. 1,2 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren mindestens monatlich Cannabis, 630.000 sogar mehr als einmal in der Woche.

Viele Fragen bleiben unbeantwortet

Die FDP erkundigt sich in ihrer Kleinen Anfrage nach der Kosten, die durch die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Cannabis entstanden sind. Sie möchte wissen, wie viel Cannabis in Deutschland konsumiert wird. Außerdem interessiert sie, welche Einnahmen aus der kontrollierten Abgabe von Cannabis für den Staat zu erzielen wären – etwa durch Steuern und Gebühren. Leider blieb die Bundesregierung die Antworten auf diese Frage schuldig.
Auch die Frage, welche Gesundheitsgefahren durch den Konsum von Cannabis für Erwachsene entstehen, beantwortet die Regierung nur ausweichend.
FDP-Gesundheitsexperte Dr. Schinnenburg wirft daher der Bundesregierung in seiner Stellungnahme vor, in wichtigen Fragen zum Thema Cannabis keine ausreichenden Kenntnisse zu besitzen.

FDP fordert ein Umdenken

Schinnenburg fordert einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Die Einnahmen könnten in die Präventionsarbeit fließen. Der FDP-Politiker kritisiert, dass bisher nur 13 Millionen Euro pro Jahr für Prävention ausgegeben werden – umgerechnet sind das gerade einmal knapp 17 Cent pro Einwohner.
„Und die frei werdenden Kapazitäten bei Justiz und Polizei können besser zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden. Die Bundesregierung sollte umgehend einen entsprechenden Modellversuch zulassen.“

Zum Hintergrund: abgelehnte Modellversuche

Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie die Stadt Münster hatten Anträge für einen Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabis beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt. Beide Anträge wurden abgelehnt. Die Begründung: Die Modellprojekte würden weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung beitragen, noch wären sie zur Verhinderung des Drogenmissbrauchs.

https://www.leafly.de/fdp-fuer-modellversuch/

Stecklinge richtig schneiden


Das A und O bei der Aufzucht von Cannabis ist die Genetik. Je nach Genetik wird die Ernte gut oder nur mittelprächtig ausfallen. Deshalb haben die meisten Grower, die ich getroffen habe mit Stecklingen gearbeitet. Diese haben sie entweder selbst von ihren Mutterpflanzen geschnitten oder irgendwie bekommen. Durch diese Methode konnten über die Jahre hinweg von ambitionierten Gärtnern einige besondere Phänotypen von diversen Genetiken als Stecklinge am Leben gehalten werden. Eine überaus bekannte Sorte, die seit Jahren nur als Steckling existiert ist die grüne Hessin. Ihren Ursprung hat die Gute, wie der Name erwarten lässt in Deutschland. Dieser Strain ist so beliebt, dass er inzwischen auch in Österreich in gut sortierten Stecklingsshops zu finden ist und hoffentlich noch lange bleibt. Die atemberaubende Cheese, war vor vielen Jahren ebenfalls nur als Steckling erhältlich. Bis Big Buddha angefangen hat aus Cheese Stecklingen und anderen Pflanzen die berühmte Big Buddha Cheese zu kreieren. Daher gibt es seit einiger Zeit Cheese Samen zu kaufen. Ihr seht schon, die Selektion von Mutterpflanzen und Stecklingen kann überaus hilfreich sein. Denn nur so kann man als Grower wissen, was man sich zukünftig in seinen Schrank oder in seine Halle stellen will.

Ordnung bei den Muttis

Welche Ansprüche an die Genetik oder besser gesagt an die Mutterpflanze gestellt werden, hängt individuell vom Gärtner ab. Manche achten Primär auf Merkmale wie Ertrag und Blütezeit, wieder andere schauen nach Geschmack und Wirkung. Natürlich sind auch Faktoren wie Schädlingsresistenz, Schimmelanfälligkeit und Hitzebeständigkeit nicht zu unterschätzen. Aber das sind nur ein paar Faktoren, die beachtet werden können. Die Grower, die ich getroffen habe, legten ihr Augenmerk vor allem auf Geschmack und Wirkung.
Natürlich ist es hierfür überaus wichtig, dass man am Anfang sowohl die Mutterpflanzen als auch die Stecklinge beschriftet. Denn nur so kann man überprüfen ob Mutterpflanze 1A und der dazugehörige Steckling 1A in Sachen Blüte und Wachstum dem Gärtner gefallen und eine Chance haben, als Mutti in Betracht zu kommen. Am besten sollte man sich eine Liste mit den wichtigsten Faktoren anfertigen. Merkmale wie Ertrag, Geschmack, Blütedauer und Besonderheiten, sollten individuell bei jeder einzelnen Mutterpflanze notiert werden. Ob die Mutterpflanze vom Samen gezogen wird oder aus einem Steckling entspringt, ist meiner Meinung nach unerheblich. Wichtig ist nur, dass die Mutterpflanzen ab und an erneuert werden. Wenn die Pflanzen dann gänzlich ihre Blüten ausgereift haben. Ist es an der Zeit alle Stecklinge genau unter die Lupe zu nehmen. Jetzt kann man anfangen, die einzelnen Phänotypen zu begutachten. Ein Phänotyp ist eine ganz bestimmte Erscheinung von einer gewissen Genetik. Also zum Beispiel bei einer White Widow Genetik die Pflanze, die den meisten Harz produziert oder sich nur sehr wenig stretcht in der Blütephase. Nachdem jede der Damen ausgiebig gewogen und verköstigt wurde, ist es an der Zeit die Mutterpflanzen auszuwählen, die für spätere Grows gebraucht werden sollen.

Das schneiden der Stecklinge

Nach einer Weile ist es dann so weit und die ersten Stecklinge können geschnitten werden. Hierfür benötigt man eine Schere, ein Skalpell, ein Glas Wasser, ein Plastikbrett zum Schneiden, ein kleines Gewächshaus, etwas Perlite, ein paar Steinwollwürfel oder ähnliches und zuletzt wenn möglich etwas Wurzelhormon (z.B. Clonex+). Bei den Werkzeugen sollte unbedingt auf Sauberkeit geachtet werden.

Zuerst sollten die Steinwollwürfel unbedingt einige Stunden in einer schwachen Nährstofflösung mit einem pH-Wert von unter 6,5 ruhen. Da die Würfel einen pH-Wert von über 7 besitzen, ist diese Umgebung für frisch geschnittene Stecklinge nicht zu empfehlen. Durch den geringen PH-Wert im Wasser, passt sich der PH-Wert im Steinwollwürfel an. Nachdem die Würfel einige Stunden geruht haben, kann man die Würfel etwas ausdrücken, um überflüssiges Wasser zu entfernen. Anschließend wird ein Eierbecher mit etwas von dem Wurzelhormon befüllt und die anderen Werkzeuge gerichtet.

Mit der Schere schneidet man einen Ast ab der zwischen 15 und 25 Zentimetern lang sein sollte, je nach Größe der Mutterpflanze, kann man den Steckling auch etwas kürzer schneiden. Wichtig ist, dass der Steckling ein paar Astgabelungen (Internodien) besitzt. Man sollte den Schnitt mit der Schere etwas unter einer Internodie durchführen. Danach kommt der Ast direkt in das Glas mit Wasser, so bleibt der Steckling frisch. Wird der Schnitt zu lange Sauerstoff ausgesetzt, könnte der Steckling eingehen.

Danach holen wir den Ast (Steckling) aus dem Wasser und legen ihn auf das Brett und schneiden mit zwei schnitten den Ast von der untersten Internodie frei. Ein Schnitt geht von links oben nach rechts unten und der andere Schnitt von rechts oben nach links unten. Dadurch bekommt der Steckling mehr Fläche zum Wurzeln. Die Schnitte sollte leicht schräg in einem 45-Grad-Winkel ausgeführt werden. Daraufhin wird der kleine Steckling an der Schnittfläche in das Wurzelhormon getaucht und danach in einen leicht ausgedrückten Steinwollblock gesteckt. Sollten die Stiele des Stecklings zu dick oder zu dünn sein für die vorgefertigten Löcher des Steinwollblocks, empfiehlt es sich selbst ein Loch in den Würfel zu stechen. So hat er den Platz, den er braucht und sitzt stabil und sicher in der Steinwolle.

Diesen Würfel sollte man dann in dem Gewächshaus aufbewahren. Der Boden von dem Gewächshaus sollte mit angefeuchteten Perliten ausgelegt sein. So kann man die Luftfeuchtigkeit in dem kleinen Gewächshaus schön hochbekommen und halten. Denn Stecklinge mögen es feucht und warm. Deswegen gibt es auch Heizmatten, die unter das Gewächshaus gelegt werden. Aber man kann auch einfach versuchen die Temperatur in dem Stecklingsraum auf guten 20 Grad zu halten und das Gewächshaus auf eine Isomatte zu legen. So wird der Boden vom Gewächshaus nicht zu kalt und die Stecklinge schaffen es gemütlich in 10-14 Tagen durchzuwurzeln. Der Vorgang wird dann so oft wiederholt, bis man genug Stecklinge hat.

Sicherheitshalber sollten aber immer ein paar mehr Stecklinge anfertigt werden als nötig, falls mal ein Steckling nicht so anwurzelt wie gewünscht. Die Stecklinge sollten jeden Tag gelüftet werden, hierfür wird einfach täglich das Gewächshaus Dach abgehoben. Nach den ersten 5 Tagen sollte man die Feuchtigkeit der Steinwollwürfel überprüfen, damit die Stecklinge nicht zu trocken sind. In der Regel sollten die Blöcke aber für 5-7 Tage die Feuchtigkeit halten.

Der Platz

Stecklinge können fast überall gehalten werden, da so ein Gewächshaus für Stecklinge recht klein ist. Für die Beleuchtung reichen einfache Leuchtstoffröhren, die nicht wirklich warm werden. Allerdings brauchen Mutterpflanzen schon etwas mehr Platz. Deswegen sehe ich in der letzten Zeit öfters kleine Homeboxen (60×60 oder 80×80), die einen zweiten Boden eingebaut haben, so kann man Mutterpflanzen und Steckling in einer Kammer halten. Dieser Boden wird mit etwas handwerklichem Geschick eingebaut und ermöglicht so eine platzsparende Stecklingsproduktion. Man sollte die Stecklinge aber im oberen Stock lagern, so bekommen die kleinen noch die Wärme von der Lampe ab, die die Mutterpflanzen erleuchtet. Mit dieser oder ähnlichen Konstruktionen, ist es möglich nur die Flavours und Blüten zu produzieren, die einem am besten gefallen.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und der Aufklärung.
Cannabis ist in manchen Ländern verboten.

https://hanfjournal.de/2017/12/25/stecklinge-richtig-schneiden/

Juristen streiten über Hanf-Plantage


Ein Staatsanwalt ließ eine Wohnung in Bredstedt durchsuchen – ohne richterlichen Beschluss. 

Der Geruch einer illegalen Hanf-Plantage in einer Wohnung in Bredstedt ist längst verzogen, doch seit nunmehr drei Jahren wabert ein Streit unter Juristen um grundsätzliche Fragen zum damaligen Vorgehen der Ermittler durch Schleswig-Holsteins Justiz. Ein heute 27-Jähriger war 2014 aufgeflogen, weil er daheim unter drei Zelten seine Pflanzen sorgsam hegte, sie bewässerte, beleuchtete und sie be- und entlüftete.
Die Staatsanwaltschaft in Flensburg hatte nicht erst auf den von ihr bereits bei einer Ermittlungsrichterin beantragten Durchsuchungsbeschluss gewartet, sondern von sich aus das Eindringen der Polizei in die Wohnung angeordnet. Das Verfahren landete kürzlich vor dem Schöffengericht in Husum. Dort ging es um die Frage, ob das Gericht die Beweise angesichts des eiligen Vorgehens der Staatsanwaltschaft überhaupt noch verwerten darf. Das Husumer Gericht entschied sich für einen glatten Freispruch des 27-jährigen Angeklagten, weil die Ermittler nur bei gebotener Eile oder Gefahr im Verzug von sich aus eine Wohnung durchsuchen dürfen. Genau das sah das Gericht als nicht gegeben an. So wie in Fernsehkrimis die Kommissare in Serie schon mal ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen schnüffeln, gilt die Unverletzlichkeit von Wohnungen in der Realität als hohes Rechtsgut und ist darum auch grundgesetzlich abgesichert.
Doch von Anfang an: Viele Pflanzen verströmen Gerüche, mit denen sie Nützlinge anlocken und Parasiten verscheuchen. So verbreiten auch Hanf-Plantagen einen typischen, oft als süßlich beschriebenen Duft. Der stieg in Bredstedt aus der Wohnung des 27-Jährigen. Nachbarn und Vermieter alarmierten die Polizei vor Ort, die am 12. November 2014 die zuständige Kripo in Niebüll hinzuzog.
Gegen 11 Uhr rief ein Staatsanwalt die Richterin an, die bestand auf einer schriftlichen Notiz der Polizei, bevor sie entscheiden wolle. Gegen 16 Uhr entschied der Staatsanwalt von sich aus, die Wohnung durchsuchen zu lassen, ohne länger auf das Okay der Richterin zu warten.

Rechtsanwalt Peter Tode aus Wohlde, der den Angeklagten verteidigt, beantragte in dem Husumer Verfahren, keinen der vorgefundenen Beweise zu verwerten, und riet seinem Mandanten ausdrücklich zu schweigen. Er bezog sich dabei auf eine kurz nach der Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht gefällte Entscheidung: Sobald ein Staatsanwalt bei einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss beantragt hat, muss er die Füße stillhalten und auf die Entscheidung warten. Tode widersprach auch den Versuchen der Staatsanwältin, mit Eile oder Gefahr im Verzug das eigenständige Handeln zu begründen. Das Mietverhältnis war zwar schon gekündigt, aber der Auszug aus der Wohnung sollte erst später erfolgen. Außerdem wäre die Plantage nicht so ohne Weiteres zu entsorgen gewesen. Auch von dem Argument, die höchstrichterliche Entscheidung sei ja erst später getroffen worden, wollte der Verteidiger nichts hören. Urteile des Bundesverfassungsgerichts gelten laut seinem Vortrag nicht erst ab Verkündung, sondern bewerten auch die Rechtslage zuvor.
Der Argumentation schloss sich das Gericht in vollem Umfang an und sprach den Mann wegen der umstrittenen Entscheidung des Staatsanwaltes frei. Die Richterin fügte aber in Richtung des Angeklagten hinzu: „Ich hoffe, Sie beschäftigen sich heute mit anderen Dingen.“
Fortsetzung folgt, denn die Staatsanwaltschaft ist – überraschend für den Verteidiger – in Berufung gegangen. Der Anklagebehörde „geht es um die Rechtsfrage, ob die Anordnung der Durchsuchung rechtmäßig war“, wie Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt die Entscheidung für die Berufung gegenüber unserer Zeitung begründete. Damit geht die Klärung des schmalen Grates zwischen zügiger Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden ohne Richterbeschluss und dem geduldigen Abwarten auf einen solchen in die nächste Runde.

https://www.shz.de/lokales/husumer-nachrichten/juristen-streiten-ueber-hanf-plantage-id18648951.html