Montag, 22. Juli 2019

Indiens Oberster Gerichtshof prüft Cannabis-Petition


Auch im Mutterland des Indischen Hanfs ist eine Debatte über das Hanfverbot in vollem Gange

Der Oberste Gerichtshof in Neu-Delhi beschäftigte sich letzte Woche mit einer Petition, die die Entkriminalisierung von Cannabis fordert. Eingereicht wurde das Begehren von einer Legalisierungs-Initiative, die vor allem dringenden Handlungsbedarf sieht, was die Freigabe von Hanf zur medizinischen und industriellen Nutzung betrifft. Die Petenten beklagen unter anderem, dass es „willkürlich, unwissenschaftlich und unangemessen“ sei, Cannabis hinsichtlich des medizinischen Einsatzes auf eine Stufe mit „schädlichen und tödlichen“ Substanzen wie Opium zu stellen und deshalb nicht als Analgetikum zuzulassen. In der Petition werden die positiven medizinischen Eigenschaften des Heilkrauts deutlich hervorgehoben: „Der medizinische Gebrauch von Cannabis kann dazu beitragen, die akute Gesundheitskrise zu reduzieren, mit der Indien derzeit konfrontiert ist. Cannabis ist bei der Vorbeugung von Krebs nützlich und bringt Erleichterung für die Patienten, die von HIV betroffen sind.“
Dass Bedarf für Cannabis als Medizin besteht, zeigen die hohe Krebsrate und die wachsende Zahl an HIV-Infektionen. Medizinalhanf könne gerade diesen Patienten helfen, das Leid und vor allem die chronischen Schmerzen zu lindern.

Mit Blick auf das Weltklima und den maßlosen Umgang mit aus Erdöl hergestellten Kunstoffen verweist die Legalisierungs-Initiative auf die Umweltfreundlichkeit des Rohstoffes Hanf: „Industriehanf ist ein landwirtschaftliches Gut, das zur Verwendung bei der Herstellung einer breiten Palette von Produkten angebaut werden kann. … Gäbe es kein Verbot für den Anbau von industriellem Hanf, könnten die Bauern in hohem Maße vom Anbau profitieren.“ Dieser Aspekt ist besonders in Indien von Bedeutung, das mit über 1,3 Milliarden Einwohnern nach China das zweitbevölkerungsreichste Land ist.

Scharfe Kritik wird auch an der Reform des Betäubungsmittelgesetzes aus dem Jahre 1985 geübt, die Cannabis in welcher Form auch immer (Ganja, Charas) auf die Verbotsliste setzte, ohne die positiven Aspekte des Heilkrauts und die Geschichte seiner Verwendung in Indien zu berücksichtigen. „Die von den Parlaments-Abgeordneten geführte Debatte über eine Cannabis-Legalisierung beschränkt sich überwiegend auf das Problem des illegalen Drogenhandels und der Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen“, heißt es in der Begründung der Petition. Zudem sei es „unergründlich“, dass der Staat „Bhang-Shops“ betreibt, während Marihuana und Haschisch verboten sind. (Bhang besteht aus getrockneten Blättern und kleinen Blütenständen der weiblichen Hanfpflanze. Da bei der Zubereitung keine ausgewachsenen Blüten verwendet werden, ist der psychoaktive Wirkstoffgehalt mit unter 5% THC vergleichsweise gering.)

Das Ziel der Petenten sei es jedoch nicht, dass Cannabis vollständig legalisiert wird. Vielmehr ginge es ausschließlich darum, dass die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes den Anforderungen einer „angemessenen Einschränkung“ des Umgangs mit Hanf entsprechen müssen. Augenblicklich verstoße das Gesetz gegen mehrere Artikel der Verfassung. Der Oberste Gerichtshof will die Petition am 29. Juli abschließend behandeln. Sollten die Petenten Erfolg haben, käme die Regierung in Zugzwang, eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes einzuleiten.

Quelle: https://hanfjournal.de/2019/07/22/indiens-oberster-gerichtshof-prueft-cannabis-petition/

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