Samstag, 21. September 2019

Österreich: Salzburger Polizei findet 56 Kilo Cannabis

 

Bereits Anfang September stellte die Polizei in einer Wohnung in der Stadt Salzburg rund 56 Kilo Cannabis sicher. Der Beschuldigte sitzt mittlerweile im Gefängnis. Wie die Polizei Salzburg in einer Pressemitteilung Anfang September mitteilte, nahmen Beamte des Landeskriminalamts einen 35-jährigen mutmaßlichen Dealer wegen Handels mit Cannabis fest. Hinweise und intensive Ermittlungen führten die Behörden letztendlich auf die Spur des Mannes.

35-Jähriger im Visier der Polizei

Wie die Nachrichtenseite salzburg24 berichtet [1], sei der 35-Jährige zunächst beim Verkauf größerer Mengen Cannabis im Bereich des Salzburger Hauptbahnhofs beobachtet worden. Im Zuge weiterer Ermittlungen habe man den Mann Mitte August bei einem Gespräch mit einem Unbekannten beobachtet. Nach einer kurzen Unterhaltung sei er mit seinem Fahrrad zu seiner Wohnung in Salzburg-Lieferung gefahren, die er kurze Zeit später mit einer Tasche verlassen haben soll. Wie die Polizei mitteilte, habe man bei einer anschließenden Personenkontrolle rund 500g Cannabis sicherstellen können.
Der Mann habe angegeben, in seiner Wohnung noch weitere zwei Kilogramm Cannabis zu lagern. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten jedoch noch eine weitaus größere Menge.
Insgesamt fanden die Ermittler ungefähr 56 Kilogramm Cannabis mit einem geschätzten Straßenverkaufswert von 560.000 Euro. Im Laufe der Vernehmung gab der Beschuldigte an, seine, mit ihm in der Wohnung lebende Freundin, habe davon nichts gewusst. Auch zu den Hintermännern machte der Verdächtige keine Angaben. Der Mann wurde in die Justizanstalt Salzburg gebracht.

Quelle: https://www.hanf-magazin.com/news/oesterreich-salzburger-polizei-findet-56-kilo-cannabis/

Der Kommissar: Entkriminalisierung von Cannabis?!


Vor kurzem berichtete Leafly.de darüber, dass Kriminalbeamte sich noch immer gegen eine Legalisierung von Cannabis aussprechen. In der heutigen Kolumne möchte ich dazu meine Einschätzung abgeben.

Erst vor kurzem äußerte sich Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, in einer Diskussionsrunde des Stern, dass eine Legalisierung nicht der richtige Weg sei. Was allerdings auch klar gesagt wurde, war die Forderung nach der Entkriminalisierung der Konsumenten, da er die Mittel des Strafrechts für nicht angebracht halte. Doch worin genau liegt eigentlich der Unterschied?

Unterscheidung von Legalisierung und Entkriminalisierung

Bei der Entkriminalisierung von Cannabis spricht man davon, die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis abzuschaffen. Der Erwerb, Verkauf bzw. der Handel allgemein wäre hierbei jedoch weiterhin nicht erlaubt. Hierin liegt auch die Differenzierung zur Legalisierung. Die Zielrichtung der Entkriminalisierung ist jene, die reinen Konsumenten von Cannabis aus der Strafbarkeit herauszuholen. Diese also nicht mehr als Täter zu betrachten.
Die Legalisierung von Cannabis hingegen wird vordergründig deshalb unter Kriminalbeamten verneint, weil hierdurch der Handel mit Cannabis erlaubt wird. Das ist deshalb als schwierig zu betrachten, weil dies ein Hauptbetätigungsfeld der organisierten Kriminalität darstellt und diese im Bereich Drogen der Strafverfolgung unterziehen zu können, wäre dann nicht mehr möglich. Kriminelle Machenschaften könnten plötzlich unter dem Deckmantel der Legalität verwässert und die Vereitelung dessen ungleich erschwert werden.

Entkriminalisierung als erster Schritt

Für Konsumenten von Cannabis wäre es bereits eine große Erleichterung. Meiner Meinung nach ist es auch längst überfällig, das Stigma der Kriminalität ablegen zu können. Vor allem unter dem Aspekt betrachtet, dass es sich bei Cannabis mitnichten um ein reines Rauschmittel, sondern als medizinisches Mittel zur therapeutischen Behandlung Anwendung findet. Dies haben auch Länder bereits vor Jahren erkannt. So unterzog die Regierung Portugals schon im Jahr 2000 ihre Gesetze einer Novellierung. Hinter dieser Reform der Drogengesetze stand ein Wandel im gesellschaftlichen Denken. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Portugal über viele Jahre hinweg als Tor Europas für Drogenlieferungen über den Seeweg aus Lateinamerika galt und daher besonders unter den daraus erwachsenen Folgen litt.

Portugal als Vorreiter

Kernpunkt der neuen Philosophie war die Idee, dass der Drogenkonsum zwar nichts Gutes sei, Drogen aber kein absolutes Übel darstellen, das zwangsläufig hohe Inhaftierungsraten bei den Drogenkonsumenten nach sich ziehen muss, wie dies in verschiedenen anderen Ländern, die einen „Krieg gegen Drogen“ führen, der Fall sei. Nuno Portugal Capaz, Mitglied einer Kommission zur Vermeidung des Drogenmissbrauchs (Dissuasion Commission), bemerkte damals, dass diejenigen, die den politischen Wandel vollzogen, realisierten, dass die Schaffung einer „drogenfreien“ Gesellschaft eine Illusion sei, die niemals Wirklichkeit werden kann. Ebenso wie die Schaffung einer Gesellschaft, in der Autofahrer nie das Tempolimit überschreiten.
Das portugiesische Drogengesetz von 2000 legt fest, welche Menge einer Droge eine Person genau besitzen darf, um nicht als Drogenhändler eingestuft zu werden. Generell handelt es sich dabei um die Menge, die für zehn Tagesdosen einer Person als ausreichend betrachtet wird. Das Gesetz schreibt hierbei die zulässige Menge pro Droge in Gramm oder Pillen fest. Zum Beispiel 25 Gramm bei Cannabis, fünf Gramm bei Haschisch, zwei Gramm bei Kokain, ein Gramm bei Heroin und zehn Pillen bei LSD oder Ecstasy.

Die Einstellung der portugiesischen Polizei

Die Polizei Portugals hatte anfänglich eine negative Einstellung gegenüber der neuen Politik und der Entkriminalisierung des Drogenkonsums und -besitzes. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Unter anderem empfanden vor allem viele ältere Polizistinnen und Polizisten, die täglich mit dem Drogenkonsum konfrontiert wurden, Drogen als grundsätzliches Übel. Sie waren weniger zu dem umfassenden konzeptionellen Perspektivwechsel, den die neue Drogenpolitik voraussetzte, bereit als andere, die nicht durch die tägliche Konfrontation mit den Auswüchsen eines problematischen Drogenkonsums verhärtet waren.
Heute bewertet die Polizei in Portugal die Ergebnisse der Entkriminalisierung tatsächlich positiv. Es stehen jetzt mehr Polizeikräfte zur Verfügung, die sich auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels konzentrieren können. Sie müssen nicht länger Drogenkonsumenten verfolgen und Zeit und Geld für deren Festhaltung und Befragung, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Anfertigung von Fotografien „vergeuden“.

Ist das Konzept auch in Deutschland anwendbar?

Innerhalb der Diskussionen von Entkriminalisierung bzw. Legalisierung zum Thema Drogen galt und gilt die Debatte in Deutschland in erster Linie Cannabis. Dies mag ursächlich in der gesamtgesellschaftlichen Wahrnehmung einer „weichen“ Droge begründet sein. Von Relevanz ist es aber hauptsächlich, weil es sich bei Cannabis eben auch um Medizin handeln kann. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich in Bezug auf die Entkriminalisierung Portugals von Drogen im Allgemeinen abzugrenzen.
Das bedeutet im Klartext: Entkriminalisierung von Cannabis – ja! Bei der Forderung zur Entkriminalisierung aller Drogen übe ich mich vorerst noch in Zurückhaltung.

Und wie sieht es mit der Legalisierung aus?

Während der Bund Deutscher Kriminalbeamter respektive sein Vorsitzender, Sebastian Fiedler, sich noch klar gegen eine Legalisierung positioniert und ich dies – wie bereits geschildert – durchaus nachvollziehen kann, vertrete ich hingegen in Bezug auf Cannabis eine andere Ansicht.
So wagte Uruguay als Mitgliedsstaat der UNO schon im Jahre 2014 die komplette Legalisierung von Cannabis. Seitdem kann dort in lizensierten Apotheken bis zu 40 Gramm Marihuana pro Monat legal erworben werden.
Auch in den USA ist der Erwerb von medizinischem Cannabis in mittlerweile über 30 Bundesstaaten legal. In zehn Bundesstaaten ist Cannabis sogar frei verkäuflich.
Die Legalisierung von Cannabis in Kanada, wobei es sich um einen G-7 Staat und damit politisch, wirtschaftlich als auch gesellschaftlich um ein mit Deutschland durchaus vergleichbares Land handelt, bildet einen weiteren Grundstein meiner These. Die als „Bill C-45“ bzw. „Cannabis Act“ bekannte Gesetzesänderung stammt aus einer Kampagne von Premierminister Justin Trudeau. Sie hatte den Hintergrund, Cannabis in die Legalität zu holen, um es von Minderjährigen fernzuhalten und die damit verbundene Kriminalität zu reduzieren.
Und dann haben wir natürlich auch noch Luxemburg. Als erstes europäisches Land will Luxemburg nämlich Cannabis voll legalisieren (Leafly.de berichtete). Schon die Freigabe von Medizinalcannabis konnte das Land innerhalb kürzester Zeit umsetzen. Mit Spannung wird nun die Vollegalisierung erwartet.

Mein Abschlussfazit

Die bisherigen Erfahrungsberichte aus den Ländern, in denen Cannabis entkriminalisiert oder gar komplett legalisiert wurde, setzen ein deutliches Zeichen. Die Gefahr, dass gerade Schutzbefohlene, also vor allem Kinder und Jugendliche, durch die offene Erwerbsmöglichkeit in die Drogenabhängigkeit oder gar in die Kriminalität abrutschen, hat sich nicht bewahrheitet. Vielmehr sorgt ein staatlich kontrollierter Verkauf für das Gegenteil. Denn der Kontakt mit der organisierten Kriminalität während des Erwerbs wird deutlich minimiert.
Daher bin ich einer Legalisierung von Cannabis aus kriminalpolizeilicher Sicht gegenüber offen eingestellt. Ein erster notwendiger Schritt dorthin stellt für mich jedoch tatsächlich die Entkriminalisierung dar. Um Konsumenten von Cannabis, zum Beispiel eben auch zur therapeutischen Anwendung, gesellschaftlich sowie strafrechtlich nicht mehr mit den Händlern aus dem Bereich der organisierten Kriminalität gleichzustellen.  Bis es soweit ist, wünsche ich Euch alles Gute und bleibt auf der richtigen Fährte!
Euer Kommissar

Quelle: https://www.leafly.de/der-kommissar-entkriminalisierung-von-cannabis/

Legalisierungsbefürworter wollen die SAFE Banking Act Abstimmung verschieben

 

Eine Gruppe von Legalisierungsbefürwortern hat in den USA die demokratischen Abgeordneten des Kongresses dazu aufgefordert, die Entscheidung über den sogenannten SAFE Banking Act aufzuschieben. Mit diesem Gesetzentwurf wird beabsichtigt, der legalen US-amerikanischen Cannabisbranche die Leistungen des offiziellen Bankensystems zugänglich zu machen.

Vor der Entscheidung müssen noch mehr Cannabis-Reformen angestoßen werden

In einem Brief an die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi aus Kalifornien, und dem demokratischen Abgeordneten Steny Hoyer aus Maryland, fordern Legalisierungsaktivisten einen Aufschub für die Entscheidung über den SAFE Banking Act. Was zunächst absurd klingt, hat aber anscheinend wirklich einen Sinn. Man will, dass erst Initiativen für eine noch weitergehende Cannabis-Liberalisierung angegangen werden und im Kongress zur Abstimmung kommen, einschließlich einer Änderung des strafrechtlichen Umgangs mit Cannabis.

Ein breites Bündnis aus Menschenrechtsorganisationen fordert Cannabis-Liberalisierung auf Bundesebene

Die Autoren des Briefes an die US-Politiker sind ein Zusammenschluss von Mitgliedern der American Civil Liberties Union, dem Center for American Progress, der Drug Policy Alliance, Human Rights Watch, JustLeadershipUSA und der Leadership Conference on Civil and Human Rights. Die Organisationen glauben daran, dass es falsch wäre, das Thema Finanzdienstleistungen für Cannabisunternehmen vor anderen Problemen zu behandeln, die durch das Verbot verursacht werden. Der SAFE Banking Act wird nur der Industrie zugutekommen, nicht aber der Allgemeinheit der Konsumenten, die nach Bundesrecht immer noch Straftäter bleiben.

Ein weiterer Gesetzentwurf würde Cannabis weitgehend entkriminalisieren

Steny Hoyer hatte noch Anfang der Woche angekündigt, dass er den SAFE Banking Act noch in diesem Monat zur Abstimmung bringen wolle. Der Führer der demokratischen Mehrheit im Repräsentantenhaus wollte diese eventuell sogar schon nächste Woche durchführen lassen. Die Aktivisten drängen nun darauf, dass auch der Marijuana Opportunity Reinvestment and Expungement (MORE) Act für eine Abstimmung vorbereitet werden soll, und dies noch bevor über den SAFE Banking Act abgestimmt werde. Dieser würde nicht nur eine bundesweite Liberalisierung von Cannabis bewirken, sondern auch die Löschung vergangener Cannabis-Delikte und eine Entschädigung für Minderheiten beinhalten, die besonders unter der Cannabis-Prohibition gelitten hatten.

Der MORE Act hat prominente Unterstützer

Der MORE Act ist von der Demokratin Kamala Harris aus Kalifornien in den Kongress eingebracht worden. Auch weitere, sehr bekannte demokratische Politiker unterstützen ihn, wie zum Beispiel Corey Booker aus New Jersey oder Senatorin Elizabeth Warren aus Massachusetts. Beide Demokraten sind auch für die Präsidentschaftskandidatur gegen Donald Trump im nächsten Jahr im Gespräch. Der MORE Act wird derzeit noch zur Beratung im Finanzausschuss des Senats überprüft.

Quelle: https://www.hanf-magazin.com/politik/international/legalisierungsbefuerworter-wollen-die-safe-banking-act-abstimmung-verschieben/

Freitag, 20. September 2019

Der Joint fürs Auge

 
Cannabis wird derzeit – mit unterschiedlich guter Evidenz – in vielen verschiedenen Indikationen angewandt. Jetzt erforschen Augenärzte eine weitere: Augenschmerzen bei trockenem Auge. Entsprechende Cannabis-haltige Augentropfen sind bereits zum Patent angemeldet.
 
»Trockenes Auge: Das ist ein extrem banaler Krankheitsbegriff, hinter dem sich aber ein sehr komplexes Krankheitsbild versteckt«, sagte Professor Dr. Philipp Steven von der Universitätsklinik Köln bei einer Pressekonferenz der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) in Berlin. Mit bis zu 10 Prozent Betroffenen in der Bevölkerung sei das trockene Auge die häufigste chronische Augenerkrankung in Deutschland. Neben einer eingeschränkten Sehfähigkeit aufgrund der Trockenheit des Auges reichten die Beschwerden von Fremdkörpergefühl über Druckgefühl bis hin zu schmerzhaftem Brennen oder Stechen. »Außer Sehbeschwerden sind Augenschmerzen das Hauptsymptom des trockenen Auges, das Patienten zum Augenarzt führt«, so Steven.
 
In den meisten Fällen lasse sich das trockene Auge mit Tränenersatzmitteln oder, in schwereren Fällen, zusätzlich mit entzündungshemmenden Augentropfen gut behandeln. Bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen gingen die Schmerzen jedoch durch diese Maßnahmen nicht auf ein erträgliches Maß zurück, so Steven. Orale Analgetika oder auch Medikamente gegen neuropathische Schmerzen seien unwirksam, es bestehe eine therapeutische Lücke: »Wir verfügen bisher über keine wirksame Therapie gegen die Augenschmerzen«, sagte Stevens.
Seine Arbeitsgruppe in Köln hat nun zusammen mit dem Heidelberger Pharmaunternehmen Novaliq Cannabis-haltige Augentropfen zur Behandlung von Patienten mit schmerzhaftem trockenem Auge entwickelt. Getestet wird insbesondere der Cannabis-Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Dieser sei wie die meisten Cannabinoide nur sehr schlecht wasserlöslich, was die Verarbeitung in Augentropfen erschwert. In der im Rahmen der Partnerschaft entwickelten Darreichungsform sei dieses Problem durch Verwendung von wasserfreien semifluorierten Alkanen (SFA) gelöst worden. Dabei handelt es sich um lineare Moleküle mit jeweils einem Perfluorcarbon- und einem Hydrogencarbonanteil.
Mit den THC-SFA-Augentropfen, die unterdessen zum Patent angemeldet wurden, ließen sich hohe Wirkstoffmengen auf die Augenoberfläche aufbringen, erklärte Stevens. Der Einsatz von THC am Auge sei plausibel, da es nicht nur analgetisch, sondern auch entzündungshemmend und wundheilungsfördernd wirke. Eigene Untersuchungen hätten gezeigt, dass sowohl die Hornhaut als auch die Bindehaut des Auges Endocannabinoid-Rezeptoren aufwiesen. In Experimenten mit Mäusen habe die Anwendung der Augentropfen zu einer deutlichen Besserung des trockenen Auges und der Funktion der Nervenenden geführt.
Sich den zentral wirksamen Inhaltsstoff von Cannabis ins Auge zu träufeln, mag dennoch für manchen Patienten eine seltsame Vorstellung sein. Dass der Anwender high wird, sei jedoch aufgrund der niedrigen Wirkstoffkonzentration nicht zu erwarten, betonte Stevens. Er und seine Kollegen planen zurzeit die erste klinische Studie. »Die Vorzeichen für eine erfolgreiche Anwendung bei Patienten stehen sehr gut.«

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/der-joint-fuers-auge/

60 000 Rezepte für Cannabis im ersten Quartal 2019 ausgestellt


Geringe Evidenz, aber gut fürs Befinden – so fasst ein Arzt die Lage zum Arzneimittel Hanf zusammen. Er glaubt, dass die Legalisierung einen nicht-medizinischen Hintergrund hat.
Zwar ist Cannabis bereits seit März 2017 zugelassen und findet bereits breite Anwendung in der Medizin. Doch noch immer fühlen sich viele Ärzte und Apotheker bei der Rezeptierung der verschiedenen Zubereitungen nicht ausreichend informiert. So bestehen Fragen, welche Anwendungsformen – von der getrockneten Blüte über die Verdampfung des Extrakts bis zur oralen oder gar rektalen Anwendung – sich für welche Indikation am besten eignen.
Dennoch verschrieben im ers­ten Quartal 2019 Ärzte knapp 60 000 Rezepte. Die Krankenkassen lehnten jedoch die Kostenübernahme für jede dritte Verordnung ab. „Es fehlt an Evidenz“, kritisierte Professor Dr. Ulrich­ W. Preuß­ von der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Universität Halle.
Immerhin moderate Daten existieren für die Therapie des chronischen und des neuropathischen Schmerzes sowie der Spastizität bei Multipler Sklerose (MS). Geringe hingegen für MS allgemein, Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit beispielsweise im Falle einer Chemo oder HIV sowie für psychische Erkrankungen. Das gilt ebenfalls für chronisch entzündliche Darm­erkrankungen, Reizdarm, Chorea Huntington, Morbus Parkinson oder Epilepsie – alles Indikationen, für die randomisiert-kontrollierte Untersuchungen durchgeführt wurden. Zulassungsstudien für den medizinischen Einsatz von Cannabis fordert das Gesetz aber auch gar nicht, bemängelte der Referent.
Als belegte und „substanzielle“ Gefahr sieht er das Risiko, unter der Behandlung eine schizophrene Psychose zu entwickeln. Weiterhin gibt es Hinweise, dass psychotische Symptome und Störungen früher auftreten. Umgekehrt leiden Patienten mit schizophrenen Psychosen besonders häufig unter Cannabisstörungen, der Konsum geht bei ihnen mit stärkeren Positivsymptomen und mehr Rehospitalisierungen und Rückfällen einher.

Erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen

Außerdem ist die Nutzung mit einer leicht erhöhten Wahrscheinlichkeit für depressive, Angst- sowie bipolare Störungen assoziiert, die mit der Intensität des Gebrauchs ansteigt. Insbesondere für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen oder vorbestehenden Alkohol- und Substanzmittelkonsumstörungen bleiben Restrisiken.
Insgesamt bewertete Prof. Preuß medizinisches Hanf jedoch als relativ anwendungssicher. Es löse wahrscheinlich weniger somatische und körperliche Schäden aus als ursprünglich vermutet. Trotz teilweise schwacher Evidenz verbessert es die Befindlichkeit vieler Menschen – so der Experte weiter. Er vermutete, dass hinter der medizinischen Legalisierung in Deutschland jedoch kein medizinisches Anliegen steckt. Sondern vielmehr ein Versuchsballon, um zu testen, wie die Gesellschaft mit der Droge umgeht. Das könnte den Boden für eine breitere Legalisierung auch im privaten Bereich bereiten – wie bereits in Kanada geschehen.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/medizin-und-forschung/artikel/60-000-rezepte-fuer-cannabis-im-ersten-quartal-2019-ausgestellt/

Oettinger setzt auf Hanf


Die Oettinger Brauerei bringt ihr neues Szenegetränk Hanfkiss nun in der 0,33-Liter-Dose dauerhaft in den deutschen Handel. „Der Guerilla-Testmarkt-Start mit Original Oettinger Hanfkiss in der Pfand-PET-Flasche seit Sommerbeginn hat uns bewiesen, dass das jüngste Kind unserer breiten Range bei den Verbrauchern mehr als willkommen ist“, sagt Vertriebsgeschäftsführer Peter Böck (wir berichteten). Jetzt sei es an der Zeit, die Herzen der Konsumenten flächendeckend zu erobern, so Böck.

Hanfkiss ist ein Biermischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 2,5 Prozent. Es ist eine Kombination aus Bier, Grüntee-, Hanf- und Kräuter-Extrakten auf Bio-Basis. „Diese Mischung macht aus Hanfkiss ein gehaltvolles und zugleich rundes Geschmackserlebnis“, sagt Böck. Dabei bleibe der THC-Gehalt des verwendeten Nutzhanfs bei maximal 0,2 Prozent und damit innerhalb des in Deutschland gesetzlich erlaubten Grenzwerts. „Es ist genau das richtige Getränk für alle, die gerne mal etwas Neues probieren oder leichtere Biervarianten bevorzugen.“

Produktfamilie in Planung

Aber auch wer es etwas stärker mag, werde noch in diesem Jahr auf seine Kosten kommen: Die Oettinger Brauerei arbeitet bereits an einer herberen Vollbier-Variante mit einem höheren Alkoholgehalt. „Hanfkiss hat das Potenzial, zu einer ganzen Produktfamilie zu wachsen“, ist sich Böck sicher.
Der Trend zum Einsatz von Hanf in Lebensmitteln kommt ursprünglich aus den USA und Kanada und ist dort inzwischen zu einem riesigen Wachstumsmarkt avanciert. Mit der Entwicklung von Hanfkiss hat die Oettinger Brauerei jedoch absolutes Neuland betreten: Oettinger ist nach Unternehmensangaben die erste Biermarke in Deutschland, die sich an ein Biermischgetränk mit Hanf für den breiten Markt herantraut. „Hanfprodukte sind in Deutschland noch eine Seltenheit am Point of Sale und damit automatisch aufmerksamkeitsstarke Produkte. Sie wecken die Neugier der Verbraucher, denn der Geschmack von Hanf dürfte vielen Menschen noch weitgehend unbekannt sein“, erklärt Böck

Quelle: https://getraenke-news.de/oettinger-setzt-auf-hanf/

Donnerstag, 19. September 2019

Kaliforniens Cannabis-Schwarzmarkt ist viel größer als der legale Markt


Falls du es noch nicht bemerkt hast, Marihuana entwickelt sich zu einem Geschäft, in dem eine Menge Geld steckt. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete die legale Cannabis-Industrie einen weltweiten Umsatz von satten 10,9 Mrd. US-Dollar und bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts könnten wir von bis zu 200 Mrd. US-Dollar Jahresumsatz sprechen.
Obwohl es in der ganzen Welt Potenzial für die Marihuana-Industrie gibt, sind es die Vereinigten Staaten, die weithin als das Kronjuwel gelten. Abhängig von der bevorzugten Quelle können die USA ein Drittel bis mehr als die Hälfte des gesamten erwarteten globalen Jahresumsatzes in nur 10 Jahren generieren.
Innerhalb der USA gibt es mehr als ein Dutzend Staaten, die innerhalb der nächsten fünf Jahre zu milliardenschweren Märkten werden sollen. Aber es ist der Golden State, Kalifornien, der voraussichtlich alle Staaten und alle Märkte anführen wird, was den gesamten legalen Cannabis-Verkauf betrifft. Bis 2024 rechnet das Duo Arcview Market Research und BDS Analytics mit jährlichen legalen Cannabis-Ausgaben in Kalifornien in Höhe von 7,23 Mrd. US-Dollar. Und das bei einem Marktvolumen von insgesamt 30,1 Mrd. US-Dollar in den Vereinigten Staaten in diesem Jahr.
Zu sagen, dass Kalifornien für den langfristigen Erfolg der Marihuana-Industrie wichtig ist, wäre eine Untertreibung. Und dennoch ist es so, dass es ebenfalls eine grobe Untertreibung wäre, zu sagen, dass Kalifornien in monumentalem Maße dabei versagt hat, seine legale Cannabis-Industrie zu unterstützen.

Bis heute war die legale Cannabis-Industrie Kaliforniens eine große Enttäuschung

Am 1. Januar 2018 öffnete Kalifornien den Markt für den legalen Verkauf von Freizeit-Cannabis. Das war das Ergebnis der Entscheidung der Staatsbürger, die den Vorschlag 64 im November 2016 annahmen. Als die ersten Prognosen veröffentlicht waren, erwartete man, dass der Golden State im ersten Jahr der Verkäufe an Erwachsene 643 Mio. US-Dollar an Steuereinnahmen kassieren werde. Aber als die echten Zahlen da waren, wurde klar, dass das das kalifornische Department of Tax and Fee Administration im Jahr 2018 magere 345,2 Mio. US-Dollar einsacken konnte. Die Daten von Arcview und BDS Analytics zeigen, dass die Ausgaben im legalen Cannabis-Verkauf in Kalifornien 2018 tatsächlich zurückgegangen sind, von 3 Mrd. US-Dollar im Jahr 2017 (als ausschließlich medizinisches Cannabis gehandelt werden konnte) auf 2,5 Mrd. US-Dollar.
Wie um alles in der Welt konnte es für die kalifornische Cannabis-Industrie so schiefgehen?
Eine Antwort wird klar, wenn man sich die staatliche Besteuerung von legalem Marihuana ansieht, die die höchste in den ganzen USA ist. Marihuana-Konsumenten werden gebeten, staatliche Steuern, Umsatzsteuer, eine Verbrauchssteuer auf Cannabis und eine Großhandelssteuer auf Blätter oder Cannabis-Blüten zu zahlen. Allein das kann zu einer Gesamtsteuer von 45 % führen. Aber das ist noch nicht alles, da Labortests und andere regulatorische Kosten in die Marihuana-Preise im Golden State integriert sind. Das führt zu gigantischen Unterschieden bei der Preisgestaltung pro Gramm zwischen dem legalen und dem Schwarzmarkt, wobei illegale Produzenten leicht in der Lage sind, die Preise für den legalen Kanal zu unterbieten.
Ein weiteres ziemlich offensichtliches Problem ist, dass, obwohl Kalifornien als Ganzes die Nutzung von Cannabis durch Erwachsene legalisiert hat, Kommunen die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie den Einzelhandelsverkauf von Marihuana erlauben oder nicht. Von den 482 Städten Kaliforniens ermöglichen nur 89 (18,5 %) den Einzelhändlern die Eröffnung von Geschäften. Wohlgemerkt, die größten Städte Kaliforniens gehören zu denjenigen, die grünes Licht für legale Freizeit-Cannabis-Läden gegeben haben. Aber da nur wenige Städte im ganzen Bundesstaat lizenzierte Apotheken zulassen, hat das den nicht lizenzierten Geschäftsleuten die Tür zum Erfolg geöffnet.

Der Schwarzmarkt in Kalifornien ist riesig

Wir wissen, dass die kalifornische legale Cannabis-Industrie unter dem Druck des anhaltenden Schwarzmarkthandels leidet. Was wir nicht kennen, sind Daten oder Schätzungen, die diese illegale Präsenz quantifizieren … bis jetzt.
In der vergangenen Woche hat die United Cannabis Business Association (UCBA) laut Los Angeles Times die Ergebnisse einer Prüfung über illegale und legal betriebene Cannabis-Läden an Gov. Gavin Newsom (D-Calif.) übermittelt, die mithilfe der Onlinewebsite WeedMaps erfolgte. Das Audit zeigte, dass es 3.757 Einträge unter Marihuana-Apotheke oder Cannabis-Lieferdienst in Kalifornien gab … was ein Problem ist, da nur 873 Cannabis-Verkäufer im Staat zugelassen sind. Nach Schätzungen des UCBA sind 2.835 der 3.757 Angebote auf WeedMaps solche nicht lizenzierter Verkäufer. Anders ausgedrückt, es gibt mehr als dreimal so viele illegale Einzelhändler wie legale Apotheken oder Lieferdienste.
Das hat einen großen Einfluss auf die Gesamtumsätze innerhalb des Landes. Schätzungen zufolge werden die Umsätze mit legalem Cannabis im Jahr 2019 voraussichtlich 3,1 Mrd. US-Dollar betragen, verglichen mit den 8,7 Mrd. US-Dollar, die für den Schwarzmarkt prognostiziert wurden. Mit anderen Worten, fast 0,74 Cent von jedem US-Dollar, der für Marihuana im Staat ausgegeben wird,  werden nicht besteuert, da sie auf dem illegalen Markt ausgegeben werden.
Der Staat Kalifornien hat seinerseits angekündigt, die Verfolgung der Schwarzmarkthersteller und -händler zu verstärken. Das kalifornische Bureau of Cannabis Control gab bekannt, dass es in diesem Jahr 19 Durchsuchungsbefehle für illegale Apotheken ausgestellt und unkontrolliertes Cannabis im Wert von mehr als 16 Mio. US-Dollar sichergestellt hat. Natürlich sind 16 Mio. US-Dollar Peanuts im Vergleich zu den für 2019 prognostizierten 8,7 Mrd. US-Dollar an Schwarzmarktumsätzen.

Auf Kalifornien fokussierte Pot-Aktien könnten den Gegenwind spüren

Auch wenn Kalifornien nach wie vor der Markt für Marihuana-Investoren ist, dürften die anhaltenden Probleme, die der Staat mit dem Schwarzmarkt hat, sich negativ auf die kurzfristigen Betriebsergebnisse der kalifornischen Apothekenbetreiber auswirken.
So verfügt MedMen Enterprises (WKN:A2JM6N) beispielsweise über mehr als ein Dutzend Einzelhandelsgeschäfte in Kalifornien, einem der zwölf Staaten, in denen es pro forma vertreten ist. Allerdings hat sich die erwartete Ganzjahresverlustschätzung der Wall Street für MedMen seit Monaten ziemlich stetig erhöht. Abgesehen davon, dass MedMen aggressiv in neue Märkte investiert hat, war das sequenzielle Umsatzwachstum von seinen etablierten kalifornischen Standorten aus nicht so beeindruckend, zumindest wenn man das Potenzial im Golden State ansieht. Nach einem sequenziellen Wachstum von 5 % im dritten Quartal dürfte der Umsatz im vierten Quartal in den kalifornischen Einzelhandelsgeschäften um 10 % gestiegen sein. Das ist einfach nicht gut genug.
Die Investoren müssen sich auch fragen, wie groß der Vorteil sein wird, den Cresco Labs (WKN:A2PAHM) durch den Kauf von Origin House (WKN:A2DH0P) erhalten wird. Origin House ist eines der wenigen Unternehmen, das eine Cannabis-Vertriebslizenz in Kalifornien besitzt. Durch den Kauf von Origin House erhält Cresco Labs Zugang zu mehr als 500 Apotheken, was es dem Unternehmen ermöglichen sollte, seine Markenprodukte im ganzen Land zu verkaufen. Wenn die Verbraucher jedoch nicht so oft wie erwartet in die Apotheken kommen, bedeutet das nicht nur weniger potenzielle Umsätze aus dem Einzelhandel, sondern auch weniger Vertriebserlöse.
Es könnte eine ganze Weile dauern, bis Kalifornien einen Plan findet, um einen beträchtlichen Teil seiner illegalen Produzenten zu vertreiben. Bis dahin können sich kalifornische Pot-Aktien auf turbulente Zeiten einstellen.

Quelle: https://www.fool.de/2019/09/19/kaliforniens-cannabis-schwarzmarkt-ist-viel-groesser-als-der-legale-markt/

Mit Naturfasern gegen die Plastikflut


Pflanzen wie Lein und Hanf können dazu beitragen, Kunststoffe zu ersetzen und die Umwelt zu schonen. Doch noch gibt es Hürden, die es zu überwinden gilt.

Wolkenstein. Verpackungen, Alltagsgegenstände, Industriematerialien - in nahezu allen Lebensbereichen lässt sich inzwischen Kunststoff antreffen. Was so günstige Eigenschaften wie Flexibilität und geringe Kosten aufweist, bringt jedoch einen maßgeblichen Nachteil mit sich: Plastik verrottet kaum. Dass es auch anders geht und dass es Alternativen gibt, beweist derzeit etwa der Markkleeberger Verein Sachsenleinen. Im Schönbrunner Ambrossgut stellte nun dessen Vorsitzender Torsten Brückner nachhaltig hergestellte Produkte vor. Zugleich erklärte er, warum es einen langen Atem braucht.
Die simple Idee: Naturfasern etwa aus Lein und Hanf sollen Kunststoff ersetzen, so wird die Umwelt weniger belastet. Schon jetzt sei dies möglich, erklärte Brückner, der zugleich Geschäftsführer der Sachsenleinen-Gesellschaft ist. Nach Schönbrunn hatte er einige Produkte mitgebracht, die schon heute aus Naturfasern bestehen wie Koffer, sowohl für Musikinstrumente als auch zum Verreisen. Ein anderes Beispiel: Verkleidungen für den Automobilbau. "Im neuen VW Golf beispielsweise sind diese Türverkleidungen aus Naturfasern verbaut."

Torsten Brückner ist sich sicher: Viele Plastikprodukte haben angesichts der Umweltfolgen bald ausgedient. Um sie zu ersetzen, brauche es seine Zeit. Was Torsten Brückner am meisten Sorge bereitet: "Die Bauern sind leider noch zu sehr in ihrem alten Denken verhaftet. Sie bauen lieber wie seit Jahrzehnten Weizen, Mais und Raps an und halten Kühe, weil sie dafür noch genug Geld bekommen." Dabei sei es wichtig, dass sich angesichts der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten zunehmend auch Pflanzen wie Lein auf den Feldern finden lassen. "Der Druck zum Anbau nachhaltiger Produkte ist immer noch nicht groß genug, doch das wird nicht auf ewig so bleiben", ist sich der Diplom-Agraringenieur sicher.
Sachsenleinen sieht sich als Bindeglied zwischen Forschung und Industrie sowie als Dienstleister rund um den Anbau, die Ernte und die Verarbeitung pflanzlicher Fasern. Den Kunden werde eine breite Palette an Produkten geboten, vom Saatgut bis zum textilen Gewebe oder technischen Bauteil, so Brückner. In der Regel handle es sich nicht um Standardprodukte. "Die Angebote werden den Kundenanforderungen entsprechend angepasst."
Im Schönbrunner Ambrossgut wurden in diesem Jahr verschiedene Leinsorten angebaut. Dies war ein Teil des Projekts Enzedra (Einheimische Nutz- und Zierpflanzen zur Erhöhung der regionalen Artenvielfalt), das sowohl auf deutscher wie auch auf tschechischer Seite Partner hat. Die auf dem Versuchsbeet in Schönbrunn angebauten Sorten wie Deutscher Öllein, Faserlein und Violetter Lein sind demzufolge Ergebnisse eines grenzüberschreitenden Projektes. (mit geom)

Quelle: https://www.freiepresse.de/erzgebirge/zschopau/mit-naturfasern-gegen-die-plastikflut-artikel10616207

Mittwoch, 18. September 2019

Der richtige Erntezeitpunkt für Cannabis

 

Bananen werden oft noch grün geerntet und bekommen erst im Supermarkt ihre typisch gelbe Farbe. Denn Bananen reifen nach, auch wenn sie bereits geerntet wurden. Bei Cannabis geht das leider nicht so einfach: Der optimale Erntezeitpunkt ist ein relativ kleines Zeitfenster, in dem der THC-Gehalt so hoch wie möglich ist. Doch wie erkennt man diesen Zeitpunkt?

Exkurs: Wann ist eine Pflanze „reif“?

„Reif“ hat für die meisten Grower genau eine Bedeutung: Ein Maximum an Cannabinoiden, im besten Fall THC. Die THC-Produktion in der Pflanze setzt erst in den letzen Woche der Blütephase so richtig ein. Der THC-Gehalt der Blüten steigt dann immer weiter an. Durch Umwelteinflüsse (UV-Licht) und chemische Reaktionen zerfällt das THC aber irgendwann wieder. Genau genommen zerfällt es sogar dauerhaft, die Pflanze produziert aber genügend nach. Nur irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem die Pflanze keinerlei neues THC mehr produziert und der THC-Gehalt durch die oben beschriebenen Faktoren wieder sinken würde. Ganz genau an diesem Punkt hat man den maximalen THC-Gehalt erreicht und sollte die Pflanze direkt ernten. Aber kein Stress: Ihr habt dabei ein Zeitfenster von circa einer Woche.

Ernten für Anfänger

Für Anfänger gibt es folgende Faustregel: „Wenn 50-75% der Härchen an den Blüten braun werden, ist die Pflanze reif zur Ernte!“
Tatsächlich spielen die Blütenkelche (Calyxe) eine große Rolle. In der Natur, wenn die weiblichen Pflanzen von männlichen bestäubt wurden, wachsen in den Blütenkelchen der weiblichen Pflanzen die Samen heran. Riesiger Nachteil: Wenn Samen produziert werden, hat die Pflanze viel weniger THC, außerdem ist das Endergebnis un(b)rauchbar. Doch auch wenn die Pflanzen unbestäubt sind, schwellen die Blütenkelche zum Ende der Blütephase hin stark an und geben den Blüten erst das typische knubbelige Aussehen. Die Blütenkelche werden dann immer runder und sehen insgesamt aus wie ein harzüberzogener, grüner Wassertropfen mit zwei Härchen an der Spitze. Die Härchen werden übrigens korrekt als „Stigmen“ bezeichnet.

Allein an der Form der Blütenkelche kann man aber den richtigen Erntezeitpunkt nicht bestimmen. Fakt ist aber: Wenn die Blütenkelche noch nicht angeschwollen sind, muss man gar nicht erst nach anderen Reife-Indizien suchen.

Je reifer die Pflanze wird, desto mehr Stigmen sterben langsam ab, verfärben sich dann erst gelblich und dann braun. Tatsächlich kann man an den Stigmen den Erntezeitpunkt schon relativ gut bestimmen. Wie oben erwähnt: Wenn sich 50-75% der Stigmen braun verfärbt haben, ist die Pflanze bereit zur Ernte. Hier muss man aber dazu sagen, dass jede Sorte sich da ein bisschen anders verhält. Den wirklich optimalen Erntezeitpunkt bekommt ihr so nicht raus.

Und, ganz wichtig: Schaut euch nicht nur einzelne Blüten an, sondern betrachtet die Pflanze im Gesamten! Und hier fällt, zumindest Anfängern, sehr schnell auf: „Hoppla, die unteren Blüten sind ja noch lange nicht reif, die oben schon bereit zur Ernte…“

Da der Reifeprozess 1:1 von dem erhaltenen Licht abhängt, werden die Blüten mit direkter Lichteinstrahlung tatsächlich viel schneller reif als die Blüten, die auf unteren Etagen im Schatten schlummern. Genau das ist übrigens auch der Grund, warum ihr die Pflanzen vor der Blütephase nochmal ordentlich von unten her ausdünnen solltet. So wird die Energie von Anfang an in die Hauptblüten gesteckt und am Ende gibt es zum Glück keine „Schatten-Buds“, welche die Erntephase nur unnötig verzögern.

Ernten für Fortgeschrittene

Lasst euch nicht abschrecken. Mithilfe eines kleinen Taschenmikroskops kann jeder ganz einfach den richtigen Erntezeitpunkt selbst bestimmen, dafür muss man kein Vollprofi sein.

Sobald ca. 50% der Stigmen braun geworden sind, sollte man einen Blick auf das Harz an sich werfen. Unter dem Mikroskop sieht man an den Blüten dann die Trichome. Kleine, zunächst durchsichtige Stäbchen mit einer durchsichtigen Kugel oben an der Spitze. Jeder Kiffer sollte wissen: Hier, in den kleinen Kugeln, steckt am meisten THC drin. Und genau diese Kugeln sollte man sich jetzt genau anschauen. Vor dem optimalen Reifezustand sind die Kugeln durchsichtig wie Glas. Je reifer die Pflanze wird, desto milchiger wirken die Kugeln. Wenn sich einzelne Kugeln (10-20%) braun/gelblich verfärben und die restlichen Kugeln milchig sind, ist der optimale Erntezeitpunkt gekommen.

Nun muss aber ganz ehrlich dazu gesagt werden: Hier scheiden sich die Geister. Manche behaupten, dass nur die milchigen Trichome optimal sind, die gelblich verfärbten bereits „abgebaut“ seien und keine Wirkung hätten. Das Problem ist nur: Es werden einfach nicht alle Trichome gleichzeitig milchig. Teilweise sind einzelne sogar schon gelblich verfärbt, andere noch durchsichtig. Hier muss man als Grower tatsächlich ein bisschen selbst abschätzen, ob man eher ein paar durchsichtige Trichome (mit zu wenig THC) oder bereits verfärbte Trichome (mit bereits wieder sinkendem THC-Anteil) haben möchte.
Von einem versetzten Ernten halte ich persönlich relativ wenig. Manche Grower schneiden aber die Hauptblüten ab und geben den restlichen Blüten, die in deren Schatten lagen, noch ein paar Tage Zeit um zu reifen. Mein Tipp wäre auch hier: Lieber vor der Blütephase so weit ausdünnen, so dass erst gar keine Blüten in Schatten landen.

Das Ding mit dem Spülen

Ein ganz typisches Problem: Die Pflanzen werden zu früh gespült. Eigentlich ist das ja kein großes Problem, nur verzögert es den Erntezeitpunkt. Wenn man mit einer Genetik zum ersten mal arbeitet, sollte man aber lieber eine Woche zu früh als zu spät mit dem Spülen beginnen. Wenn die Blätter schon gelb werden, die Pflanze aber noch komplett voll mit milchigen Trichomen ist, habt ihr zu früh gespült, die Pflanze hätte die Nährstoffe noch gut gebrauchen können, kann jetzt aber, da die Blätter eh schon tot sind, nicht mehr viel mit Dünger anfangen.

Wenn ihr hingegen zu spät mit dem Spülen beginnt, ist die Pflanze zwar irgendwann komplett reif, steckt aber noch voller Düngersalze. Eine Tatsache, die spätestens beim Verkosten zu einigem Hustenreiz führen wird.

Insofern muss man für die Bestimmung des optimalen Erntezeitpunktes auch immer den ungefähren Nährstoffgehalt des Substrates/der Pflanze im Hinterkopf behalten.

Fazit 

Der optimale Erntezeitpunkt ist eigentlich sehr einfach zu bestimmen. Ein Taschenmikroskop  mit 20-50 -facher Vergrößerung reicht vollkommen aus und kostet nicht mehr als 10€. Ohne Mikroskop kann man den Erntezeitpunkt nur relativ ungenau bestimmen, besonders wenn man mit einer neuen Genetik arbeitet, die man noch nicht kennt.

Quelle: https://www.hanf-magazin.com/growing/indoor-growing/marihuana-ernte/der-richtige-erntezeitpunkt-fuer-cannabis/

Regierungsrat ist für die Legalisierung von Medizin-Hanf

 

Die Glarner Regierung ist dafür, dass Hanf künftig kontrolliert als Medikament abgegeben werden kann. Sie weist darauf hin, wo Cannabis helfen könne. Kiffen soll eher keine medizinische Anwendung sein.

Der Bund revidiert das Betäubungsmittelgesetz. In der Vernehmlassung dazu schreibt der Glarner Regierungsrat, wie er die Sache mit dem medizinischen Hanf oder Cannabis sieht.
Cannabis soll ein Betäubungsmittel bleiben. Es sei aber «sachgerecht, Cannabis-Arzneimittel zu verschieben von den mit Verkehrsverbot belegten zu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen», so der Regierungsrat. Wenn nämlich von 2012 bis 2018 total 7575 Erstbewilligungen erteilt worden seien, dann «kann nicht mehr von einem Ausnahmecharakter gesprochen werden». Dabei steigt offenbar die Nachfrage nach Behandlungen, und die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten mit Medizin-Hanf sind positiv.

Mehr sagen zur Anwendung

Der Regierungsrat möchte im Bericht des Bundes erklärt sehen, wie man Cannabis-Arzneien meist anwendet:
● Einmal bei Krankheiten, wenn keine Abhängigkeit oder Sucht im Spiel ist. Auf diese Anwendung ziele die Revision des Bundes vor allem ab.
● Dann bei Suchterkrankten. Hier brauche es bei einer Suchtbehandlung mit Cannabis wie mit anderen Betäubungsmitteln eine kantonale Bewilligung. Bei individueller Herstellung in der Apotheke seien grundsätzlich Anwendung und Dosierung nicht eingeschränkt. Deshalb könne es schwierig sein, medizinische Anwendung, nicht-medizinischen Konsum und Suchtbehandlung voneinander abzugrenzen.
Beim Kiffen ist der Regierungsrat skeptisch. Der Bund solle möglichst vorsehen, dass Hanf zum Rauchen nicht als Medikament gilt. Sinnvoll sei aber, wissenschaftliche Daten zu sammeln. Sowie eine Bewilligung abzugeben, die Patienten bei Polizeikontrollen vorzeigen könnten

Quelle: https://www.suedostschweiz.ch/politik/2019-09-18/regierungsrat-ist-fuer-die-legalisierung-von-medizin-hanf

Experiment: In den Niederlanden wird Staats-Cannabis verkauft


Die niederländische Regierung wagt den Schritt aus der Cannabisgrauzone heraus. Auch wenn der Verkauf und Konsum der Droge in niederländischen Coffeeshops schon seit den 70er Jahren legal ist, waren der Anbau und die Lieferung von Marihuana stets illegal. 2021 startet die Regierung ein Experiment zur Legalisierung und Regulierung des Rauschmittels.

Vom Drogendealer zum staatlichen Bauern

In den Niederlanden finden der Verkauf und Konsum von Marihuana schon seit langer Zeit in der Grauzone statt. Bislang akzeptierte die niederländische Regierung den Handel der Droge in den niederländischen Coffeeshops, doch 100-prozentig legal ist dieser bislang nicht und auch die Herkunft der Pflanzen war bis zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt und dementsprechend unreguliert. Das heißt, der Konsum von Cannabis ist in den Niederlanden zwar schon seit 1976 legal, doch der Anbau und Ankauf der Droge sind verboten.
Nun geht die Regierung einen weiteren Schritt in Richtung Legalisierung von Marihuana. Ab 2021 wird in zehn niederländischen Städten Cannabis aus legalem, staatlichem Anbau verkauft. Es ist ein Experiment der Regierung, bei welchem die insgesamt 79 teilnehmenden Coffeeshops vier Jahre lang lediglich "Staatsmarihuana" vertreiben werden. Es handelt sich dabei um behördlich überwachte Plantagen mit staatlicher Lizenz zum Cannabisanbau. Cannabis-Aktien boomen: Jetzt in den Cannabis-Aktien-Index investieren!

10 Städte sind am Experiment beteiligt

Zweck dieses Versuches ist die Eindämmung von Drogenkriminalität und Erhebung von Qualitätskontrollen zur Minimierung von illegalen Geschäften und gesundheitlichen Folgen, so hofft die niederländische Regierung. Im Zuge des Experiments werden die nicht-regulierten Städte ebenfalls vom Staat beobachtet, um die Ergebnisse vergleichen und auswerten zu können.
Teilnehmende Städte sind Arnhem, Almere, Breda, Groningen, Heerlen, Hellevoetsluis, Maastrich, Nimwegen, Tilburg und Zaanstad.
Dass die Großstädte Rotterdam, Den Haag und Utrecht, sowie die Hauptstadt Amsterdam nicht an dem staatlichen Experiment teilnehmen, liegt an dem Nichterfüllen der Vorbedingungen. Die Regierung setzt voraus, dass alle städtischen Coffeeshops an dem Experiment teilnehmen müssten, was angesichts der Vielzahl an Shops in genannten Städten nicht umzusetzen sei. Allein Amsterdam hat rund 170 Coffeeshops, was ein logistisch nicht zu bewältigender Aufwand wäre, außerdem sei es gefährlich, die eigentlichen Cannabislieferanten auf einen Streich aus dem Handel zu bannen, warnte Amsterdams Bürgermeister Femke Halsema schon 2018.

Legalisierung bürgt Risiken

Kritiker des Experiments fürchten negative Folgen für das Land und die Bevölkerung. Die Niederlande verzeichneten seit 2012 50 Morde, die im Zusammenhang mit Drogenhandel standen. Auch wenn das nicht ansatzweise so viele Tote darstellt, wie in den Drogenhochburgen Kolumbien und Mexiko, besteht die Angst, dass Drogenkartelle zu mächtig werden könnten und die Niederlande sich zu einem sogenannten "Narco Staat" entwickeln könnte, also ein vom illegalen Drogenhandel abhängiger Staat. Denn ein Großteil des in den Niederlanden illegal angebauten Marihuanas wird exportiert.
Zudem ist es nicht abzusehen, ob ein Einstieg in das legale Geschäft mit den örtlichen Coffeeshops für die Cannabisbauern einen Ausstieg aus den lukrativen illegalen Geschäften zur Folge hätte. Diese Befürchtung wird durch eine umstrittene Studie in Kanada gestützt, demnach habe Kriminalität, die im Zusammenhang mit Cannabis steht, auch nach der Legalisierung nicht unmittelbar stagniert und illegaler Handel mit Marihuana sei trotzdem noch präsent.
Willem, ein Coffeeshop-Betreiber aus Tilburg, hat in einem Interview mit BBC bestätigt, dass er staatliche Qualitäts- und Quantitätskontrollen zwar begrüßen würde, jedoch werden die entstehenden Mehrkosten auf den Konsumenten umgelegt, wodurch dieser einen großen Anreiz bekäme, wieder auf dem Schwarzmarkt zu kaufen. Den Marktpreis zu erhalten sei unabdinglich für ein Gelingen des Experiments, ergänzte Willem

Quelle: https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/cannabis-experiment-experiment-in-den-niederlanden-wird-staats-cannabis-verkauft-7992227

Dienstag, 17. September 2019

Sativa vs. Indica: Was sagen Experten?


Es wird schon länger darüber diskutiert, ob es überhaupt sinnvoll ist, Cannabis in die Sorten Sativa, Indica und Ruderalis einzuteilen. Experten zufolge sei das individuelle Cannabinoid- und Terpenenprofil ein viel wichtigerer Unterscheidungsfaktor.

Über viele Generationen hinweg, wird Cannabis (Hanf) seit langem in drei Sorten unterschieden. So soll Cannabis Sativa einen belebenden und erhebenden zerebralen Effekt („Sativa-High“) erzeugen, der sich gut mit körperlicher Aktivität, geselligen Zusammenkünften und Kreativität kombinieren lässt. Hingegen sollen sich Cannabis Indica und Cannabis Ruderalis entspannend auswirken und kein starkes „High Gefühl“ auslösen.
Diese Überzeugung, dass hauptsächlich Sativa und Indica sowie Cannabis Ruderalis unterschiedliche Wirkungen haben, ist tief in der Cannabiskultur verwurzelt. Die von Cannabisforschern gesammelten Daten deuten jedoch darauf hin, dass diese Unterschiede nicht so aussagekräftig sind, wie eigentlich gedacht.
Mit anderen Worten, es gibt kaum Anhaltspunkte dafür, dass Indica und Sativa ein konsistentes Muster chemischer Profile aufweisen und sedierend bzw. erhebend wirken. Indica- und Sativa-Cannabis Sorten wachsen zwar unterschiedlich und sehen auch unterschiedlich aus, jedoch sind diese Unterschiede in erster Linie für den Anbau bzw. die Züchtung von Bedeutung.
Wachstumseigenschaften SativaWachstumseigenschaften Indica
Sativa Sorten wachsen ein bis drei Meter hoch;
im Freien sogar bis zu fünf Meter.
Indica Sorten wachsen kürzer und buschiger.
In der Regel wachsen die Pflanzen lang und
dünn. Wachsen sie unbeschnitten auf,
können sie auch buschig werden.
Im Vergleich zu den Sativa Pflanzen sind
die Blätter dunkelgrün und dick. Außerdem
produzieren sie schwere Knospen und bieten
einen hohen Ertrag.
Die Pflanzen sind gut geeignet für den Anbau im
Freien, da sie eine längere Blütezeit aufweisen.
Die Pflanzen weisen eine kurze Blütezeit auf,
weshalb der Anbau oftmals im Innenbereich
erfolgt.
Herkunft / Anbau: Mexiko, Kolumbien, Jamaika,
Thailand etc.
Herkunft / Anbau: Indien, Pakistan, Marokko,
Afghanistan, Libanon etc.
Bekannte Sorten für den Freizeitkonsum: z. B.
Dutch Haze oder Durban Poison. Der
bekannteste Sativa-Hybride ist Amnesia Haze.
Bekannte Sorten für den Freizeitkonsum:
Northern Lights oder Super Silver Haze.
Northern Lights findet auch
medizinisch Anwendung.
Ausführliche Informationen über die Unterschiede finden Sie in diesem Artikel.

Sativa und Indica: Ein Rückblick in die Geschichte

Die Begriffe „Indica“ und „Sativa“ wurden im 18. Jahrhundert eingeführt, um verschiedene Arten von Cannabis Sativa L. zu beschreiben. Carl Linneaus beschrieb im Jahr 1753 „Cannabis Sativa“ erstmals als „gewöhnlichen Hanf“, der vorwiegend in Europa und West-Eurasien vorzufinden war. Hier werden die Sativa-Pflanzen hauptsächlich wegen ihrer Fasern und Samen kultiviert.
Jean-Baptiste Lamarck definiert hingegen den Begriff „Cannabis Indica“ etwa 32 Jahre später mit psychoaktiven Sorten, die in Indien („Indischer Hanf“) entdeckt wurden. Hier werden die Indica-Pflanzen für die Samen-, Faser- und die Haschisch-Produktion geerntet.
Obwohl die Cannabissorten für den Freizeitkonsum größtenteils aus Cannabis-Indica stammen, werden beide Begriffe – wenn auch fälschlicherweise – verwendet, um die Tausenden von Sorten zu beschreiben, die heute auf dem Markt sind.

Botanische Definition der Cannabis Pflanze hat sich verändert

Heutzutage bezieht sich „Sativa“ auf große, schmalblättrige Cannabissorten, von denen angenommen wird, dass sie energetisierende Wirkungen hervorrufen. Diese Cannabis Sorten waren jedoch ursprünglich Cannabis Indica ssp. Indica.
Indica-Pflanzen sind hingegen kräftige, breitblättrige Pflanzen, von denen angenommen wird, dass sie eine sedierende Wirkung haben. Diese breitblättrigen Cannabis Sorten sind technisch gesehen Cannabis Indica ssp. Afghanica.
In der Regel enthalten Sativa Sorten einen hohen THC-Gehalt und einen niedrigen Cannabidiol-Gehalt. Bei den Indica Sorten ist generell der Cannabidiol-Anteil höher und der THC-Anteil geringer.
Was wir „Hanf“ nennen, bezieht sich auf die industriellen, nicht berauschenden Hanf Sorten, die hauptsächlich für die Gewinnung von Samen angebaut werden. Aus den Samen kann zum Beispiel Hanföl hergestellt werden. Ursprünglich hießen sie jedoch Cannabis Sativa Sorten.

Wo ist der Unterschied zwischen Sativa und Indica?

Ethan Russo, Neurologe und Cannabisforscher, erklärte in einem aktuellen Interview, dass die botanischen Eigenschaften nichts über das Wirkungsspektrum aussagen. Die Antwort liege vielmehr in den Cannabinoiden und im Terpenenprofil.
„Die Art und Weise, wie die Unterschiede zwischen Sativa und Indica erklärt werden, ist Unsinn. Die klinischen Wirkungen des Cannabis-Chemovars (Varianten) haben nichts damit zu tun, ob die Pflanze groß, dünn, kurz oder buschig ist oder ob die Blättchen schmal oder breit sind“, so Russo.
Der Chemiker Jeffrey Raber, der das erste unabhängige Testlabor zur kommerziellen Analyse von Cannabisterpenen gegründet hat, stimmte zu und erklärte, dass es keine sachliche oder wissenschaftliche Grundlage für diese Unterschiede gebe. Man solle damit aufhören, die Cannabis Sorten so zu unterscheiden. Vielmehr sollte man sich darauf konzentrieren, welche standardisierte Cannabiskomposition welche Wirkungen hervorruft.
„Das bedeutet, dass nicht alle Sativa Sorten energetisieren und nicht alle Indicas beruhigen. Sie können eine Tendenz feststellen, dass Sativas erhebend und Indicas entspannend wirken, insbesondere wenn wir erwarten, dass wir uns auf die eine oder andere Weise so fühlen. Beachten Sie nur, dass es keine feste Regel und keine determinierenden chemischen Daten gibt, die ein perfektes Vorhersagemuster unterstützen“, so Raber.

Wirkungsspektrum hängt von verschiedenen Faktoren ab

Die Wirkungen einer bestimmten Cannabis-Sorte hängen von einer Reihe verschiedener Faktoren ab, einschließlich des chemischen Profils, der Biologie, Verträglichkeit, Dosis und Verzehrmethode.
Die Cannabispflanze besteht aus Hunderten von chemischen Verbindungen, die eine einzigartige Harmonie von Wirkungen erzeugen, die hauptsächlich von Cannabinoiden und Terpenen geleitet wird. Cannabinoide wie THC und CBD sind die Haupttreiber für die therapeutischen und entspannenden Wirkungen von Cannabis.
THC wirkt berauschend, regt den Appetit an und kann Symptome wie chronische Schmerzen und Übelkeit lindern. Hingegen löst CBD keine psychoaktive Wirkung aus und ist bekannt dafür, Angstzustände, Schmerzen, Entzündungen und andere Beschwerden zu lindern.

Wichtige Phytocannabinoide und ihr Wirkungsspektrum

Anstatt sich auf die unterschiedlichen Sorten der Cannabis Pflanze zu konzentrieren, ist es viel wichtiger, sich mit den beiden Hauptcannabinoiden vertraut zu machen.
THC-dominante Stämme werden hauptsächlich von Freizeitkonsumenten ausgewählt, die ein starkes euphorisches Erlebnis suchen. Für Patienten eignet sich eine solche medizinische Sorte, wenn sie beispielsweise unter chronischen Schmerzen und Schlaflosigkeit leiden. Wenn der THC-Gehalt zu hoch ist und sich unangenehme Nebenwirkungen bemerkbar machen wie zum Beispiel Angst, kann eine Sorte mit einem höheren CBD-Gehalt die Alternative sein.
  • Cannabidioldominante Stämme enthalten im Vergleich nur geringe Mengen an THC und sind vor allem für Patienten geeignet, die hochempfindlich auf THC reagieren.
  • Stämme mit einem ausgeglichenen THC-/CBD-Gehalt bieten neben einer Linderung verschiedener Symptome eine leichte Euphorie. Diese sind in der Regel eine gute Wahl für unerfahrene Patienten.
  • Sowohl Indica- als auch Sativa-Stämme können diese unterschiedlichen Cannabinoidprofile aufweisen.
„Anfangs dachten die meisten Menschen, dass ein höherer CBD-Spiegel eine Sedierung verursacht und dass das nicht-psychoaktive Phytocannabinoid häufiger bei Indica-Sorten vorkommt. Heute wissen wir, dass dies definitiv nicht der Fall ist. Wir sind eher geneigt, CBD in Sativa-ähnlichen Sorten zu sehen, aber es gibt in dieser Hinsicht keine systematische Regel oder Beziehung“, erklärte Raber.

Wie wichtig ist das Terpenenprofil in der Cannabispflanze?

Terpene sind aromatische Verbindungen, die üblicherweise von Pflanzen und Früchten produziert werden. Sie kommen zum Beispiel in Lavendelblüten, Orangen, Hopfen, Pfeffer und natürlich in Cannabis vor. Terpene, die von denselben Drüsen abgesondert werden, die THC und CBD quellen lassen, riechen nach Beeren, Zitrusfrüchten, Kiefern und vielem mehr.
„Cannabisterpene scheinen die Hauptakteure bei der Förderung der Beruhigungs- oder Energieeffekte zu sein“, führte Raber aus.
Wie ätherische Öle, die in einem Diffusor verdampft werden, können Cannabisterpene dazu führen, dass wir uns stimuliert oder beruhigt fühlen, je nachdem, welche Öle produziert werden. Pinen ist beispielsweise ein euphorisch wirkendes Terpen, während Linalool entspannende Eigenschaften besitzt. Es gibt viele Terpenenarten in Cannabis, und es lohnt sich, sich zumindest mit den häufigsten Arten vertraut zu machen.
„Welche Cannabisterpene welche Wirkungen hervorrufen, ist anscheinend viel komplizierter, als wir alle es uns wünschen, da es so scheint, als ob es von bestimmten Cannabisterpenen abhängt und ihrem relativen Verhältnis zueinander und zu den Cannabinoiden“, so Raber.
Laut Raber bestimmt die Indica- oder Sativa-Morphologie eines Stammes diese Aromen und Wirkungen nicht spezifisch.

Studie an der Dalhousie University Kanada

Neben Raber hat sich auch die Dalhousie University in Kanada mit der Genetik von Cannabispflanzen beschäftigt. Die Forscher untersuchten 83 Züchtungen von kanadischen lizensierten Cannabisproduzenten. Es war den Forschern dabei nicht möglich, ein einheitliches Muster zu finden, um die Einteilung in Sativa und Indica vorzunehmen. Hierüber haben wir bereits in unserem oben genannten Artikel Anfang 2018 berichtet.
In den Studienergebnissen heißt es, dass die Cannabisproduzenten bei den einzelnen Cannabissorten den Sativa- und Indica-Anteil angeben. Dies sei aber nicht präzise, denn eine Sorte können man nicht am Namen oder der Herkunft bestimmen. Zukünftig bräuchte man ein zuverlässigeres Klassifizierungssystem.

Fazit: Cannabis ist komplexer als gedacht

Das Zusammenspiel von Cannabinoiden und Terpenen ist sehr komplex. Nach der Meinung von Raber und Russo reicht es also nicht aus, Cannabis generell in die Sorten Sativa, Indica, Ruderalis und Hybride zu unterscheiden. Viel wichtiger sei es, auf den Cannabinoidgehalt und das Terpenenprofil zu achten, die in ihrer Kombination die Gesamtwirkung ausmacht

Quelle: https://www.leafly.de/sativa-vs-indica-was-sagen-experten/

Aida: Comeback für den Hanf-Brownie


Vor einem Jahr, Mitte September 2018 nahm die Wiener Café-Konditorei-Kette Aida diverse Produkte mit dem Wirkstoff CBD (Cannabidiol) in ihr Produkt-Portfolio auf. Mit 13. Dezember 2018 mussten diese Produkte per Gesetz aus dem Verkauf genommen werden. Aida verschenkte damals tausende CBD-Produkte an die Wiener Bevölkerung.
Hohe Kosten für Verfahren
Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums dürfen CBD-Produkte nicht als Lebensmittel verkauft werden, weil diese neuartig – sogenanntes "Novel Food" – sind. Das Gesundheitsministeriums stützt diese Sichtweise auf die EU Verordnung "Novel Food Verordnung" 2015/2283.
"Damit dürfen nur jene Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt wurden, weiterhin verkauft werden", so Aida in einer Aussendung. "Alle anderen Lebensmittel sind neu – 'novel' – und müssten in einem über Jahre dauernden und mit hohen Kosten verbundenen Verfahren bei den zuständigen Behörden der Europäischen Union genehmigt werden, um danach in den Verkauf zu gelangen."
"Österreichische Polit-Operette"
"Ein für mich gänzlich nicht nachvollziehbarer Schritt der ehemaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein", kritisiert Dominik Prousek, vierte Generation der Aida-Eigentümerfamilie. "Verboten wurde die Konsumation von CBD-angereicherten Lebensmitteln, doch CBD-Produkte bis hin zu Rauchwaren werden weiterhin österreichweit in eigenen Shops und sogar an Tankstellen verkauft. Öle können weiterhin als Raumduft getarnt erworben und somit auch konsumiert werden. Also akzeptiert man, dass CBD gesundheitsschädigend geraucht wird, aber nicht in Speisen verzehrt werden darf? Auch die Kontrolle des Gesetzes dürfte weitgehend ausgeblieben sein, denn der Verkauf sämtlicher CBD-haltiger Substanzen floriert. Eine durch und durch österreichische Polit-Operette gipfelnd in einem Gesetzeschaos."
Weltweit liege kein einziger gesundheitsschädlicher oder -beeinträchtigender Fall nach dem Verzehr von CBD-angereicherten Lebensmitteln vor. "Was man mit dieser Gesetzesänderung bewirken wollte, wird uns wohl für immer verschlossen bleiben", so Aida-Sprecher Stefan Ratzenberger. "Auch auf mehrmalige Nachfrage im Kabinett Hartinger-Klein blieb man die Antwort, warum die rein positiven Effekte von CBD im Verzehr verboten wurden, schuldig. So müssen wir davon ausgehen, dass selbst die Frau Bundesminister keine Antwort darauf hatte."
Neue mit CBD angereicherten Produkte
Mit 18. September 2019 bietet Aida mit Hanföl angereicherte Produkte an. Begonnen wird mit dem "Hanf Brownie".
"In den letzten Monaten wurden unsererseits Rechtsgutachten eingeholt und die Situation mehrfach geprüfen. Zeitgleich wurde durch unsere Konditoren an neuen, mit Hanf angereicherten Produkten gearbeitet", so Dominik Prousek.
Am 18. September werden um 16.20 Uhr nachmittags 420 Stück Hanf-Brownies in der Aida-Filiale in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 101, verschenkt. Aida hofft seitens der aktuellen Bundesregierung und Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl auf eine rasche Gesetzesänderung, um endlich Klarheit in die wahrlich undurchsichtige CBD-Gesetzgebung Österreichs zu bringen.

Quelle: https://www.leadersnet.at/news/39134,aida-comeback-fuer-den-hanf-brownie.html

Cannabis-Legalisierung à la SPD


SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach will Cannabis-Konsumenten mit Bußgeldern läutern

„Ich bin dafür, den Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren“, verriet Gesundheitspolitiker Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir sollten ihn zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen.“
Nach deutschem Recht heißt das, wer gemütlich auf der Parkbank sitzt, einen Haschkeks knabbert und von der Polizei erwischt wird, begeht nach wie vor eine rechtswidrige Handlung, die großzügigerweise nur mit einer Geldbuße geahndet wird. Wer nicht zahlen kann oder will, muss mit Erzwingungshaft rechnen. Die Haftdauer darf sechs Wochen nicht übersteigen. Bei mehreren Geldbußen, die in einem Bußgeldbescheid zusammengefasst sind, können bis zu drei Monate Haft als Beugemittel verhängt werden. Wer also regelmäßig beim „entkriminalisierten“ Kiffen ertappt wird und pleite ist, hat gute Chancen, ein paar Monate im Jahr auf Staatskosten Urlaub zu machen.

Mit Lauterbachs „Cannabis-Entkriminalisierung“ ist es also nicht weit her. Das Stigma bleibt, und die Polizei kann weiter nach Herzenslust auf Kifferjagd gehen. Folglich drängt sich der Verdacht auf, dass der 56-Jährige, der „Germanys next SPD-Parteichef“ werden will, nur so tut, als schlüge in seiner Brust ein Herz für Kiffer. Im Grunde veräppelt er die Bürgerinnen und Bürger, die sich ein Ende der Cannabis-Prohibition wünschen, wenn er zugleich den Handel mit Haschisch und Marihuana weiterhin als Straftat ahnden will: „Ich plädiere hier dafür, die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuchs anzuwenden.“
In nur wenigen Sätzen schafft es der SPD-Bundestagsabgeordnete, sich ein Armutszeugnis auszustellen, das ihm jegliche Kompetenz in der Cannabis-Debatte abspricht. Ob aus Kalkül, Dummheit oder Ignoranz, Lauterbach drückt sich, Position pro Cannabis zu beziehen und ein vernünftiges Konzept vorzulegen, wie sich Deutschland mit Hilfe der SPD aus dem War on Drugs verabschieden kann.

Wieder einmal zeigt sich, dass die SPD-Bundestagsfraktion in der Cannabis-Politik – wie bei vielen anderen politischen Themen – weder Fisch noch Fleisch ist. Zwar mehren sich die Stimmen in den Reihen der SPD, die den Prohibitionswahnsinn als solchen wahrnehmen und gerne beendet sähen, aber zuletzt sind es die gewichtigen Parteibonzen wie Karl Lauterbach, die sich der Realität verweigern und somit ein konsequentes Handeln ausbremsen,

Die Parteibasis in den Landes- und Ortsverbänden ist da weiter als die SPD-Führungsriege im Willy-Brandt-Haus in Berlin. Außerhalb der Hauptstadtblase begreifen die SPD-Lokalpolitiker die Notwendigkeit, den Anti-Cannabis-Krieg gegen die eigene Bevölkerung einzustellen. In Stadt und Land wollen viele Genossen die Sache nicht mehr aussitzen, weil sie wissen, dass die Repressionspolitik der Partei mehr schadet als nutzt. Während Lauterbach herumeiert, um das anrüchige Thema aus karrieretechnischen Gründen möglichst elegant zu umschiffen, lehnt sich sein SPD-Heimatverband schon fast suizidal weit aus dem Fenster. Die Kölner Genossen haben einen ganzen Katalog von Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion vorlegt – mit der freundlichen Bitte, „sich für eine kontrollierte und bedachte Legalisierung von Konsum, Anbau und Handel von Cannabis für Erwachsene einzusetzen“. Gewünscht wird die Zulassung von Cannabis-Fachgeschäften und der straffreie Anbau von drei Hanfpflanzen.

An einigermaßen tauglichen Konzepten für die Zeit nach der Prohibition mangelt es bei den SPD-Genossen aus der Provinz nicht. Ob in Bremen, Berlin oder Posemuckel, die SPD hat das Potential, den ersehnten Frieden mit den Cannabis-Konsumenten zu schließen – wären da nur nicht die Karrieristen und Lobbyisten im Deutschen Bundestag, die aus welchem Antrieb auch immer die Freiheit mehrerer Millionen Menschen beschneiden und wie Karl Lauterbach überhaupt nicht daran denken, dieses Unrecht konsequent aus der Welt zu schaffen. Wer Bußgelder für Kiffer fordert, ist ein Prohibitionist – und die SPD wird sich keinen Gefallen tun, den Ewiggestrigen und Unbelehrbaren die Parteiführung zu überlassen.

Quelle: https://hanfjournal.de/2019/09/17/cannabis-legalisierung-a-la-spd/

Montag, 16. September 2019

High on Beauty: Deshalb schwören jetzt alle auf Hanföl als Beauty-Booster


Bei Hanf denkst du an Drogen und Rauschzustände? Damit tust du der grünen Pflanze Unrecht! Cannabis – die lateinische Bezeichnung für Hanf – kann nämlich noch viel mehr als nur high machen. Gesundheitsbewusste Stars wie Gwyneth Paltrow oder Jessica Alba schwören schon lange auf Hanföl als Nahrungsergänzungsmittel. Höchste Zeit, dass auch wir uns dem Hanf-Hype anschließen. 

Deshalb ist Hanföl so gut für den Körper

Kurze Info vorweg: Rauschzustände werden durch THC ausgelöst. Nicht aber durch CBD und schon gar nicht durch Hanf. Während Erste nämlich aus den Harzen beziehungsweise Blättern der Cannabispflanze gewonnen werden, entsteht Hanf-Öl durch das Pressen der Samen der Hanf-Pflanze. Bereits vor tausenden Jahren war die Hanf-Pflanze für seine heilende Wirkung bekannt. Man schätze es unter anderem für seinen positiven Effekt auf Malaria und Rheuma sowie zur generellen Verbesserung des Allgemeinbefindens.

Diese positiven Wirkstoffe stecken im Hemp Oil: 

  • Omega-3 Fettsäuren
  • Omega-6 Fettsäuren
  • Vitamin
  • E, B 1, B 2
  • Linolensäure
  • Kalium
  • Mangan
  • Kalzium
  • Eisen
  • Phosphor
  • Natrium
  • Kupfer
  • Zink
Wow. Wenn das mal nicht beeindruckend ist, oder? Mittlerweile wurde zusätzlich in Studien nachgewiesen, dass jene Omega-3-Fettsäuren im Hanf-Öl durch Arthrose verursachte Schmerzen lindern, blutverdünnend sowie gerinnungshemmend wirken. Außerdem verleiht das Hanföl traumhaft schöne Glowy-Skin!

Quelle: https://www.instyle.de/beauty/beauty-hype-hanfoel

Jugendrichter Müller hält Cannabis-Verbot für verfassungswidrig


Das Amtsgericht Bernau verhandelt am Mittwoch drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – der zuständige Richter Andreas Müller kündigt Gang vors Bundesverfassungsgericht an

Gibt es ein „Recht auf Rausch“ für Kiffer?
 
Die Älteren werden sich erinnern: Es gab schon einmal einen Richter, der mit seinem Gewissen haderte, dem Hanfverbot uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. Im Februar 1992 sah sich Wolfgang Nešković vom Lübecker Landgericht außerstande, eine Angeklagte im Berufungsverfahren wegen der Weitergabe von 1,12 Gramm Haschisch zu bestrafen. Die Kammer setzte die Entscheidung mit der Begründung aus, dass zunächst vom Bundesverfassungsgericht zu prüfen sei, ob die Strafbewehrung für Erwerb und Weitergabe von Cannabis mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Das Landgericht Hildesheim, das Landgericht Frankfurt am Main und das Amtsgericht Stuttgart schlossen sich Nešković an und reichten ihrerseits Vorlagen nach Art. 100 Abs.1 GG ein.

Zwei Jahre später im März 1994 verneinten die Verfassungsrichter ein aus dem Grundgesetz ableitbares „Recht auf Rausch“. Die strafrechtlichen Beschränkungen im Umgang mit Cannabis seien verfassungskonform. Die dreistufige Prüfung hinsichtlich Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit ließe keinen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Hanfverbots. Auch sei die Gleichstellung von Cannabis mit zugelassenen Substanzen wie Alkohol und Nikotin nicht erforderlich.
Nur in der Frage, wie mit Bagatelldelikten strafrechtlich umgegangen werden sollte, lenkte das Verfassungsgericht seinerzeit ein. Bei geringfügigen Verstößen müsse im Regelfall von einer Verfolgung abgesehen werden – und das einheitlich in allen Bundesländern.

In den darauffolgenden Jahren wurde der Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von den Landesregierungen nur sehr widerwillig und vor allem uneinheitlich umgesetzt. In Bayern gelten sechs Gramm Haschisch und Marihuana als geringe Menge, in Berlin sind es 15 Gramm. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Anwendung des § 31a BtMG ist bis heute nicht in Kraft. Vielmehr sind die Cannabis-bezogenen Strafverfahren seit damals explodiert: 1994 wurden 58.785 Strafanträge gestellt, 2018 waren es 218.660 – so viele wie nie zuvor. Auch wenn ein Teil der Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, so haben sich im Laufe der Jahre etliche Ersatzbestrafungen wie etwa der Fahrerlaubnisentzug hinzugesellt.

Jugendrichter Müller will das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen

Andreas Müller ist ein umtriebiger Mann. Seit 1997 fällt er als Jugendrichter am Amtsgericht Bernau bei Berlin immer mal wieder medienwirksam als „Querulant im Namen der Gerechtigkeit“ auf. Das könnte daran liegen, dass Müller anders als viele seiner Kollegen auf beiden Augen sehend ist und infolgedessen klare Sicht auf das hat, über das er zu richten hat. Als Jugendrichter hat er junge straffällig gewordene Menschen abzuurteilen, wobei Art und Maß der Strafe vorrangig der Erziehung und Sozialisation dienen sollen. Müller sieht die Defizite in der Erziehung – und in der Gesellschaft, die falsche Prioritäten setzt.

Die volle Härte des Gesetzes wendet Müller daher auch nicht bei Jugendlichen an, die sich wegen eines Vergehens wegen des Hanfverbots zu verantworten haben. Kein Pardon kennt „Deutschlands härtester Jugendrichter“ jedoch mit Gewalttätern. Insbesondere jugendliche Nazischläger müssen mit einer empfindlichen Arreststrafe rechnen, wenn der „Erziehungsrichter“ Müller seine „Denkzettel“ verteilt. Da kann es auch schon mal passieren, dass dem irregeleiteten Halbwüchsigen das Tragen von Springerstiefeln untersagt wird, weil es sich bei diesem Schuhwerk um eine Waffe handelt. Eine 15-Jährige, die öffentlich den Hitlergruß zeigte, entließ Müller mit der Auflage, in Berlin eine Moschee und mit Kreuzberger Kiezkindern einen Döner-Imbiss zu besuchen.

Müllers größtes Ärgernis ist jedoch das Hanfverbot, dass ihm die Arbeit vergällt. Schon seit Jahren beklagt er den Misstand, im Akkord  jugendliche Cannabis-Sünder abstrafen zu müssen und somit vielen den Lebensweg zu verbauen. Der 58-Jährige fühlt sich missbraucht und beschmutzt, wenn er im Namen des Volkes junge Menschen verurteilen muss, nur weil sie beim illegalen Joint-Rauchen statt beim legalen Komasaufen erwischt wurden.
Dieser Frustration verleiht Müller immer wieder Ausdruck, sei es in politischen Talkshows, auf Diskussionsveranstaltungen oder in Interviews. Er veröffentlicht Essays und Bücher („Kiffen und Kriminalität“) – und er zeigt wie kein anderer Gesicht, um gegen das Unrecht des Hanfverbots anzugehen. Bereits 2002 wagte er den Schritt nach Karlsruhe, um vom obersten deutschen Gericht prüfen zu lassen, ob das Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals scheiterte Müller, da die Richter keinen Anlass sahen, das Urteil von 1994 in Frage zu stellen.

Quelle: https://hanfjournal.de/2019/09/16/jugendrichter-mueller-haelt-cannabis-verbot-fuer-verfassungswidrig/

USA: Ergebnisse aus der medizinischen Cannabis-App


Verschiedene Studien legen nahe, dass cannabisbasierte Arzneimittel und medizinische Cannabisblüten das Potenzial besitzen, Angstzustände und Depressionen zu lindern. Für eine Studie im US-Bundesstaat Washington haben die Forscher nun Daten einer medizinischen Cannabis-App ausgewertet.

„Dies ist meines Wissens eine der ersten wissenschaftlichen Studien, die Hinweise auf die Sorten und Mengen von Cannabis geben, die Menschen zur Verringerung von Stress, Angstzuständen und Depressionen anstreben sollten. Gegenwärtig verlassen sich Cannabiskonsumenten in den USA auf den Rat der Dispensaries. Deren Empfehlungen beruhen auf anekdotischen, nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen“, so Cutler.

Cannabis-App: Neuer Ansatz in der Forschung

US-Patienten können in der Cannabis-App „Strainprint“ den Schweregrad der Symptome vor und nach der Selbstmedikation mit Cannabis zu verfolgen. Somit konnten die Forscher im Vergleich zu früheren Forschungen einen völlig neuen Ansatz bei der Erforschung der Wirkung von Medizinalcannabis bei psychischen Erkrankungen verfolgen.
„Bisherige Forschungen zu den Auswirkungen von Cannabis auf Depressionen, Angstzustände und Stress sind selten. Sie wurden fast ausschließlich mit oral verabreichten THC in einem Labor durchgeführt. Das Besondere an unserer Studie ist, dass wir uns mit tatsächlichen Cannabispatienten befasst haben“, erklärte Studienautorin Carrie Cutler.

Niedriger THC-Gehalt scheint wirksam zu sein

Die Forscher stellten im Rahmen der Studie fest, dass medizinische Cannabisblüten mit niedrigem THC-Gehalt und hohem CBD-Gehalt am wirksamsten bei der Verringerung von Depressionssymptomen waren. Hingegen seien Cannabisblüten mit hohem THC- und hohem CBD-Gehalt am besten zur Verringerung der wahrgenommenen Stresssymptome geeignet.
Interessanterweise zeigen die Daten auch, dass Frauen nach dem Inhalieren der Blüten mit einem stärkeren Rückgang der Angst reagierten als Männer.

Daten aus der Cannabis-App

Insgesamt wurden 11.953 protokollierte Sitzungen analysiert (3.151 bei Depressionen, 5.085 bei Angstzuständen und 3.717 bei Stress).
Die Cannabispatienten stellten nach dem Konsum von Cannabis eine Verringerung der Depression um 50% und eine Verringerung der Angst und des Stresses um 58% fest. Zwei Züge reichten aus, um Depressionen und Angstzustände zu verringern, während über zehn Züge den stärksten wahrgenommenen Stressabbau bewirkten.
Cannabis mit hohem CBD-Gehalt (> 9,5%) / niedrigem THC-Gehalt (<5,5%) war mit den größten Veränderungen der Depressionsraten verbunden, während Cannabis mit hohem CBD-Gehalt (> 11%) / hohem THC-Gehalt (> 26,5%) die größten wahrgenommenen Veränderungen des Stresses verursachte.
Im Laufe der Zeit wurden keine Veränderungen der wahrgenommenen Wirksamkeit von Cannabis festgestellt. Die Basissymptome einer Depression (aber nicht Angst oder Stress) schienen sich jedoch mit der Zeit zu verschärfen.

Schlussfolgerungen der Forscher

Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen, dass medizinische Cannabispatienten kurz nach der Verwendung von Cannabis von einer erheblichen und signifikanten Verringerung der Symptome berichten. Die wiederholte Verwendung von Cannabis scheint jedoch nicht zu einer längerfristigen Verringerung dieser Symptome zu führen, heißt es im Ergebnis.
Darüber hinaus erklären die Forscher, dass einige dieser Daten eine fragwürdige Zuverlässigkeit aufweisen. Zukünftige kontrollierte Forschungen, bei denen einige ausgewählte Produkte getestet werden, seien daher erforderlich, um mögliche THC- und CBD-Wechselwirkungen weiter zu untersuchen. Schließlich stellt die Nichtberücksichtigung des Gehalts anderer in Cannabis vorkommender Phytocannabinoide und Terpenoide eine Einschränkung der vorliegenden Studie dar

Quelle: https://www.leafly.de/usa-ergebnisse-aus-der-medizinischen-cannabis-app/

Sonntag, 15. September 2019

CDU/CSU und AfD sind die Garanten der Cannabis-Prohibition


Immer wieder wird der Redaktion tendenziöser Journalismus vorgeworfen. Beschwerde führen vor allem Leser, die sich im politisch rechten Spektrum verorten und der Überzeugung sind, dass die rechtskonservativen und rechtsextremen Parteien nach der Machtergreifung den guten Willen haben, die Deutschen mit der Cannabis-Legalisierung zu beglücken. Diese „Wahrheit“ würde das „linksgrün versiffte“ Hanf Journal unterdrücken. Die Wut der rechtsaffinen Leser auf das „Schundblatt“ äußert sich oftmals in üblen Hasstiraden und wüsten Unterstellungen – und das zumeist auf unterstem sprachlichem Niveau, so dass sich eine Replik von Seiten der Redaktion erübrigt. Leute, die ihre Kritik in Pöbeleien kleiden, sind längst nicht mehr empfänglich für eine argumentative Auseinandersetzung in der Sache. (Das gilt übrigens auch für jene Leser, die in die politisch andere Richtung ausschlagen, sich aber ebenso einer vulgären Sprache bedienen.)

Ob nun tendenziös oder nicht, Fakt ist, dass es keinen Beweis für hanfpolitische Wohltaten aus dem rechten politischen Milieu gibt. Einst versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass unter ihrer Regentschaft das Cannabis-Verbot nicht aufgehoben wird – und sie hat Wort gehalten. Wer kifft, ist mehr denn je pfui und hat völlig zu Recht eine Tracht Prügel mit der Repressionskeule verdient. Merkels Anti-Hanf-Politik ist ein Erfolgsmodell, das jedes Jahr von Neuem alle Rekorde bricht und der Strafverfolgungsindustrie im Akkord Justizopfer zuführt. Die Amigos von CDU und CSU sind die Urheber des schweren Unrechts, das den Hänflingen im deutschen „Vaterland“ angetan wird – und das ist nicht zu leugnen.

Mancher CDU/CSU- Fan wird nun empört ins Feld führen, dass unter Merkels Ägide die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften bezüglich „Cannabis als Medizin“ geändert wurden. Immerhin haben Patienten nun die Möglichkeit, ohne eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgestellte Ausnahmegenehmigung Medizinalhanfblüten käuflich zu erwerben. Sogar die gesetzlichen Krankenkassen wurden in die Pflicht genommen, im Bedarfsfall eine Kostenerstattung zu gewährleisten.

So schön das auch klingt, die Realität zeigt jedoch, dass die Gesetzesreform, nur einem Bruchteil der Patienten zum Vorteil gereicht. Die Krankenkassen verschleppen die Anträge auf Kostenübernahme oder lehnen diese nach Gutsherrenart ab. Ärztliche Diagnosen und Therapieeinschätzungen werden oftmals bewusst ignoriert, um den Antragsteller über ein langwieriges Widerspruchsverfahren zu zermürben. Doch bevor es soweit kommt, muss der Kassenpatient erst einmal einen jener seltenen Ärzte ausfindig machen, der den bürokratischen Aufwand nicht scheut und Cannabis auf Rezept verordnet. Doch selbst mit Rezept steht so mancher Patient auf dem Schlauch, wenn die Apotheken mal wieder einen Lieferengpass haben – und das über Wochen.

Richtig in die Röhre schauen auch jene Patienten, die dank der Gesetzesreform ihre Ausnahmegenehmigung zum Eigenbau von Medizinalhanf verloren haben. Im ausnahmslosen Anbauverbot für Patienten entfaltet die christdemokratische Cannabis-Politik ihre eigentliche Kraft, denn der Winkelzug, Hanfblüten per Rezept in Apotheken abzugeben, verstellt den Weg, das Recht auf Selbstversorgung einzuklagen.

Dass in der Cannabis-Frage von rechts nichts Gutes kommt, sollte also nicht verschwiegen werden. Marlene Mortler, Jens Spahn und Konsorten sind keine Grünen, ebenso wenig wie Höcke & Co. Vertreter der Linken sind. Aus der rechten Ecke ist in den deutschen Parlamenten nichts zu vernehmen, das auf einen Sinneswandel hindeutet. Hinge das Schicksal Deutschlands von der Cannabis-Frage ab, ein Bündnis von CDU/CSU und AfD wäre sofort geschmiedet.

Die Hanfprohibitionisten samt Gefolgschaft beim Namen zu nennen, ist folglich die Pflicht eines jeden Bürgers und Demokraten und hat unterm Strich nichts mit „linksgrün versifftem Gutmenschentum“ oder Tendenzjournalismus zu tun. Was zählt, ist die Befreiung des Hanfes – und dieser Kampf kann nur gewonnen werden, wenn sich auf parlamentarischer Ebene eine Mehrheit für die Freigabe findet. Somit gilt die Prämisse, die Prohibitionsparteien als solche anzuprangern und mit dem Prädikat „unwählbar“ zu versehen.

Quelle: https://hanfjournal.de/2019/09/15/cdu-csu-und-afd-sind-die-garanten-der-cannabis-prohibition/

Cannaflavine in Cannabis

 

Mit den zwei bekannten Wirkstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabinol (CBD) verfügt die Cannabispflanze über ein enormes, medizinisches Potenzial. Deswegen ist Cannabis heute für die Wissenschaft so interessant wie nie zuvor. Schon lange weiß man, dass es noch Hunderte von anderen Stoffen zu entdecken gibt, von denen einige wohl ebenfalls für die Gesundheit von Nutzen sein können. Manche davon werden auch bereits erforscht und genutzt, wie etwa Cannabichromen (CBC) und Cannabigerol (CBG).

Cannaflavine gehören zur Gruppe der Flavonoide

Als entzündungshemmende Substanz hat sich Cannabidiol in den letzten Jahren einen Namen gemacht. Aber es gibt einen Wirkstoff in Cannabis, der ebenfalls anti-inflammatorische Eigenschaften hat. Die zwei Substanzen gehören in diesem Fall nicht zur Gruppe der Cannabinoide wie THC und CBD, sondern zu den Flavonoiden. Diese sind unter anderem auch für die Aromen von verschiedenen Gewächsen verantwortlich. Die entzündungshemmende Wirkung der sogenannten Cannaflavine ist 30 mal stärker als von Acetylsalicylsäure (ASS), den man von vielen Schmerzmedikamenten, wie Aspirin kennt. Cannaflavin A und Cannaflavin B wurden eigentlich bereits 1986 identifiziert, doch erst kürzlich sorgten die Cannaflavine wieder für einige Schlagzeilen.

Herstellung von Cannaflavin A und Cannaflavin B bald in großen Mengen

Flavonoide kommen nicht nur in Cannabis vor, sondern auch in Obst, Gemüse, Blumen, Tee und Wein. Cannaflavin A und B hat man allerdings nur in Cannabis gefunden. Die Cannaflavine sind in der Cannabispflanze von Natur aus nur in sehr kleinen Konzentrationen enthalten. Sie machen nicht mehr als 0,014 Prozent des Pflanzengewichts aus. Kanadische Forscher haben aber vor Kurzem herausgefunden, wie die Substanzen in größeren Mengen erzeugt werden können. Es ist ihnen gelungen beide Moleküle im Labor herzustellen. Nun arbeiten die Wissenschaftler an der Entwicklung eines biochemischen Systems, das die entzündungshemmenden Cannaflavine in industriellem Maßstab produzieren kann. Damit soll eine effektive Alternative zu Opioiden geschaffen werden, die Linderung bei akuten und chronischen Schmerzen anbieten kann und bei der kein Abhängigkeitsrisiko für die Patienten besteht.

Synthetische Herstellung für die medizinische Nutzung

Viele Freunde von Hanf und Cannabis sind eher skeptisch, wenn es um Cannabismedikamente geht, die auf synthetischer Basis hergestellt sind. Unter manchen Aspekten ist dies durchaus verständlich, doch da Cannaflavin A und B anders nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt werden können, ist die synthetische Herstellung aktuell die einzige Option für die medizinische Nutzung. Das gleiche könnte in Zukunft übrigens noch für viele Entdeckungen der Cannabisforschung gelten. Denn die meisten der vielen Wirksubstanzen von Cannabis sind in der Pflanze nur in geringen Konzentrationen zu finden. Daher wird man wahrscheinlich auch diese synthetisch herstellen müssen, um sie für Patienten nutzbar zu machen.

Quelle: https://www.hanf-magazin.com/allgemeines-zum-thema-hanf/cannaflavine-in-cannabis/

Samstag, 14. September 2019

Das erste Hanf-Flugzeug der Welt ist stärker als Stahl und wird mit Biokraftstoff aus Hanf betrieben


Reisen mit dem Flugzeug ist schnell und bequem, kann jedoch die Umwelt stark belasten. Aus diesem Grunde entwickelt die Hempearth Firmengruppe das weltweit erste Flugzeug, das aus Hanf hergestellt und mit Hanf betrieben wird. Die technische Innovation basiert fast ausschließlich auf dieser nachhaltigen Pflanze – von den Flugzeugwänden und Sitzen bis hin zu den Tragflächen und Kissen.

Das Hanf-Flugzeug wurde von Hempearth, einem kanadischen Cannabisunternehmen und Vordenker für Erfindungen im Zusammenhang mit Hanf, entwickelt. Das Unternehmen wurde 2012 gegründet und vertreibt eine Vielzahl von Bio-Hanfprodukten. Sein Inventar umfasst Hanf-Surfbretter, Paddle-Boards, Öle, Cannabis und sogar ein Telefon mit Gehäuse aus Hanffaser.
Diese Innovation ist eine Premiere in der Welt der Luftfahrt. Nach der Fertigstellung kann das Hanf-Fugzeug vier glückliche Passagiere und einen Piloten befördern. Es hat eine Spannweite von 11 Metern und wird mit Hempearth Hemp Jet A Biokraftstoff betrieben.

Weshalb Hanf?
Erstens ist Hanf eine der gesündesten und vielseitigsten Pflanzen der Welt. Sie ist nicht nur Kilogramm für Kilogramm 10-mal stärker als Stahl, sondern kann sich auch viel weiter als Metall dehnen und biegen biegen. Hanf ist daher ideal für die Luftfahrttechnik.
Darüber hinaus ist Hanf weniger giftig als herkömmliche Luft- und Raumfahrtmaterialien wie Aluminium und Glasfaser. Die Ernte ist zudem unglaublich umweltfreundlich. Hanf benötigt weniger Wasser zum Wachsen als Baumwolle und gibt durch einen Prozess namens Phytoremeditation sogar Nährstoffe an den Boden zurück.
Schließlich ist Hanf leichter als herkömmliche Luftfahrtmaterialien. Infolgedessen wird weniger Kraftstoff (in diesem Fall Hanf-Biokraftstoff) benötigt, um eine große Flughöhe zu erreichen. Hanf erfordert auch keinen Bergbau oder Kohlefaser. Daher hat er fast keine Auswirkungen auf die Umwelt.
Neben der Entwicklung des weltweit ersten Hanf-Flugzeugs entwickelt Hempearth derzeit in Montreal Hanfverbundwerkstoffe. Berichten zufolge könnten sie alle Glasfasern in der Luftfahrt und in anderen Branchen ersetzen – beispielsweise im Baugewerbe.
Eines der bemerkenswertesten Versprechen von Hempearth ist, niemals mit faschistischen Unternehmen zusammenzuarbeiten, die mit dem Militär, den Rockefellers, den Rothchilds und dem Militärischen Industriellen Komplex [“Regierung hinter der Regierung”] in Verbindung stehen. Allein diese Aussage verdient Beifall.
Derek Kesek, der Gründer von Hempearth, ist begeistert von der nachhaltigen Hanferzeugung und ihren scheinbar endlosen Anwendungsmöglihkeiten. “Dies ist die Art von Zukunft, die wir alle hier auf der Erde wollen”, sagte er. Wenn das erste Hanf-Flugzeug fertiggestellt ist, wird sein erster Flug am Wright-Brother-Denkmal in Kitty Hawk, North Carolina, stattfinden. Der Standort ist der Geburtsort der Luftfahrt und wird bald wieder Geschichte sein.

Quelle: https://unserplanet.net/das-erste-hanf-flugzeug-der-welt-ist-starker-als-stahl-und-wird-mit-biokraftstoff-aus-hanf-betrieben/?fbclid=IwAR3GDFL0ykCy7ZoPUg9wzWNEh9qsKX56wBgXju5hyrTd9l4C5pZ2DK90uUA

CannabCo will erste geruchlose Cannabissorte auf den Markt bringen

 

Geruchloses Cannabis? Wie die kanadische Firma CannabCo aus Ontario in einer Pressemitteilung bekannt gab, arbeite man zusammen mit einem noch bisher unbekannten Partner an einer Technologie für die Produktion einer nahezu geruchlosen Cannabissorte. Die Sorte wäre die erste dieser Art und trifft nach Angaben von CannabCo auf auf eine große Nachfrage. Nach dem Erhalt der Lizenz von Health Canada hat CannabCo das Exklusivrecht für den Einsatz der Technologie in Kanada, um die geruchlose Cannabissorte herzustellen.


Ursprünglich wurde die Produktionstechnologie unter dem Namen „PURECANN“ für den medizinischen Markt entwickelt, um das Rauchen von Cannabis angenehmer zu machen. Für gewöhnlich müsse man beim Rauchen von Cannabis husten, vor allem unerfahrene Anwender hätten Probleme mit der Inhalation des Rauchs, sagt Mark Novak, Vorstandsmitglied und Manager bei CannabCo. Die spezielle Verarbeitungstechnik mache das Rauchen von Cannabis wesentlich einfacher. Zudem soll die geruchlose Cannabissorte auch die Anwendung vereinfachen, ohne dass dabei wichtige Eigenschaften verloren gingen.
Darüber hinaus wird durch die Verarbeitungsmethode der typische Geruch von Cannabis beseitigt. Und das nicht nur beim Rauchen, sondern auch bei der Lagerung und Verpackung.
Während der letzten zwei Jahre habe man die Technik weiterentwickelt und sei nun dazu in der Lage, einen Markt zu erschließen, der bisher noch gar nicht existiere, so Novak.
Laut CannabCo besitzt PURECANN, die geruchlose Cannabissorte, diverse Eigenschaften:
  • Kein wahrnehmbarer Geruch des getrockneten Produkts bei der Lagerung
  • Deutlich weniger Cannabis-Geruch bei der Verbrennung
  • Weniger kratzig, was zu einem angenehmen Rauchgefühl beiträgt
  • Schwächerer „hangover“ am nächsten Tag

Quelle: https://www.hanf-magazin.com/news/cannabco-will-erste-geruchlose-cannabissorte-auf-den-markt-bringen/

Hanf-Hype: "Mister Cannabis" eröffnet Laden in Bielefeld


Bielefeld. "Mister Cannabis" - so lautet der plakative Name eines Unternehmens, das derzeit für Schlagzeilen sorgt. Kaufen kann man in den Geschäften nach eigenen Angaben "alles aus der Welt der legalen Hanfprodukte". Doch es gab auch schon eine Polizeirazzia. Jetzt kommt das junge Franchisekonzept aus Norddeutschland nach Bielefeld.
Wie die börsennotierte Deutsche Cannabis AG bezüglich ihrer Beteiligung bei "Mister Cannabis" mitteilt, sind die Rechte für eine Expansion nach Bielefeld jüngst vergeben worden. Die Ladeneröffnung sei für Oktober geplant. Weitere Infos gab es zunächst nicht.

"Siegeszug in die Mitte der Gesellschaft"

Es ist der dritte Standort nach Hamburg und Rostock (Eröffnung im September). "Aktuell führen wir Gespräche über Bonn, Hannover, Erfurt, Göttingen und Kassel", berichtet Franchisemanager Kai Koslick. Man sei zuversichtlich, eine weitere Region pro Monat vergeben zu können.
Legale Cannabisprodukte ständen nach Überzeugung des Managements erst "ganz am Anfang ihres Siegeszuges in die Mitte der Gesellschaft", heißt es in einer Presseerklärung weiter. "Ziel des Unternehmens ist es daher, schon Ende 2020 über mindestens 25 Stores in Deutschland zu verfügen."
Erhältliche Produkte in bisherigen Shops enthalten etwa sogenannte Cannabidiole (CBD), die keine berauschende, also psychoaktive, Wirkung haben und somit rechtlich unproblematisch sind.

Polizeirazzia in Hamburg - Drogenfahnder vor Ort

Das Warenangebot der Filialen reicht laut der Deutschen Cannabis AG "von Kosmetika über essbare Produkte und Tiernahrung hin zu CBD-Ölen oder CBD-E-Liquids".
Auf der Website heißt es zudem: "Wir sind kein dunkler Head-Shop, aber auch kein seelenloser Design-Store. Ein Besuch bei uns soll zum Stöbern und Informieren einladen und vor allem Spaß machen." Und apropos Spaß und Augenzwinkern: "Ziel von Mister Cannabis ist es, mit einem in Deutschland neuen Store-Concept das Thema Cannabis für die breite Masse zu öffnen."
Allerdings gab es für "Mister Cannabis" auch schon Ärger mit der Justiz. Im Juli stürmten Medienberichten zufolge 40 Drogenfahnder die beiden Hamburger Läden. Sie hatten den Verdacht, dass mit illegalen Betäubungsmitteln gehandelt wird. Ware wurde beschlagnahmt, um zu untersuchen, ob der Maximalgehalt des Wirkstoffs THC (0,2 Prozent) darin überschritten wird. Die deutsche Rechtslage ist beim Thema Cannabis teils unklar, habe ein Anwalt des Unternehmens erklärt.