Sonntag, 4. August 2019

Darf ich medizinisches Cannabis bei Reisen mitnehmen?


Wer aus medizinischen Gründen auf Cannabis-Produkte angewiesen ist, will diese oft auch im Urlaub dabei haben. In diesem Fall gibt es aber einige Dinge zu beachten.
Seit dem 1. März 2017 ist Cannabis in Deutschland verschreibungsfähig. Das heißt, Ärzte aller Fachrichtungen dürfen Patienten Cannabisblüten und Extrakte aus Cannabis dank des Gesetztes zur "Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" verschreiben. Aber was ist, wenn Menschen, die medizinisches Cannabis konsumieren, in den Urlaub fahren? Darf man das Gras dann auch einfach in Bus, Auto oder Flugzeug über Landesgrenzen mitnehmen?
 

Darf medizinisches Cannabis beim Urlaub im Ausland mitgenommen werden?

Grundsätzlich ist es wie bei anderen vom Arzt verschriebenen Betäubungsmitteln möglich, Cannabis für die Dauer der Reise in angemessen Mengen ein- oder auszuführen. Das schreibt der Deutsche Hanfverband auf seiner Website. Allerdings gibt es für die Mitnahme standardisierte Regeln, die eingehalten werden müssen – sonst fällt der Urlaub mit Cannabis schnell in Rauch auf. Außerdem können diese Regeln je nach Reiseland unterschiedlich ausfallen. Zu beachten ist ebenfalls, dass nur der Patient selbst, der das medizinische Cannabis verschrieben bekommen hat – und kein Begleiter –, das Gras auch mit sich führen darf.
 

In welche Länder darf ich Cannabis für medizinische Zwecke mitnehmen?

Am einfachsten ist die Ein- oder Ausfuhr von Cannabis ins Ausland innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt, dass Bürger innerhalb dieser Staaten bei einer Reise über einen Zeitraum von 30 Tagen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel – darunter auch Cannabis-Produkte – mitnehmen dürfen, sofern sie eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens dabei haben. Diese Bescheinigung muss vor Antritt der Reise von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder eine Stelle, die von ihr beauftragt wurde, beglaubigt werden. Dabei ist für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine eigene Bescheinigung vorzuweisen.
Zu den Staaten des Schengener Abkommens gehören:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Cannabis mit ins Urlaubsland nehmen: Was gilt für die Staaten außerhalb des Schengen-Raums?

Wer außerhalb des Schengen-Raums vom Arzt verschriebene Cannabis-Produkte mitführen möchte, sollte sich den "Leitfaden für Reisende", den die Bundesopiumstelle zur Verfügung stellt, durchlesen – darauf verweist das BfArM. Darin werden Patienten darauf verwiesen, sich vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen. Diese sollte Informationen zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise – maximal 30 Tage – enthalten. Die Bescheinigung muss ebenfalls von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden.
Zudem weist das BfArM daraufhin, dass außerhalb des Schengen-Raums keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln herrschen. Deshalb müssen sich Urlauber vor Antritt der Reise dringend über die Rechtslage des Reise- oder Transitlandes informieren. In den USA unterscheiden sich die Gesetze bezüglich Cannabis sogar von Bundesstaat zu Bundesstaat, wie das Online-Portal Hytiva erklärt.
In manchen Ländern müssen nämlich zusätzliche Formblätter vorgelegt werden, teilweise ist die Menge an mitgeführtem Cannabis beschränkt oder sogar gänzlich verboten. Ist die Mitnahme von Cannabis nicht möglich, müssen Patienten klären, ob ein im Urlaubsland ansässiger Arzt die benötigten Medikamente verschreiben kann. Ansonsten führt der Weg nur noch über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle, die laut BfArM jedoch sehr umfangreich ist und selten zum Einsatz kommt.
 
Quelle: https://www.merkur.de/reise/darf-medizinisches-cannabis-reisen-mitnehmen-zr-12881857.html

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