Montag, 16. September 2019

Jugendrichter Müller hält Cannabis-Verbot für verfassungswidrig


Das Amtsgericht Bernau verhandelt am Mittwoch drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – der zuständige Richter Andreas Müller kündigt Gang vors Bundesverfassungsgericht an

Gibt es ein „Recht auf Rausch“ für Kiffer?
 
Die Älteren werden sich erinnern: Es gab schon einmal einen Richter, der mit seinem Gewissen haderte, dem Hanfverbot uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. Im Februar 1992 sah sich Wolfgang Nešković vom Lübecker Landgericht außerstande, eine Angeklagte im Berufungsverfahren wegen der Weitergabe von 1,12 Gramm Haschisch zu bestrafen. Die Kammer setzte die Entscheidung mit der Begründung aus, dass zunächst vom Bundesverfassungsgericht zu prüfen sei, ob die Strafbewehrung für Erwerb und Weitergabe von Cannabis mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Das Landgericht Hildesheim, das Landgericht Frankfurt am Main und das Amtsgericht Stuttgart schlossen sich Nešković an und reichten ihrerseits Vorlagen nach Art. 100 Abs.1 GG ein.

Zwei Jahre später im März 1994 verneinten die Verfassungsrichter ein aus dem Grundgesetz ableitbares „Recht auf Rausch“. Die strafrechtlichen Beschränkungen im Umgang mit Cannabis seien verfassungskonform. Die dreistufige Prüfung hinsichtlich Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit ließe keinen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Hanfverbots. Auch sei die Gleichstellung von Cannabis mit zugelassenen Substanzen wie Alkohol und Nikotin nicht erforderlich.
Nur in der Frage, wie mit Bagatelldelikten strafrechtlich umgegangen werden sollte, lenkte das Verfassungsgericht seinerzeit ein. Bei geringfügigen Verstößen müsse im Regelfall von einer Verfolgung abgesehen werden – und das einheitlich in allen Bundesländern.

In den darauffolgenden Jahren wurde der Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von den Landesregierungen nur sehr widerwillig und vor allem uneinheitlich umgesetzt. In Bayern gelten sechs Gramm Haschisch und Marihuana als geringe Menge, in Berlin sind es 15 Gramm. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Anwendung des § 31a BtMG ist bis heute nicht in Kraft. Vielmehr sind die Cannabis-bezogenen Strafverfahren seit damals explodiert: 1994 wurden 58.785 Strafanträge gestellt, 2018 waren es 218.660 – so viele wie nie zuvor. Auch wenn ein Teil der Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, so haben sich im Laufe der Jahre etliche Ersatzbestrafungen wie etwa der Fahrerlaubnisentzug hinzugesellt.

Jugendrichter Müller will das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen

Andreas Müller ist ein umtriebiger Mann. Seit 1997 fällt er als Jugendrichter am Amtsgericht Bernau bei Berlin immer mal wieder medienwirksam als „Querulant im Namen der Gerechtigkeit“ auf. Das könnte daran liegen, dass Müller anders als viele seiner Kollegen auf beiden Augen sehend ist und infolgedessen klare Sicht auf das hat, über das er zu richten hat. Als Jugendrichter hat er junge straffällig gewordene Menschen abzuurteilen, wobei Art und Maß der Strafe vorrangig der Erziehung und Sozialisation dienen sollen. Müller sieht die Defizite in der Erziehung – und in der Gesellschaft, die falsche Prioritäten setzt.

Die volle Härte des Gesetzes wendet Müller daher auch nicht bei Jugendlichen an, die sich wegen eines Vergehens wegen des Hanfverbots zu verantworten haben. Kein Pardon kennt „Deutschlands härtester Jugendrichter“ jedoch mit Gewalttätern. Insbesondere jugendliche Nazischläger müssen mit einer empfindlichen Arreststrafe rechnen, wenn der „Erziehungsrichter“ Müller seine „Denkzettel“ verteilt. Da kann es auch schon mal passieren, dass dem irregeleiteten Halbwüchsigen das Tragen von Springerstiefeln untersagt wird, weil es sich bei diesem Schuhwerk um eine Waffe handelt. Eine 15-Jährige, die öffentlich den Hitlergruß zeigte, entließ Müller mit der Auflage, in Berlin eine Moschee und mit Kreuzberger Kiezkindern einen Döner-Imbiss zu besuchen.

Müllers größtes Ärgernis ist jedoch das Hanfverbot, dass ihm die Arbeit vergällt. Schon seit Jahren beklagt er den Misstand, im Akkord  jugendliche Cannabis-Sünder abstrafen zu müssen und somit vielen den Lebensweg zu verbauen. Der 58-Jährige fühlt sich missbraucht und beschmutzt, wenn er im Namen des Volkes junge Menschen verurteilen muss, nur weil sie beim illegalen Joint-Rauchen statt beim legalen Komasaufen erwischt wurden.
Dieser Frustration verleiht Müller immer wieder Ausdruck, sei es in politischen Talkshows, auf Diskussionsveranstaltungen oder in Interviews. Er veröffentlicht Essays und Bücher („Kiffen und Kriminalität“) – und er zeigt wie kein anderer Gesicht, um gegen das Unrecht des Hanfverbots anzugehen. Bereits 2002 wagte er den Schritt nach Karlsruhe, um vom obersten deutschen Gericht prüfen zu lassen, ob das Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals scheiterte Müller, da die Richter keinen Anlass sahen, das Urteil von 1994 in Frage zu stellen.

Quelle: https://hanfjournal.de/2019/09/16/jugendrichter-mueller-haelt-cannabis-verbot-fuer-verfassungswidrig/

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