Samstag, 21. September 2019

Der Kommissar: Entkriminalisierung von Cannabis?!


Vor kurzem berichtete Leafly.de darüber, dass Kriminalbeamte sich noch immer gegen eine Legalisierung von Cannabis aussprechen. In der heutigen Kolumne möchte ich dazu meine Einschätzung abgeben.

Erst vor kurzem äußerte sich Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, in einer Diskussionsrunde des Stern, dass eine Legalisierung nicht der richtige Weg sei. Was allerdings auch klar gesagt wurde, war die Forderung nach der Entkriminalisierung der Konsumenten, da er die Mittel des Strafrechts für nicht angebracht halte. Doch worin genau liegt eigentlich der Unterschied?

Unterscheidung von Legalisierung und Entkriminalisierung

Bei der Entkriminalisierung von Cannabis spricht man davon, die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis abzuschaffen. Der Erwerb, Verkauf bzw. der Handel allgemein wäre hierbei jedoch weiterhin nicht erlaubt. Hierin liegt auch die Differenzierung zur Legalisierung. Die Zielrichtung der Entkriminalisierung ist jene, die reinen Konsumenten von Cannabis aus der Strafbarkeit herauszuholen. Diese also nicht mehr als Täter zu betrachten.
Die Legalisierung von Cannabis hingegen wird vordergründig deshalb unter Kriminalbeamten verneint, weil hierdurch der Handel mit Cannabis erlaubt wird. Das ist deshalb als schwierig zu betrachten, weil dies ein Hauptbetätigungsfeld der organisierten Kriminalität darstellt und diese im Bereich Drogen der Strafverfolgung unterziehen zu können, wäre dann nicht mehr möglich. Kriminelle Machenschaften könnten plötzlich unter dem Deckmantel der Legalität verwässert und die Vereitelung dessen ungleich erschwert werden.

Entkriminalisierung als erster Schritt

Für Konsumenten von Cannabis wäre es bereits eine große Erleichterung. Meiner Meinung nach ist es auch längst überfällig, das Stigma der Kriminalität ablegen zu können. Vor allem unter dem Aspekt betrachtet, dass es sich bei Cannabis mitnichten um ein reines Rauschmittel, sondern als medizinisches Mittel zur therapeutischen Behandlung Anwendung findet. Dies haben auch Länder bereits vor Jahren erkannt. So unterzog die Regierung Portugals schon im Jahr 2000 ihre Gesetze einer Novellierung. Hinter dieser Reform der Drogengesetze stand ein Wandel im gesellschaftlichen Denken. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Portugal über viele Jahre hinweg als Tor Europas für Drogenlieferungen über den Seeweg aus Lateinamerika galt und daher besonders unter den daraus erwachsenen Folgen litt.

Portugal als Vorreiter

Kernpunkt der neuen Philosophie war die Idee, dass der Drogenkonsum zwar nichts Gutes sei, Drogen aber kein absolutes Übel darstellen, das zwangsläufig hohe Inhaftierungsraten bei den Drogenkonsumenten nach sich ziehen muss, wie dies in verschiedenen anderen Ländern, die einen „Krieg gegen Drogen“ führen, der Fall sei. Nuno Portugal Capaz, Mitglied einer Kommission zur Vermeidung des Drogenmissbrauchs (Dissuasion Commission), bemerkte damals, dass diejenigen, die den politischen Wandel vollzogen, realisierten, dass die Schaffung einer „drogenfreien“ Gesellschaft eine Illusion sei, die niemals Wirklichkeit werden kann. Ebenso wie die Schaffung einer Gesellschaft, in der Autofahrer nie das Tempolimit überschreiten.
Das portugiesische Drogengesetz von 2000 legt fest, welche Menge einer Droge eine Person genau besitzen darf, um nicht als Drogenhändler eingestuft zu werden. Generell handelt es sich dabei um die Menge, die für zehn Tagesdosen einer Person als ausreichend betrachtet wird. Das Gesetz schreibt hierbei die zulässige Menge pro Droge in Gramm oder Pillen fest. Zum Beispiel 25 Gramm bei Cannabis, fünf Gramm bei Haschisch, zwei Gramm bei Kokain, ein Gramm bei Heroin und zehn Pillen bei LSD oder Ecstasy.

Die Einstellung der portugiesischen Polizei

Die Polizei Portugals hatte anfänglich eine negative Einstellung gegenüber der neuen Politik und der Entkriminalisierung des Drogenkonsums und -besitzes. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Unter anderem empfanden vor allem viele ältere Polizistinnen und Polizisten, die täglich mit dem Drogenkonsum konfrontiert wurden, Drogen als grundsätzliches Übel. Sie waren weniger zu dem umfassenden konzeptionellen Perspektivwechsel, den die neue Drogenpolitik voraussetzte, bereit als andere, die nicht durch die tägliche Konfrontation mit den Auswüchsen eines problematischen Drogenkonsums verhärtet waren.
Heute bewertet die Polizei in Portugal die Ergebnisse der Entkriminalisierung tatsächlich positiv. Es stehen jetzt mehr Polizeikräfte zur Verfügung, die sich auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels konzentrieren können. Sie müssen nicht länger Drogenkonsumenten verfolgen und Zeit und Geld für deren Festhaltung und Befragung, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Anfertigung von Fotografien „vergeuden“.

Ist das Konzept auch in Deutschland anwendbar?

Innerhalb der Diskussionen von Entkriminalisierung bzw. Legalisierung zum Thema Drogen galt und gilt die Debatte in Deutschland in erster Linie Cannabis. Dies mag ursächlich in der gesamtgesellschaftlichen Wahrnehmung einer „weichen“ Droge begründet sein. Von Relevanz ist es aber hauptsächlich, weil es sich bei Cannabis eben auch um Medizin handeln kann. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich in Bezug auf die Entkriminalisierung Portugals von Drogen im Allgemeinen abzugrenzen.
Das bedeutet im Klartext: Entkriminalisierung von Cannabis – ja! Bei der Forderung zur Entkriminalisierung aller Drogen übe ich mich vorerst noch in Zurückhaltung.

Und wie sieht es mit der Legalisierung aus?

Während der Bund Deutscher Kriminalbeamter respektive sein Vorsitzender, Sebastian Fiedler, sich noch klar gegen eine Legalisierung positioniert und ich dies – wie bereits geschildert – durchaus nachvollziehen kann, vertrete ich hingegen in Bezug auf Cannabis eine andere Ansicht.
So wagte Uruguay als Mitgliedsstaat der UNO schon im Jahre 2014 die komplette Legalisierung von Cannabis. Seitdem kann dort in lizensierten Apotheken bis zu 40 Gramm Marihuana pro Monat legal erworben werden.
Auch in den USA ist der Erwerb von medizinischem Cannabis in mittlerweile über 30 Bundesstaaten legal. In zehn Bundesstaaten ist Cannabis sogar frei verkäuflich.
Die Legalisierung von Cannabis in Kanada, wobei es sich um einen G-7 Staat und damit politisch, wirtschaftlich als auch gesellschaftlich um ein mit Deutschland durchaus vergleichbares Land handelt, bildet einen weiteren Grundstein meiner These. Die als „Bill C-45“ bzw. „Cannabis Act“ bekannte Gesetzesänderung stammt aus einer Kampagne von Premierminister Justin Trudeau. Sie hatte den Hintergrund, Cannabis in die Legalität zu holen, um es von Minderjährigen fernzuhalten und die damit verbundene Kriminalität zu reduzieren.
Und dann haben wir natürlich auch noch Luxemburg. Als erstes europäisches Land will Luxemburg nämlich Cannabis voll legalisieren (Leafly.de berichtete). Schon die Freigabe von Medizinalcannabis konnte das Land innerhalb kürzester Zeit umsetzen. Mit Spannung wird nun die Vollegalisierung erwartet.

Mein Abschlussfazit

Die bisherigen Erfahrungsberichte aus den Ländern, in denen Cannabis entkriminalisiert oder gar komplett legalisiert wurde, setzen ein deutliches Zeichen. Die Gefahr, dass gerade Schutzbefohlene, also vor allem Kinder und Jugendliche, durch die offene Erwerbsmöglichkeit in die Drogenabhängigkeit oder gar in die Kriminalität abrutschen, hat sich nicht bewahrheitet. Vielmehr sorgt ein staatlich kontrollierter Verkauf für das Gegenteil. Denn der Kontakt mit der organisierten Kriminalität während des Erwerbs wird deutlich minimiert.
Daher bin ich einer Legalisierung von Cannabis aus kriminalpolizeilicher Sicht gegenüber offen eingestellt. Ein erster notwendiger Schritt dorthin stellt für mich jedoch tatsächlich die Entkriminalisierung dar. Um Konsumenten von Cannabis, zum Beispiel eben auch zur therapeutischen Anwendung, gesellschaftlich sowie strafrechtlich nicht mehr mit den Händlern aus dem Bereich der organisierten Kriminalität gleichzustellen.  Bis es soweit ist, wünsche ich Euch alles Gute und bleibt auf der richtigen Fährte!
Euer Kommissar

Quelle: https://www.leafly.de/der-kommissar-entkriminalisierung-von-cannabis/

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