Montag, 1. Januar 2018

Das hat sich 2017 für Sie geändert


Cannabis auf Rezept


Seit März dürfen Ärzte ihren Patienten Cannabisprodukte verschreiben.

Eine Ausnahmeerlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht mehr nötig.
► Vor allen Dingen wird es für folgende Krankheiten verordnet: Krebs, Rheuma, chronische Schmerzen, Nervenschmerzen, grüner Star, ADHS, Tourettesyndrom, Multiple Sklerose und Aids.

http://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/gesetzesaenderungen/das-aenderte-sich-2017-fuer-verbraucher-54267430.bild.html

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