Dienstag, 2. Januar 2018

Landessozialgericht erwartet weiterhin hohe Zahl von neuen Verfahren


Hartz IV, Kranken- und Rentenversicherung: Streitfälle in diesen Bereichen machen einen großen Teil der Arbeit von Sozialgerichten aus.
Hartz IV, Kranken- und Rentenversicherung: Streitfälle in diesen Bereichen machen einen großen Teil der Arbeit von Sozialgerichten aus. Auch neue Gesetze lösen neue Verfahren aus, wie etwa die Frage, wer Cannabis auf Rezept bekommen darf.
Hessens Sozialgerichte rechnen auch weiterhin nicht mit einer spürbaren Entlastung. «Die Eingangszahlen bleiben auf hohem Niveau», sagte Richterin Jutta Mauer, Sprecherin des Landessozialgerichts. 2018 dürfte es so ähnlich aussehen wie 2017. Endgültige Zahlen für 2017 lägen noch nicht vor. Zu erwarten seien allerdings keine auffallend großen Veränderungen. «Die infolge des Zuzugs von Flüchtlingen erwartete Zunahme an sozialgerichtlichen Verfahren ist noch ausgeblieben», sagte Mauer.
2016 waren bei den sieben Sozialgerichten 23 289 neue Verfahren eingegangen, knapp 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Beim Landessozialgericht als zweiter Instanz waren mit 2117 neuen Verfahren fünf Prozent weniger eingegangen.
Ein Fünf-Jahres-Vergleich lässt erkennen, dass es auch in diesem Zeitraum gewisse Schwankungen gab. In den Jahren 2012 bis 2016 waren an den sieben Sozialgerichten im Durchschnitt 23 340 neue Streitigkeiten eingegangen, beim Landessozialgericht als zweiter Instanz durchschnittlich 2178 Fälle. Die meisten Klagen betreffen in beiden Instanzen die Bereiche Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV), Krankenversicherung und Rentenversicherung. Bei Hartz IV sei aber für 2017 aufgrund der guten Arbeitsmarktlage mit einem leichten Verfahrensrückgang zu rechnen.
Ein Beispiel für neue Verfahren nach einer Gesetzesänderung sei die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Cannabis bei schwerwiegenden Krankheiten gewesen. Der Bundestag hatte im Januar 2017 einstimmig einen Anspruch auf Verordnung von Cannabis auf Rezept beschlossen. Damit sollen etwa Schmerzen von schwerkranken Krebspatienten gelindert werden, soweit andere medizinische Leistungen nicht zur Verfügung stehen. «Dazu gibt es bislang wenig Rechtsprechung. Viele Rechtsfragen sind noch gerichtlich zu klären», sagte Mauer.
Das Landessozialgericht hatte im November drei Entscheidungen dazu veröffentlicht. Drei Männer hatten Cannabis als gesetzlich Krankenversicherte auf Rezept verlangt. Die Richter hatten in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren aber nur in einem Fall dem Versicherten Recht gegeben.

http://www.wetter.com/news/landessozialgericht-erwartet-weiterhin-hohe-zahl-von-neuen-verfahren_aid_5a48796138f78813b128d9b3.html

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