Sonntag, 26. November 2017

Cannabis als Medizin: Viele Patienten vor Problemen bei Kostenübernahme! Anwälte geben Ratschläge!


Seit März können Ärzte Cannabis legal auf Rezept verschreiben. Es kommt sogar auch eine Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenkasse für schwer kranke Patienten in Betracht. Cannabis soll dabei bei diversen Krankheiten wie Schmerzen, Multipler Sklerose, Morbus Crohn, ADHS, etc. helfen.
Dabei zeigt sich inzwischen, dass viele Patienten Schwierigkeiten haben, die Kosten für die Cannabis-Medikamente von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin und Hamburg weisen betroffene Patienten daher darauf hin, dass gemäß § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V folgende Voraussetzungen für eine Kostenübernahme von „Cannabis als Medizin“ vorliegen müssen:
  • Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen
  • Es steht keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung oder die „schulmedizinische Therapie“ ist unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen unzumutbar.
  • Die Möglichkeit auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf liegt nicht ganz fern.
  • Die Cannabis-Medizin wurde von einem Vertragsarzt verordnet.
Der Begriff „schwerwiegende Erkrankung“ ist dabei nicht abschließend, sodass hier argumentiert werden kann.
Allerdings sollen Patienten darauf hingewiesen werden, dass "Cannabis" dabei als "letztes Mittel" zum Einsatz kommen soll, wenn keine anderen schulmedizinischen Mittel mehr zur Verfügung stehen oder diese z. B. aufgrund zu starker Nebenwirkungen für den Patienten "unzumutbar" sind.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB möchten betroffene Patienten darauf hinweisen, dass in vielen Fällen bereits der Arztbericht nicht ausreichend ist, um eine Kostenübernahme zu erreichen.
Hier sollte nicht nur aufgeführt werden, an welcher "schwerwiegenden" Erkrankung der Patient leidet, sondern auch, welche schulmedizinischen Medikamente (mit Auflistung des Namens) oder Therapien bisher zum Einsatz kamen, dass diese z. B. nicht wirksam sind/waren oder z. B. sehr starke Nebenwirkungen haben und aufgrund dieser starken Nebenwirkungen nicht mehr zum Einsatz kommen können, weil sie für den Patienten unzumutbar sind.
Außerdem, warum die Möglichkeit auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf durch Cannabis vorliegt.
Bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse sollten betroffene Patienten prüfen, ob sie selber bereits fristgerecht einen Widerspruch anfertigen oder auch diesen bereits fristgerecht (Achtung, 1-Monatsfrist!) durch einen Anwalt anfertigen lassen, denn teilweise kann ein Anwalt z. B. die Ärzte kontaktieren und z. B. bereits hier auf eine Ergänzung und Korrektur des Arztberichtes hinwirken, außerdem besteht die Gefahr, dass Patienten teilweise in dem Widerspruch negative Angaben machen (wer z. B. früher bereits Cannabis eingenommen hat und schreibt, dass es ihm geholfen hat, könnte z. B. riskieren, dass die Krankenkasse oder auch Gerichte ihm eine "Cannabis-Sucht" unterstellen und weiter, dass die Symptome eventuell auf Nebenwirkungen zurückzuführen sind).
Viele Fallstricke sind hier also zu beachten.
Rechtsschutzversicherte Patienten sollen darauf hingewiesen werden, dass oftmals Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Verfahren übernehmen, teilweise auch bereits für ein Widerspruchsverfahren gegen die Krankenkasse.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte führen dabei für rechtsschutzversicherte Patienten eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch.
Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, kommt eine Klage in Betracht, auch hier laufen kurze Fristen, oder ein gerichtliches Eilverfahren, das Patienten schneller hilft, weil ein Klageverfahren vor den Sozialgerichten oftmals viele Monate oder sogar länger dauern kann.
Betroffene sollten unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten wie Widerspruch, Klage oder gar gerichtliches Eilverfahren überprüfen.
Betroffene Patienten, die Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme ihrer Cannabis-Medizin haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-als-medizin-viele-patienten-vor-problemen-bei-kostenuebernahme-anwaelte-geben-ratschlaege_120286.html

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