Mittwoch, 22. November 2017

Schweiz: Streit um Hanf als Pferdefutter


Ein 62-jähriger Hanfbauer steht vor Gericht, weil er Hanf als Futtermittel für Pferde anpreist. Das ist verboten, allerdings offenbar nur noch bis Ende Jahr.

Das Verfüttern von Hanf an Nutztiere ist in der Schweiz laut Futtermittelverordnung verboten. Damit soll verhindert werden, dass auch nur geringste Mengen des Rauschmittels THC ins Fleisch oder die Milch gelangen. Ein 62-jähriger Hanfbauer wurde im Januar 2017 vom Statthalteramt des Bezirks Meilen mit einer Busse von 600 Franken bestraft, weil er Hanf als Futtermittel für Pferde anpreist und verkauft. Laut Strafbefehl wurde ihm das bereits im Mai 2016 vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) untersagt. Zudem wurde ihm auch eine notwendige Registrierung als Futtermittelbetrieb nicht bewilligt. Am Montag wehrte sich der Mann vor dem Bezirksgericht Meilen gegen die Busse.

Gesündere Pferde

Der THC-Wert seines Pferdehanfs sei äusserst tief, erklärte der Beschuldigte, der einen Freispruch verlangt. Sämtliche Tests hätten keinerlei THC-Rückstände zutage gebracht. Hingegen habe sich der Gesundheitszustand der Pferde, die mit seinem Hanf gefüttert wurden, nachweislich verbessert. «Innovativ sein» habe es geheissen. Er bringe den Bauern viermal so viel Geld aufs Feld. Die Nachfrage in Europa, wo Hanf als Futtermittel erlaubt ist, werde immer grösser. Er sei in der Lage, 300 bis 500 Tonnen anzupflanzen. Er sei stolz darauf, was er mit seiner Firma geschaffen habe. Er sei nun schon seit acht Jahren Hanfbauer, sagte der gelernte Maurer, der auch im Gerichtssaal seine Dächlikappe nicht auszog. Er betreibe zwei eigene Treibhäuser, baue Hanf selber an, kaufe ihn aber auch von anderen Bauern.
Bezüglich der fehlenden Registrierung gab er sich nichtsahnend: Er habe vor drei Jahren einen Antrag beim dem WBF unterstellten Forschungsinstitut Agroscope eingereicht, um als Futtermittelhändler registriert zu werden. Er wisse nicht, ob er aufgenommen worden sei. Wenn Agroscope das nicht gemacht habe, sei das deren Sache. Als ihn der Einzelrichter auf eine Verwarnung aufmerksam machte, die bereits im Mai 2016 gegen ihn ausgesprochen worden war, wollte er auch diese nicht kennen.

Heimtiere oder Nutztiere?

Sein Verteidiger argumentierte, dass viele Pferde gar keine Nutztiere, sondern Heimtiere seien, für die die Fütterungsvorschriften nicht gälten. Agroscope selber mache diese Unterscheidung mit der Tierdatenbank, in der fast die Hälfte aller Pferde als nicht der Lebensmittelgewinnung dienende «Heimtiere» registriert seien. Zudem treten am 1. Januar 2018 neue Verordnungen zum Futtermittelgesetz in Kraft. Darin werde neu ausdrücklich die Verfütterung von Hanf an Tiere, die nicht laktieren, also nicht Milch abgeben, erlaubt. Der Verteidiger kritisierte scharf, dass Agroscope in einer Stellungnahme zum Fall noch im April 2017 geschrieben hatte, dass die Verfütterung von Hanf an Pferde «grosse Gesundheitsrisiken für Konsumenten» mit sich bringen würde. Agroscope müsse aber bereits da gewusst haben, dass die Verfütterung von Hanf an nicht laktierende Nutztiere ab 1 Januar 2018 erlaubt wird. Das widerspreche sich. Es erübrige sich damit auch die Frage, ob Pferde Nutz- oder Heimtiere seien.
Ein Urteil fällte der Einzelrichter noch nicht. Allerdings liess er durchblicken, dass er die fehlende Registrierung als Futtermittelhändler nach wie vor als Problem sieht. Das Urteil erfolgt schriftlich.
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen