Dienstag, 21. November 2017

Probleme Fibromyalgie Cannabis Erstattung


Fibromyalgie Cannabis Erstattung: Gerichtsurteile und Ablehnungen von Krankenkassen zeigen die Schwierigkeit Cannabis-Medikamente zu beziehen.

Mit dem Start der Cannabis Agentur im März diesen Jahres, waren die Hoffnungen von vielen Schmerz- und Fibromyalgie-Patienten groß, davon profitieren zu können. Allerdings sind der Bezug und die Erstattung von Cannabis per Krankenschein jedoch noch relativ schwierig.

Die gesetzlichen Regelungen und die entsprechenden Auslegungen durch Gerichtsurteile zeigen, dass Betroffene hier vor hohen Hürden stehen können. Ein veröffentlichter Beschluss des Landessozialgerichts weist aktuell auf diese Problematik hin. Wie auf dem Online-Portal der Frankfurter Rundschau (www.fr.de) zu lesen ist, wurde einer Krankenkasse vor Gericht Recht gegeben, die die Kosten nicht tragen wollte.

Fibromyalgie Cannabis Erstattung – Aktuelle Rechtslage Verabreichung Cannabis

Die Schwierigkeiten für Schmerzpatienten mit Cannabis-Medikamenten die Schmerzen zu lindern, können bereits bei der Verschreibung durch den Arzt beginnen. Aber auch wer ein Rezept vom Arzt erhält, sieht sich weiteren Hürden gegenüber. Denn es ist auch dann längst nicht sicher, dass die eigene Krankenkasse für die Kosten des Cannabis-Medikaments aufkommt. Die aktuelle Rechtslage gibt hier den Krankenkassen wenig Spielraum.
Bei starker Krankheit haben Patienten der Krankenkassen einen Anspruch auf Versorgung bzw. Behandlung mit Cannabis. Die Verabreichung beschränkt sich auf getrocknete Blüten, Extrakten und Heilmitteln mit den Substanzen Dronabinol oder Nabilon. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte schwerkrank ist, alle üblichen Behandlungsmöglichkeiten nachweislich zu keinem Erfolg führten, die Verabreichung von Cannabis Erfolg verspricht und die voraussichtlichen Wirkungen und Nebenwirkungen im positiven Verhältnis zueinander stehen.

Aktueller Fall Fibromyalgie Cannabis Erstattung

Im vorliegenden Fall scheiterte ein Fibromyalgie Patient, der gegen seine Fibromyalgie Medizinal-Cannabisblüten verschrieben bekommen hatte, vor dem Landessozialgericht. Die Krankenkasse begründete ihre Entscheidung mit der in diesem Falle fehlenden Dokumentation schwerwiegender Symptome. Zusätzlich argumentierte die Krankenkasse, dass es an Beweisen fehle, welche darauf hinweisen, dass der Krankheitsverlauf positiv durch die Cannabis-Behandlung beeinflusst würde. Die Richter am Landessozialgericht Darmstadt gaben der Krankenkasse Recht. Demnach sei die Bedingung für eine Cannabis-Behandlung eine schwere Erkrankung, welche auch vom Arzt bestätigt wurde. Dies war laut der Richter beim vorliegenden Fall nicht ausreichend gegeben. Außerdem wurde nicht genügend glaubhaft gemacht, dass eine andere medizinisch anerkannte, dem Standard entsprechende Leistung, nicht zur Anwendung stünde.
Dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, zeigt eine aktuelle Information der AOK-Hessen. Etwa insgesamt 50 Anträge auf Cannabis Erstattung werden hier monatlich gestellt. Davon werden nur ungefähr 30 Prozent sofort genehmigt. Die nicht genehmigten Anträge sind entweder nicht hinreichend dokumentiert oder erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen.

https://arbeitskreis-krankenversicherungen.de/probleme-fibromyalgie-cannabis-erstattung-36866/

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