Donnerstag, 23. November 2017

Hanf-Gärtner aus Belm kommt mit Bewährungsstrafe davon


Belm/Detmold. Fernab der Heimat, aber dafür umso größer: Eine Marihuana-Plantage im lippischen Lemgo hat einen 51-Jährigen aus Belm vor Gericht gebracht. Dass er mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, hat er der Nachsicht der Richter zu verdanken – und diese beruht auf dem minderwertigen Ergebnis seiner gärtnerischen Bemühungen.
Dass der 51-Jährige sich vor dem Schöffengericht in Detmold verantworten musste, hatte er eigentlich einem 29 Jahre alten Mann aus Herford zu verdanken: Der war vor gut vier Wochen vom Landgericht Detmold unter anderem wegen einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei im Raum Osnabrück verurteilt worden. Dieser hatte auch zugegeben, die Marihuana-Plantage in Lemgo betrieben zu haben, die am 24. Februar aufflog und ihn damit überhaupt erst in die Fänge der Justiz brachte. Im Oktober vergangenen Jahres hatte er zusammen mit zwei Komplizen die Plantage in einer Gewerbehalle eingerichtet, mit Bewässerung, Abluftanlage und Wärmelampen. Die Polizei hatte 180 ausgewachsene Hanfpflanzen, 180 im mittleren Wachstumsstadium und 100 getrocknete Pflanzen sichergestellt. Gewicht insgesamt ca. 15 Kilogramm, der strafrechtlich relevante Gehalt des Cannabis-Wirkstoffs THC betrug knapp ein halbes Kilogramm.

Infos im Internet beschafft

Die Anlage hatte ein 62-jähriger aus Bad Salzuflen aufgebaut, der die Halle bereits seit Jahren angemietet hatte. Betreut wurde die Plantage von dem 51-Jährigen aus Belm, der vor Gericht zugab, sich als Hobbygärtner zwar mit Tomaten auszukennen, nicht aber mit Cannabis-Pflanzen. Informationen und Tipps über Anbau und Pflege der Hanfpflanzen habe er sich im Internet beschafft. Ansonsten habe er keine Bezugspunkte zu Drogen: „Ich rauche nicht einmal.“ So wie der „Plantagen-Ausstatter“, der ebenfalls von Drogen keine Ahnung hatte, habe sein Herforder Bekannter ihm 20 Euro pro Stunde für das Gießen und Umtopfen der Pflanzen versprochen – zahlbar nach Verkauf der Ernte, der dann nach dem Zugriff der Polizei hinfällig war. Der Herforder sei der Kopf des Plantagen-Unternehmens gewesen – der Belmer sagte, er habe ihn im Zuge eines Autoverkaufs kennengelernt, der „Drogenboss“ wiederum wollte den 51-Jährigen bei einer Feier in einer Gartenlaube zum ersten Mal getroffen haben.

Eineinhalb Jahre auf Bewährung

Wie es nun zum ersten Kontakt zwischen den beiden gekommen war, interessierte das Schöffengericht weniger als das umfassende Geständnis der beiden Angeklagten. Dem auf Irrwege geratenen Hobbygärtner aus Belm – arbeitslos und im Grunde ohne strafrechtliche Vorbelastungen – brummte das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung auf. Die Nachsicht, so der Richter, beruhe auf der „unglaublich schlechten Qualität des Marihuanas“. Der andere Mittäter kam aus demselben Grund ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe davon, die wegen seiner mehreren Vorstrafen mit zwei Jahren allerdings höher ausfiel.

https://www.noz.de/lokales/belm/artikel/982070/hanf-gaertner-aus-belm-kommt-mit-bewaehrungsstrafe-davon-1

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen