Samstag, 25. November 2017

Villingen-Schwenningen: Wenigstens ein Angeklagter hat etwas zu lachen

 

Nach der Anklage und der ersten Verhandlung am 16. Oktober gegen die acht Beschuldigten, zwei Frauen und sechs Männer, ging der Prozess um eine Drogenbande am Donnerstag in die zweite Runde, voraussichtlich wird es noch einen Verhandlungstag geben.
  

Am 23. November saßen alle Beschuldigten genau ein Jahr in Untersuchungshaft und das wahrscheinlich aus gutem Grund. Den acht Bürgern im Alter von 21 bis 58 Jahren wird vorgeworfen, sich im Jahr 2016 zu einer Bande formiert und in der Region Bad Dürrheim sowie Villingen-Schwenningen in großem Stil mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben.
Laut Anklage wollte die Gruppe, deren Anführer ein junges Pärchen war, einem verdeckten Ermittler der Polizei rund 20 Kilogramm Haschisch verkaufen, vorab gab es zwei Kilogramm. Die Drogen konnten sichergestellt und die Angeklagten schlussendlich festgenommen werden. Bei weiteren Untersuchungen der Polizei kamen nochmals zehn Kilogramm Marihuana, ein weiteres Kilo Haschisch und zehn Kilo Kokain zum Vorschein.
Laut einer Verteidigerin sei diese Aktion allerdings von einem so genannten "Agent Provocateur" durchgeführt worden. Das heißt die Polizei hat, im Auftrag des Staats, die Angeklagten zu einer Straftat provoziert. Dies könne laut Verteidigung eventuell zu einer Strafmilderung führen, da alle Beschuldigten zwar im Drogenmillieu tätig wären, zuvor aber nur mit Drogen in geringen Gramm-Mengen gehandelt hätten.

In den meisten Bandenprozessen ziehen normalerweise alle Verteidiger, durch Absprache an einem Strang, um für alle Angeklagten das Minimum an Strafmaß herauszuholen, auch um zu widerlegen, dass es sich überhaupt um ein Bündnis handele oder sie suchen sogar nach Fehler in der Polizeiarbeit. Doch dieses Verfahren sei von Anfang an durch ein nicht sehr kollegiales Verhältnis, zum Teil sogar Auseinandersetzungen geprägt. So aber nicht an diesem Donnerstag.

Friedlich lud das Gericht den einzigen Zeugen, einen Beamten der Polizei vor, um die letzten Fragen zu klären. Der Richter spielte ihm 13 aufgenommene Telefongespräche zwischen den Beschuldigten auf jugoslawischer Sprache vor. Der Dolmetscher dieser Aufnahmen hatte dabei nicht viel zu lachen, denn vieles verstand er nicht wörtlich. Für einen Abgleich, der bereits zuvor übersetzten Telefonate, reichte es der Justiz jedoch aus.
Während der Dolmetscher konzentriert sein Bestes versuchte, war vor allem ein Angeklagter überaus belustigt von den Aufnahmen, in denen er sich offenbar selbst wiedererkannte. Zu hören waren unter anderem zahlreiche Beleidigungen und Drohungen – dies wurde deutlich.
Die Plädoyers der einzelnen Verteidiger werden am 13. Dezember in der vorraussichtlich letzten Verhandlung gehalten. Dort entscheidet der Richter dann über das genaue Strafmaß und vor allem über die aktive oder eher passive Beteiligung der einzelnen Angeklagten.

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