Sonntag, 26. November 2017

Marihuana in der Wohnung - 40-Jähriger erhält Bewährungsstrafe


Öhringen  Ein halbes Pfund Marihuana im Schrank und der starke Geruch von "frisch gerauchtem" Haschisch im Wohnzimmer genügten der Polizei, um den 40-Jährigen aus dem Altkreis Öhringen festzunehmen. Jetzt verhängte das Schöffengericht Öhringen eine Bewährungsstrafe.
Zum Abschluss einer zähen Verhandlung, bei der der 40-Jährige nach langem Zögern ein Geständnis abgelegt hat, verurteilt ihn das Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.
Zuerst will der gelernte Einzelhandelskaufmann nichts sagen, was den Tatvorwurf betrifft. Sein WG-Gefährte war im Januar 2016 auf der A6 bei Weinsberg mit Haschischbeuteln im Auto von der Polizei erwischt worden. Die nachfolgende Wohnungsdurchsuchung führte zum Fund von 266 Gramm Marihuana und zum Besitzer: dem Angeklagten. Die Überprüfung seiner Handy-Kontakte ergab, dass er den Stoff aus Stuttgart bezogen und an Kunden in Öhringen weiterverkauft hatte. Gegen alle anderen Beteiligten laufen gesonderte Verfahren.

Schwierige Beweislage
Allerdings ist die Beweislage schwierig, denn außer den Telefonaufzeichnungen gibt es nichts Konkretes. Und die Verteidigerin protestiert gegen die "hemdsärmelige" Vorgehensweise der Polizei. So kommt es zu mehreren Verhandlungsunterbrechungen, in denen sich sowohl das Gericht als auch der Angeklagte und seine Anwältin beraten. Von fünf Anklagepunkten bleibt am Ende einer übrig, doch der ist schwerwiegend, und der 40-Jährige gibt schließlich zu: "Das war ein krasser Einschnitt. Seitdem hat sich alles um 180 Grad gedreht. Die Drogen sind jetzt Vergangenheit, ich bin weg davon. Das Kapitel ist abgeschlossen."

Urinproben
Die Verteidigerin legt dem Gericht Ergebnisse von Urinproben vor, die die Aussage des Angeklagten bestätigen. Auf der Gegenseite zeigt sich die Staatsanwältin erleichtert: "Die Verhandlung hat eine positive Wendung genommen." Gleichwohl sei die vorgefundene Drogenmenge beträchtlich. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, aber verbunden mit einer Geldauflage.

Urteil
So tut es das Gericht. Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt - unter der Bedingung, dass der Angeklagte 1500 Euro für einen guten Zweck bezahlt und sich über längere Zeit vier Drogen-Screenings unterzieht. Sein Handy wird als Tatmittel eingezogen, ebenso die 820 Euro, die im direkten Zusammenhang mit einer Feinwaage und einer Preisliste nach Ansicht des Gerichts den illegalen Drogenhandel dokumentiert haben.

http://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/oehringen/Marihuana-in-der-Wohnung-40-Jaehriger-erhaelt-Bewaehrungsstrafe;art1921,3945301

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